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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/113

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Im Herbst letzten Jahres hatte der Umweltausschuss u.a. auf Nachfrage des Seniorenbeirats den Auftrag erteilt, ein möglichst noch besseres Konzept zur Laubentsorgung im Tornescher Stadtgebiet zu erarbeiten. Dabei prallen mindestens drei unterschiedliche Betrachtungsmöglichkeiten aufeinander, die es kurz darzustellen gilt:

              1.) Die Stadt Tornesch hat schon vor Jahren damit begonnen, nicht zuletzt um die Akzeptanz für die von der Stadt gepflanzten Straßenbäume zu erhöhen, das Laub dieser Bäume abzuholen bzw. abholen zu lassen. Dazu stellt die Stadt Plastiksäcke zur mehrmaligen Befüllung durch die Anlieger zur Verfügung. Im Anschluss daran wird das Laub von der örtlichen Landwirtschaft zur Weiterverwendung (Kompostierung und oder Unterpflügen) abgefahren. Damit hat die Stadt Tornesch ein – auch im Vergleich mit anderen Städten – besonders hohes Serviceniveau in diesem Segment erreicht. Beinahe noch größer sind die Vorteile des „Tornescher Systems“, wenn man die für den städtischen Haushalt anfallenden Kosten – Ansatz 20.000,-€/a – betrachtet. Durch die sowohl in der Zahl als in der Größe der Bäume sich ständig vergrößernde Laubmenge wird der Ansatz in den kommenden Jahren aber kaum längerfristig zu halten sein.

 

              2.) Dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus auch die Blätter der Bäume auf den Privatgrundstücken mit in die Abfuhr einzubeziehen wurde durch die Stadt ebenso wie die „Verrechnung mit dem Gartenabfallgutschein“ der Stadt Tornesch (Wunsch des Seniorenbeirats) bislang nicht gefolgt. Die Gründe dafür liegen in der schier unkalkulierbar großen Menge gegebenenfalls anfallenden Laubes, was kaum noch zu bewältigende Mengen oder im Umkehrschluss Kosten verursachen würde.

 

 

 

 

 

 

              3.) Eine Umstellung der Laubabfuhr auf den Einsatz eines anzumietenden Besenwagens, bei dem das Laub dann nur noch durch die Anlieger am Straßenrand aufzutürmen wäre, wird aber kostenmäßig ganz anders zu Buche schlagen. Das ergeben auch die Erfahrungen aus anderen Städten in Schleswig-Holstein.

Zu diesen drei unterschiedlichen Ansätzen gesellte sich in den vergangenen Jahren noch eine weitere Idee, die eng verknüpft war mit dem Punkt 7 der heutigen Tagesordnung, der Erweiterung der Biokompostanlage bei der GAB. Die Frage war, ob die GAB zur Beschickung ihrer zu erweiternden Anlage nicht auch gezielt Laub annehmen und am Ende dann noch Geld dafür ausgeben und somit unsere Laubabfuhr finanzieren würde.

Die Antwort kam im Rahmen eines Vorgespräches zur Biokompostanlage so eindeutig, dass sie ohne weiteres Hinterfragen weitergegeben werden kann. Selbstverständlich nimmt die GAB im Rahmen der Beschickung der Anlage auch das Laub von Bäumen an, d.h. es wird nicht vom übrigen Bioabfall separiert. Aber, wie auch in der Literatur nachzulesen, ist Laub schon wegen der langsamen und komplizierten Vergärung kein bevorzugter Input von Vergärungsanlagen. Man wird auf keinen Fall für die Anlieferung Geld auskehren. Andererseits sei die GAB – gemeinsam mit der Hameg, Ihrem Tochterunternehmen – bereit die Einsammlung von Laub in Gemeinden zu übernehmen. Dass der Fahrzeugpark der Hameg den Kostenansatz der Stadt Tornesch deutlich überschreiten würde, blieb unwidersprochen.

Am Ende bleibt die Entscheidung der Politik über die Frage, ob die Stadt Tornesch unter Beibehaltung der eingespielten Strukturen auch das Laub von Bäumen auf Privatgrundstücken in die Abfuhr miteinbezieht oder nicht. Für beide Ansätze gibt es gute Gründe.

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Wird in der Sitzung formuliert.

 

 

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