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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/156

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Über die Planung wurde am 03.11.2014 zuletzt beraten, damals erfolgte der Auslegungsbeschluss. Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung hat zwischenzeitlich stattgefunden. Die 41. FNP-Änderung dient der Erweiterung des Businesspark Tornesch im Bereich des Geflügelhofes Neumann. Das Verfahren der 3. Änderung des Bebauungsplans 47 läuft parallel zur FNP-Änderung. In Folge der öffentlichen Auslegung der Planung wurden Gutachten und Änderungen des Planentwurfes der Bebauungsplanänderung erforderlich. Die Darstellungen der Flächennutzungsplanänderung sind hiervon jedoch nicht betroffen, so dass der Feststellungsbeschluss erfolgen kann. Die erarbeiteten Abwägungsvorschläge beziehen sich ausschließlich auf die FNP-Änderung, die Anregungen, die sich auf die Bebauungsplanänderung beziehen, werden in einer gesonderten Abwägungstabelle zur Bebauungsplanänderung behandelt.

 

Auf Grund der Vereinbarung zum gemeinsamen Flächennutzungsplan der Städte Uetersen und Tornesch sowie der Gemeinden Heidgraben und Moorrege ist eine gleichlautende Beschlussfassung in allen vier Kommunen erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1.       Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 17.09.2015 geprüft. Die Zusammenstellung vom 17.09.2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1.       Die Ratsversammlung beschließt die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

  1.       Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

 


 

 

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Anlagen

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