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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/155

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Während der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am  06.07.2015 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass der Umbau der Fahrradgarage, wie er am 11.05.2015 bei der NAH.S-H beantragt wurde, entgegen vorheriger anderslautender Auskünfte in der geplanten Ausführung nicht zuwendungsfähig ist. Die ursprünglich in Aussicht gestellte hohe Förderquote für Investitionskosten einer Ausstattung mit E-Bike-Stationen wurde inzwischen auf die Förderung von Planungskosten reduziert.

Damit bleibt nur die Möglichkeit, Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes (GVFG) zu erhalten. Die diesbezügliche Prüfung durch die NAH.S-H hat allerdings gezeigt, dass die vorgelegte Planung überarbeitungsbedürftig ist.

Im Bau- und Planungsausschuss bestand  Einvernehmen darüber, dass sich die Überarbeitung weitgehend am vorherigen Entwurf orientieren sollte.

Das Planungsbüro Plan AG hat nunmehr die geänderten Unterlagen vorgelegt, welche umgehend der NAH.S-H zur erneuten Prüfung vorgelegt werden.

Die wesentlichen Veränderungen zwischen der ursprünglich am 03.03.2014 beschlossenen Variante 3, der Antragsvariante vom 11.05.2015 und der jetzigen Überarbeitungsvariante werden in anliegender Tabelle gegenübergestellt.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Schätzkosten für den Umbau der Fahrradgarage liegen bei ca. 1.020.000,-€. Darin sind allerdings noch keine Kosten für ein ggf. notwendiges Zutrittskontrollsystem bzw. das Schließsystem für die Fahrradboxen enthalten.

Von den Gesamtkosten entfallen ca. 800.000,-€ auf den Umbau und 220.000,-€ auf die Ausstattung mit E-Bike-Infrastruktur.

Aus Mitteln des GVFG können für den Umbau der Fahrradgarage max. 75 % der als zuwendungsfähig anerkannten  Kosten als Zuschuss gewährt werden. Da Fahrradboxen wegen mangelnder Flexibilität für Nutzer nicht förderungsfähig sind, ist zu befürchten, dass diese Kosten(ca. 57.000,-€) nicht anerkannt werden. Der höchstmögliche Zuwendungsbetrag von 600.000,-€ (75% von 800.000,-€) wird daher voraussichtlich nicht erreicht.

 

Eine Förderung der E-Bike-Infrastruktur ist nur hinsichtlich der anerkannten zuwendungsfähigen Planungskosten möglich. Diese liegen bei max. 26.000,-€. Inwieweit die Stadtwerke Tornesch eventuell die investiven Kosten tragen muss noch geprüft werden.

 

Somit verbleiben Kosten von mindestens 400.000,-€ bei der Stadt. 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Der Bau- und Planungsausschuss befürwortet die Umsetzung der Maßnahme entsprechend der vorgestellten Planungsunterlagen und beauftragt die Verwaltung die Planungen fortzusetzen.

 

 

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Anlagen

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