Beschlussvorlage - VO/15/155
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung der Fahrradgarage,
Überarbeitung der Antragsunterlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Marion Grün
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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07.10.2015
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Während der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 06.07.2015 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass der Umbau der Fahrradgarage, wie er am 11.05.2015 bei der NAH.S-H beantragt wurde, entgegen vorheriger anderslautender Auskünfte in der geplanten Ausführung nicht zuwendungsfähig ist. Die ursprünglich in Aussicht gestellte hohe Förderquote für Investitionskosten einer Ausstattung mit E-Bike-Stationen wurde inzwischen auf die Förderung von Planungskosten reduziert.
Damit bleibt nur die Möglichkeit, Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes (GVFG) zu erhalten. Die diesbezügliche Prüfung durch die NAH.S-H hat allerdings gezeigt, dass die vorgelegte Planung überarbeitungsbedürftig ist.
Im Bau- und Planungsausschuss bestand Einvernehmen darüber, dass sich die Überarbeitung weitgehend am vorherigen Entwurf orientieren sollte.
Das Planungsbüro Plan AG hat nunmehr die geänderten Unterlagen vorgelegt, welche umgehend der NAH.S-H zur erneuten Prüfung vorgelegt werden.
Die wesentlichen Veränderungen zwischen der ursprünglich am 03.03.2014 beschlossenen Variante 3, der Antragsvariante vom 11.05.2015 und der jetzigen Überarbeitungsvariante werden in anliegender Tabelle gegenübergestellt.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Die Schätzkosten für den Umbau der Fahrradgarage liegen bei ca. 1.020.000,-€. Darin sind allerdings noch keine Kosten für ein ggf. notwendiges Zutrittskontrollsystem bzw. das Schließsystem für die Fahrradboxen enthalten.
Von den Gesamtkosten entfallen ca. 800.000,-€ auf den Umbau und 220.000,-€ auf die Ausstattung mit E-Bike-Infrastruktur.
Aus Mitteln des GVFG können für den Umbau der Fahrradgarage max. 75 % der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten als Zuschuss gewährt werden. Da Fahrradboxen wegen mangelnder Flexibilität für Nutzer nicht förderungsfähig sind, ist zu befürchten, dass diese Kosten(ca. 57.000,-€) nicht anerkannt werden. Der höchstmögliche Zuwendungsbetrag von 600.000,-€ (75% von 800.000,-€) wird daher voraussichtlich nicht erreicht.
Eine Förderung der E-Bike-Infrastruktur ist nur hinsichtlich der anerkannten zuwendungsfähigen Planungskosten möglich. Diese liegen bei max. 26.000,-€. Inwieweit die Stadtwerke Tornesch eventuell die investiven Kosten tragen muss noch geprüft werden.
Somit verbleiben Kosten von mindestens 400.000,-€ bei der Stadt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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