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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/349-9

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Sanierung der DRK-Kindertagesstätte wurde nach Beratung in der Ausschuss-Sitzung am 23.06.2014 abgelehnt und gleichzeitig der Auftrag erteilt, die Möglichkeit eines Neubaus unter Hinzunahme der Parkfläche des TC-Tornesch zu prüfen.

Da die Kindertagesstätte der WABE e. V. in der Pommernstraße zum Zeitpunkt der Beratung noch über freie Aufnahmekapazitäten verfügte, wurden im Zuge der Haushaltsberatung für 2015 Planungskosten für einen Kindergartenneubau oder auch eine –sanierung gestrichen und die Maßnahme – auch insbesondere wegen anderer anstehender notwendiger Investitionen-   zur Durchführung in das Jahr 2017 verschoben. Zudem sollte die Bedarfsentwicklung mit Blick auf die Neubaugebiete abgewartet werden. Zwischenzeitlich ist das Baugebiet Schilfweg fertig gestellt und die Vermietung nahezu vollständig abgeschlossen, mit der Folge, dass die freien Kindergartenplätze, bis auf gewollte Freihaltung für die Übernahme von Krippenkindern in den Elementarbereich, zwischenzeitlich belegt wurden. Es zeigt sich ein Bedarf von mindestens weiteren 20 Krippenplätzen, weil die Kinder nach Ablauf eines Jahres Elternzeit zur Betreuung in die Krippe angemeldet werden, damit die Berufstätigkeit wieder aufgenommen werden kann.

 

Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, die DRK-Kindertagesstätte, wie anfänglich geplant, wieder zu einer Einrichtung mit insgesamt 7 Gruppen, davon 4 Krippengruppen und 3 Elementargruppen auszubauen. Im Rahmen der Schlussbesprechung zur Kindergartenbedarfsplanung 2015 mit der Abteilung Kindertagesstätten des Kreises Pinneberg konnte abgeklärt werden, dass der Bedarf anerkannt werden würde. Mit Umwandlung der derzeitigen Familiengruppe in eine Krippengruppe könnten so insgesamt 25 zusätzliche Krippenplätze geschaffen werden. Für den Elementarbereich würde es bei 3 Gruppen à 20 Kindern bleiben, so dass in der so ausgebauten Kindertagesstätte insgesamt 100 Kinder, anstelle von nunmehr – aufgrund der Raumgrößen – 76 Kinder.

Im Jahr 2014 hatte die Kita Weltenbummler der WABE e. V. eine Belegungsquote von rd.

62%. Aus diesem Grund und weil bereits eine Elementargruppe der Kita Weltenbummler nicht gefördert wurde, hatte die Verwaltung angeregt, bei einer Sanierung der DRK-Kindertagesstätte nur noch 4 Gruppen vorzusehen. Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob ein Neubau einer Kindertagesstätte mit 4 Gruppen bei laufendem Betrieb im Altgebäude nebst Außenflächen in unmittelbarer Nachbarschaft unter Hinzuziehung des Parkplatzes möglich wäre. Das Ergebnis eines Vorentwurfes liegt seit dem 19. September 2014 vor, wurde jedoch wegen der Zurückstellung der Maßnahme aus vorgenannten Gründen noch nicht im Ausschuss vorgestellt.

 

Wegen des geänderten Bedarfes, der auch seitens der Abteilung Kindertagesstätten des Kreises Pinneberg gesehen wird,  kann verwaltungsseitig nicht mehr empfohlen werden, lediglich 4 Gruppen (1 Krippe, 1 Familiengruppe, 2 Elementargruppen) zu sanieren bzw. neu zu bauen.

Damit auch über diese Variante beraten werden kann, wurde der Prüfauftrag um die Option erweitert, das bestehende Gebäude zu sanieren und ggfs. daran anzubauen, um so zu einer neuwertigen Einrichtung zu kommen, in der bis zu 100 Kinder betreut werden können.

Herr Dipl. Ing. Haartje von der IGH Ingenieurgesellschaft Haartje GmbH wird in der Sitzung  erläutern, welche Möglichkeiten bestehen.

Unter Berücksichtigung dieser Daten ist zunächst die Entscheidung zu treffen, ob Neubau oder Sanierung und Anbau präferiert wird.

Bei der letzten Beratung am 23.06.2014 war mehrheitlich die Meinung vertreten worden, dass eine Sanierung im laufenden Betrieb nicht zumutbar ist. Deshalb wurde verwaltungsseitig nochmals geprüft, ob für den Fall einer Sanierung Ausweichmöglichkeiten bestehen.

Diese könnten durch Anmietung des Bonhoefferhauses der ev. Kirchengemeinde entstehen,  weil bekanntermaßen die Kinderbetreuung dort zum 31.07.2015 eingestellt wird. Die Räume sind geeignet. Die Anfrage auf befristete Nutzung ist bislang noch nicht abschließend beantwortet worden.  So bestünde die Möglichkeit eine Sanierung und einen Anbau abschnittsweise durchzuführen, so dass eine Betreuung weiterhin gewährleistet werden kann.

Mit dem DRK war seinerzeit eine Regelung zum vorzeitigen Heimfall des Erbbaurechtes und ein Ausgleich für den Gebäuderestwert vereinbart, aber noch nicht fixiert worden.

Abschließende Vereinbarungen können erst nach Entscheidung über Sanierung bzw. Neubau geschlossen werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

 

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten:

Am 12.08.2015 wurde  mit Frau Rose von der Abteilung Kindertagesstätten des Kreises Pinneberg nochmals Rücksprache bezüglich möglicher Zuschüsse aus den Bundes- und Landesprogrammen, sowie der Kreisrichtlinie  gehalten. Wie bereits mehrfach erläutert, wird lediglich die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen gefördert. Zusätzlich gefördert werden würden 25 zusätzliche Krippenplätze und 9 Plätze für Elementarbetreuung (Gruppenstärken sind wegen zu kleiner Räume derzeit reduziert). Aus Bundes-  und Landesprogrammen würden 34 Plätze x 15.000,-- €, mithin 520.000,-- € gewährt werden. Hinzu käme der Kreiszuschuss in Höhe von 34 Plätze x 2.046,-- € = 69.564,-- €. Gefördert werden nur anerkannte Kosten nach DIN 276, die leider bislang noch nicht vorliegen. Für  das noch laufende Programm wird nach der Richtlinie zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Umsetzung des Förderprogramms des Landes Schleswig-Holstein zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (Landesinvestitionsprogramm U3 „Kinderbetreuungsfinanzierung gibt es keine Antragsfristen. Nach dem neuen Programm  wird auch die Schaffung von Elementarplätzen mit gefördert. Sobald eine Entscheidung in Richtung Angebotserweiterung (wobei ein Neubau nur dann gefördert wird, wenn eine Sanierung und ein Anbau unwirtschaftlich wäre – wäre erneut zu prüfen) getroffen worden ist, wird eine schriftliche Bestätigung der möglichen Förderung eingeholt werden.



 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Die Verwaltung wird gebeten,

 

1. einen Entwurf für eine Sanierung nebst Anbau von 2 Gruppen vorzulegen. Die Raumbe-

    darfe sind gemeinsam mit dem Träger der Einrichtung im Vorwege festzulegen, um diese

    für die Planung zu berücksichtigen. Ausgegangen werden soll von der Betreuung von

    regelmäßig 100 Kindern in 4 Krippengruppen und 3 Elementargruppen. Bei der Gebäude-

    planung sind die Bestimmungen der VO zum KitaG zu berücksichtigen.

 

2. Die erforderlichen Mittel für die Beauftragung der  Planungsphase 1 und 2 sind in den

    Nachtragshaushalt  2015 einzustellen.

 

3. Die seinerzeit geführten Verhandlungen zum vorzeitigen Heimfall des Erbbaurechtes so-

     wie der Entschädigung des Gebäuderestwertes sind zu aktualisieren und mit dem DRK

     unterschriftsreif endzuverhandeln.  

 

 

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