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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/15/101

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Nach Beratung durch den Hauptausschuss am 03.03.2015 wurde die energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses unter der Voraussetzung einer 75%-tigen Förderung durch aus GAK-Mitteln beschlossen.

Aufgrund des erheblichen Antragsvolumens hat das MELUR den Antrag der Stadt Tornesch jedoch aus Gründen landespolitischer Bedeutung zurückgestellt.

 

Da möglicherweise im Herbst 2015 ein weiteres Förderprogramm bereitgestellt wird, in welchem das Projekt Berücksichtigung finden könnte, soll die geplante Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses bis dahin ruhen.

 

Die vorbereitenden Untersuchungen der Bausubstanz haben allerdings ergeben, dass deutliche Feuchtigkeitseinträge im Sockel- und Fundamentbereich durch aufsteigende Grundfeuchte bestehen. Eine daraufhin durchgeführte Inspektion der Schmutzwasser- und Regenwasser-Grundsielleitungen mittels TV-Inspektion hat alarmierende Ergebnisse erbracht:

 

      Die Schmutzwasser-Hausanschlussleitung führt über den hinteren Gebäudeteil und entwässert sowohl das Wohnhaus Hörnweg 7 als auch den WC-Anbau des zu sanierenden Gebäudeteils. In längeren Teilabschnitten wurden Wasseransammlungen in der Grundsielleitung ermittelt, die von einer Versackung in der Leitung (vertikaler Versatz) verursacht werden. Die vorhandenen Betonschächte sind in einem schlechten Zustand und halten einer Dichtheitsprüfung nicht mehr stand.

      Die Regenwasser-Hausanschlussleitungen entwässern zum Teil über einen Sickerschacht und teilweise in den angrenzenden Graben. Im hinteren Gebäudeteil ist eine Grundsielleitung über längere Teilabschnitte ebenfalls versackt (vertikaler Versatz) im vorderen Gebäudebereich zeigt sie einen deutlichen Wurzeleinwuchs und ist nach zwei Metern komplett abgerissen.

 

Diese Versackungen verursachen erhebliche Gebäudeschäden und eine Sanierung duldet keinen Aufschub, da ansonsten weitere Bauschäden an der Gebäudesubstanz nicht zu verhindern sind. Zur Eindämmung des Feuchtigkeitseintrages an erdberührten Bauteilen des gesamten Gebäudes ist es im ersten Schritt dringend erforderlich, die Schmutzwasser- und Regenwasser- Grundsielleitungen noch vor Wintereinbruch zu erneuern. Andernfalls ist durch zusätzlich entstehende Versackungen die Entwässerung der Wohnungen gefährdet.

 

Diese Maßnahme ist somit unabhängig von der ursprünglich geplanten  Gesamtsanierung unbedingt erforderlich um das Gebäude und damit die Wohnungen auf Dauer zu erhalten. Die Kosten für die Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserableitung werden mit ca. 47.000,- € zzgl. Nebenkosten beziffert.

 

Um die beiden entkernten Räume des künftigen Dorfgemeinschaftshaus unbeschadet durch den Winter zu bringen sind dort geringfügige Maßnahmen zur Frostsicherstellung erforderlich. Diese sollen parallel zu der Grundleitungssanierung durchgeführt werden.

 


 

 

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