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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/098

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Landesregierung will als neues schulisches Unterstützungssystem mit Beginn des kommenden Schuljahres eine neue sogenannte Schulische Assistenz an den Grundschulen einführen.

 

Die Schulische Assistenz soll als neue schulische Unterstützungsstruktur neben der Schulsozialarbeit, der Schulbegleitung und der Sonderpädagogik arbeiten und im Schwerpunkt inklusiv beschulte Kinder im Schulalltag und auch im Unterricht unterstützen.

Zunächst war die Frage, wer die Anstellungsträgerschaft für die Schulischen Assistenten übernehmen soll, nicht geklärt. Hierzu gibt es verschiedene Vorschläge, die in dem als Anlage beigefügten Informationsschreiben des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages bereits ausführlich erläutert werden, so dass darauf Bezug genommen wird.

 

Hier soll nun zu den einzelnen Optionen Stellung genommen werden:

 

Option 1:

Der Schulträger übernimmt die Funktion des Anstellungsträgers und erhält vom Land eine Erstattung der Kosten.

 

Hierbei handelt es sich um die Übernahme einer freiwilligen Leistung. Hierbei besteht das Risiko, dass das Land zwar die Förderung für die zugesagten fünf Jahre übernimmt, sich danach aber zurückzieht. Nach fünf Jahren ist zu erwarten, dass sich diese Arbeit an den Schulen etabliert hat, so dass die Stadt dann entscheiden müsste, ob sie das Angebot allein weiter führt oder aufgebaute Strukturen wieder abschafft.

Zurzeit sind an den Schulen keine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingesetzt oder bekannt, die für diese Tätigkeit in Frage kommen. Demnach müsste diese Stelle ausgeschrieben werden. Die erforderliche Qualifikation für diese Beschäftigung reicht von Erziehern und Erzieherinnen bis zu sozial erfahrenen Personen. Die Ausschreibungen in den letzten Monaten haben gezeigt, dass nur wenige pädagogisch ausgebildete Personen auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sind. Demnach kommen nur sozial erfahrene Personen in Betracht, die erst einmal entsprechend fortgebildet werden müssen und auch eine Anleitung vor Ort benötigen. Die Anforderungen an die Qualifikationen sind sehr offen formuliert, sollte es bei der Qualifikation Unstimmigkeiten geben, ginge dies zu Lasten der Fördermöglichkeiten.

Das Fortbildungsangebot für die Schulische Assistenz wird derzeit erst aufgebaut. Auch das städtische Personal, das die Schulische Assistenz anleiten könnte, verfügt nicht über freie Kapazitäten um diese zusätzliche Aufgabe zu übernehmen. Dies ginge dann zu Lasten der „Arbeit am Kind“.

Die Stellen wären in den Stellenplan aufzunehmen. Die Stadt würde pro Schüler einen Betrag i.H.v. 125 € erhalten. Jedoch war auch eine Dynamisierung der Mittel bei steigenden Bedarfen im Gespräch. Schwankende Zuweisungen wären dann möglich. Hinzu kommt eine Verwaltungskostenpauschale i.H.v. 5 % der Zuweisung.

Von diesen Mitteln könnte an der Johannes-Schwennesen-Schule eine Stelle mit 20 Wochenstunden beschäftigt werden. Hierfür wurde angenommen, dass diese Kraft die gleiche Qualifikation wie die im Ganztag eingesetzten Mitarbeiterinnen hat. Bei höherer Qualifikation verringert sich die Stundenzahl entsprechend.

An der Fritz-Reuter-Schule wären es 33 Wochenstunden. Entsprechend der Konzeption der Schulischen Assistenz wären die Stunden aber auf weitaus mehr Kräfte zu verteilen, denn in vielen Klassen ist parallel Unterstützungsbedarf. Da erwartet wird, dass fast alle Grundschulen die Schulische Assistenz einrichten werden, ist zu erwarten, dass es sehr schwer sein wird geeignete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu finden, da die Schulen und die verschiedenen Träger nun in Konkurrenz zueinander stehen. Über die Zuweisung hinausgehende Personalkosten gehen zu Lasten des Schulträgers. Als Lösung bleibt nur, eine Reserve einzuplanen, so dass die Stunden nicht voll ausgereizt werden können.

 

Die Neueinstellung von ca. 4 bis 5 neuen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen führt auch zu zusätzlicher Betreuungsbedarf bei den Vorgesetzen und im FD Personal. Auch die verschiedenen Risiken, die eine Anstellung mit sich bringen (z.B. krankheitsbedingter Ausfall, Vakanzen wegen Personalwechsel oder Probleme bei der Anstellung und dem damit einhergehenden Klagerisiko), verbleiben bei der Stadt.

Da auch die sächliche Ausstattung aus dieser Verwaltungskostenpauschale zu zahlen wäre, ist zu erwarten, dass diese nicht auskömmlich sein wird.

 

Der Vorteil, dass es sich hierbei um eigenes Personal handelt, das im Rahmen der arbeitsrechtlichen Möglichkeiten frei eingesetzt werden kann, wiegt die Nachteile bei weitem nicht auf, so dass diese Option nicht gewählt werden sollte.

 

Option 2:

Der Schulträger beauftragt einen oder mehrere freie Träger und erhält vom Land eine Erstattung der Kosten (auch in Kombination mit Option 1).

 

Bevor bekannt wurde, dass das Land die Anstellung der Schulischen Assistenz übernehmen kann, war dies die favorisierte Option.

Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe, die an einen externen Träger vergeben wird. Dieser wäre von der Stadt mittels einer Ausschreibung oder eines Interessenbekundungsverfahrens zu ermitteln.

 

Die Träger verfügen bereits aus der Aufgabenstellung der Schulbegleitung in den Schulen über Erfahrungen in diesem Bereich und haben bereits geeignete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Durch eine geschickte Verknüpfung von Aufgaben kann so eine bessere Auslastung des Personals erreicht werden. Dadurch kann auch besser qualifiziertes Personal eingesetzt werden. Auch kann ein Träger eher einen Personalvertretungspool aufbauen.

Die Träger würden eine feste Summe erhalten, die von der Stadt nur durchgeleitet wird. Verwaltungsseitig wäre die Auftragsvergabe durchzuführen, ein Trägervertrag abzuschließen und die Mittel müssten regelmäßig beantragt werden. Die Gefahr des Auslaufens der Förderung nach fünf Jahren besteht auch hier.

Option 3:

Wenn Option 1 und 2 nicht zum Tragen kommen, wird das Land Schulische Assistenzkräfte zur Verfügung stellen, damit keine Lücken in der Versorgung entstehen.

 

Da es sich um eine Aufgabe handelt, die dem pädagogischen Kernbereich zugeordnet werden kann, zählt diese zu den inneren Schulaufgaben und als solche in den Aufgabenbereich des Landes. Zwar kann auch eine Verbindung zu den Aufgaben des Schulträgers hergestellt werden, jedoch bedeutet dies nicht, dass nur weil die Schulträger bei der Schulsozialarbeit oder dem Ganztag freiwillig Aufgaben übernommen haben, dass sie nun automatisch dafür zuständig sind. Die Aufteilung laut Schulgesetz besagt, dass das Land für die innerschulischen Aufgaben zuständig ist und die Schulträger die Ausstattung bereitstellen. Als solches passt die Anstellung bzw. die Übernahme der Aufgabe durch das Land in die Vorgaben des Schulgesetzes.

 

Es wird erwartet, dass auch das Land diese Aufgabe an einen oder mehrere Träger vergeben wird. Das Land kann dies so ausgestalten, wie es sich die Schulische Assistenz vorstellt. Sollte das Land selber Anstellungsträger sein, ist es ähnlich.

Auch die Fortbildung kann zentral gesteuert werden. Alle oben aufgeführten Risiken verbleibt beim Land bzw. beim Träger.

Anstatt der finanziellen Mittel werden nun die personellen Ressourcen in der entsprechenden Stundenzahl durch den Träger zur Verfügung gestellt.

Von allen Optionen wird bei dieser Option erwartet, dass die Schulen am schnellsten über die Schulische Assistenz verfügen können. Auch ist es möglich, dass es nach fünf Jahren für das Land schwerer wird, eine etablierte Aufgabe, wie hier die Schulische Assistenz, wieder abzuschaffen.

Die Gefahr bei dieser Option, dass die Stadt wenig Einfluss auf die Höhe und das jeweils zugewiesene Personal hat, wird gegen das Risiko, dass keine geeigneten Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen gefunden werden oder diese krankheitsbedingt ausfallen, aufgewogen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Bei der verwaltungsseitig empfohlenen Option entstehen der Stadt keine Kosten. Die für die Schulische Assistenz benötigten Sachmittel wären zunächst aus den Schulbudgets zu bestreiten.
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

Die vorgestellte Option 3- Bereitstellung der Schulischen Assistenz durch das Land Schleswig-Holstein wird befürwortet. Das Land ist darüber zu informieren.
 

 

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Anlagen

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