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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/15/136

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Stromausfälle stellen heutzutage in Industriestaaten ein bedeutendes Problem dar. Zum einen ist das Risiko, dass es zu lang andauernden Stromausfällen kommen kann nach Expertenmeinung erheblich gestiegen, zum anderen ist die Abhängigkeit von der Stromversorgung in den letzten Jahrzehnten ebenfalls größer denn je. Gleichzeitig hat die Selbsthilfefähigkeit der Einwohner und Einwohnerinnen in derartigen Situationen in den vergangenen Jahren tendenziell eher abgenommen. Dies liegt auch an der engen Verknüpfung kritischer Infrastrukturen: Das Ausfallen oder die Beeinträchtigung z.B. der Energie-, Strom- oder Wasserversorgung oder der Kommunikationsstrukturen hat massive und unmittelbare Auswirkungen auf andere kritische Infrastrukturen. Die meisten sozialen Prozesse sind zudem heute technisch durchdrungen und strukturiert.

 

Der Kreis Pinneberg als untere Katastrophenschutzbehörde bereitet sich mittels Erhebung eines Sonderplans auf die Folgen langanhaltender, flächendeckender Stromausfälle vor. Der Kreis hat die Kommunalverwaltungen aufgefordert, sich über Auswirkungen eines Stromausfalls Gedanken zu machen. Anhand eines Fragenkatalogs wurden in den letzten Monaten erste grundlegende Daten für die Planungen zusammengetragen, darunter u.a.

 

  • die Verfügbarkeit von Notunterkünften, in denen im Falle eines länger anhaltenden Stromausfalles bedürftige Personen untergebracht werden könnten;
  • die Notstromversorgung kritischer Infrastruktur wie z.B. Pflegeheimen, Schulen etc.;
  • die vorhandenen Kraftstoffvorräte und deren Notstromversorgung bzw. Einspeisemöglichkeit zur Entnahme;
  • das Vorhandensein mobiler Notstromaggregate.

 

Die gesammelten Daten sollen als Basis für Maßnahmenempfehlungen genutzt werden, die der Kreis Pinneberg als Katastrophenschutzbehörde den Kommunen an die Hand geben möchte.

 

Im Rahmen der Erfassung des Ist-Zustands hat die seitens der Verwaltung gebildete Arbeitsgruppe Missstände insbesondere im Bereich der Notstromversorgung festgestellt. Dies betrifft zum einen Private wie z.B. landwirtschaftliche Betriebe oder Pflegeheime, die zum Teil nicht oder nur unzureichend auf einen langanhaltenden Stromausfall vorbereitet sind. Hier wird in den kommenden Monaten eine Sensibilisierung der Betroffenen geschehen gehen müssen, da vielerorts noch die Meinung besteht, im Falle eines langanhaltenden Stromausfalls werde eine flächendeckende Versorgung durch die Feuerwehr oder Hilfsorganisationen wie das Technische Hilfswerk gewährleistet. Dies ist bei realistischer Betrachtungsweise aber kaum zu erwarten.

 

Zum anderen ist aber auch die Notstromversorgung wichtiger öffentlicher Einrichtungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend sicher gestellt. Zwar sind in Tornesch Notunterkünfte z.B. in Turnhallen vorhanden, allerdings ist deren Stromversorgung kritisch. Gleiches gilt für die Feuerwachen, die im Falle eines Stromausfalles als wichtige Anlaufstellen und Einsatzzentralen ihren Betrieb aufrechterhalten müssten. Auch das derzeit vorhandene mobile Notstromaggregat der Feuerwehr entspricht nicht mehr den Anforderungen und müsste daher idealerweise durch zwei moderne Aggregate ersetzt werden, um die Versorgung aufrechterhalten zu können.

 

Die Stadt Tornesch hat die Kosten für eine Nachrüstung der vorhandenen Infrastruktur sowie für die Anschaffung zweier Aggregate durch ein Ingenieurbüro ermitteln lassen. Die Investitionskosten belaufen sich demnach auf 88.500,00 Euro.

 

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die seitens der Verwaltung für sinnvoll erachteten Investitionen auch in den empfohlenen Maßnahmen des Kreises Pinneberg auftauchen werden. Die Verwaltung bittet die Politik allerdings bereits jetzt um Kenntnisnahme der eventuell zu erwartenden Kosten.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 



 

 

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Anlagen

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