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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/109

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Anlass der Planung ist der Wunsch eines benachbarten gewerblichen Unternehmens (HellermannTyton), sich am Standort zu erweitern. Nach Fertigstellung der in Bau befindlichen Erweiterungsbauten im Norden und Nordwesten des Betriebs sind am Standort Tornesch keine größeren, planungsrechtlich abgesicherten Erweiterungsflächen mehr vorhanden.

Die einzigen für eine Erweiterung denkbaren Flächen befinden sich östlich und nördlich der bestehenden Stellplatzanlage östlich des Großen Moorwegs (K22).

 

Planinhalt der 48.FNP-Änderung ist die Umwidmung von Flächen für die Landwirtschaft in gewerbliche Bauflächen und Grünflächen als Erweiterungsfläche für einen ortsansässigen Betrieb. Der Entwurf zur 48. FNP-Änderung beinhaltet die Darstellung einer gewerblichen Fläche, die von Grünflächen umfasst wird, sowie die Darstellung einer größeren Grünfläche im östlichen Bereich, die als Pufferzone zwischen freier Landschaft und dem Gewerbegebiet dienen soll. In diesem Bereich können Flächen für Ausgleichsmaßnahmen, Knickschutzstreifen und Regenrückhaltung untergebracht werden

 

Die 48. FNP-Änderung umfasst einen ca. 7,5 ha großen Geltungsbereich. Dabei handelt es sich um ca. 4,9 ha, die als gewerbliche Fläche und ca. 2,6 ha als Grünfläche dargestellt werden sollen. Von den 4,9 ha sind bereits heute 1,4 ha als gewerbliche Fläche dargestellt (Parkplatzanlage Hellermann), so dass eine zusätzliche Ausweisung von ca. 3,5 ha gewerblicher Fläche vorgesehen ist. Diese Größenordnung erfordert gem. der Vereinbarung zum gemeinsamen Flächennutzungsplan der Städte Uetersen und Tornesch sowie der Gemeinden Heidgraben und Moorrege keine gleichlautenden Beschlussfassungen über die FNP-Änderung.

 

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom FD Bauverwaltung und Stadtplanung erstellt.
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1.      Zu dem bestehenden F-Plan wird die 48. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet südlich des Schäferwegs und nördlich des Brandskamps sowie östlich des Großen Moorwegs in einer Tiefe von ca. 200 m, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, folgende Planung vorsieht: Umwidmung von Flächen für die Landwirtschaft in gewerbliche Bauflächen und Grünflächen.

 

  1.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

  1.           Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1.           Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 



 

 

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Anlagen

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