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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/028-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der Sitzung am 23.02.2015 wurde die in der Vorlage vorgestellte Variante 2b befürwortet und die Verwaltung wurde beauftragt eine genaue Planung zu erstellen. Die schriftlichen Stellungnahmen lagen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Mündlich wurde bereits von dem Ingenieurbüro, das die Statik berechnet, mitgeteilt, dass die geplanten Maßnahmen bis auf den Einbau eines Aufzuges wie geplant umgesetzt werden können. Der Aufzug soll nun an den Anbau von außen angesetzt werden. Der Zugang im Erdgeschoss erfolgt dann über den neuen Multifunktionsraum bzw. Essensraum und im 1. Obergeschoss über den Flur. Die geplanten Kosten werden sich dadurch nicht verändern.

Zur Sitzung werden die Stellungnahmen, die Veränderungen der Planungen und eine aktualisierte Kalkulation noch einmal vorgestellt.

 

Die eingeplanten Mittel für die Einhausung der Toilettenanlage sollen entsprechend umgewidmet werden. Die Mittel sollen im Nachtrag eingeworben werden und als überplanmäßige Ausgabe vorzeitig bereitgestellt werden. Die Mittel für die Maßnahme sind endgültig frei zu geben, damit die Maßnahme wie geplant noch zum Ende der Sommerferien abgeschlossen werden kann.

 

Zu C: Prüfungen

 

Entfällt

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Insgesamt werden die Kosten für die Baumaßnahmen derzeit auf 353.736,00 € geschätzt. Hinzu kommen Kosten für die Küche und Mobiliar i.H.v. 27.000 €. Die Höhe der Abschreibung beträgt voraussichtlich für die Umbauten 8.850 € plus 2.700 € für das Mobiliar, insgesamt 11.550 €. Die genaue Abschreibungshöhe kann erst nach Abschluss der Baumaßnahme berechnet werden.

 

Durch die Umbauten wird die weitere Nutzung der Schützenhalle entfallen. Dadurch können auch die jährliche Nutzungsentschädigung i.H.v. 7.200 € für die Schützenhalle und die Zu-schüsse an den Schützenverein, die auch über jährliche Abschreibung aufzulösen wären, eingespart  werden.
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

Die Mittel für den Umbau von Klassenräumen für den Mittagstisch und den Anbau eines Aufzuges werden frei gegeben. Die eingeplanten Mittel für die Einhausung der Toilettenanlage sollen entsprechend umgewidmet werden. Die Mittel sollen im Nachtrag eingeworben werden und als überplanmäßige Ausgabe vorzeitig bereitgestellt werden.

 

 

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