Beschlussvorlage - VO/15/162
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau der Norderstraße - Straßenbeleuchtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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07.10.2015
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 07.09.2015 wurde über die vorhandene Beleuchtung in der Norderstraße zwischen der Heimstättenstraße und An der Bahn gesprochen. Es sollte geprüft werden, inwieweit ein Ersatz sinnvoll ist.Hierzu wird die gesamte Nordertsraße betrachtet , da es sich um eine Baumaßnahme handelt.
Im Abschnitt zwischen der Heimstättenstraße und Wachsbleicher Weg stehen insgesamt 6 Lampen. Es handelt sich Peitschenmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m.
Im Abschnitt Nordertsraße zwischen Heimstättenstraße und An der Bahn stehen insgesamt 9 Lampen. Hiervon sind 6 Stück Peitschenmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m und 3 Stück Aufsatzmaste mit einerLichtpunkthöhe von 4,0 m.
Der Zustand der Maste ist als gut einzuordnen. Die optischen Beeinträchtigungen durch den Farbverlust stellen keinen Mangel hinsichtlich der Standsicherheit dar.
Die Erneuerung könnte folgendermaßen erfolgen:
•Ersatz der Peitschenmaste gegen Aufsatzmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 5,0 m
•Ersatz Aufsatzmaste
•Leuchten Fabrikat Trillux
Seitens der Verwaltung kann eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung nicht befürwortet werden, da in bisher erneuerten Straße nur notwendige Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung durchgeführt wurden. Zusätzlich sind diese Kosten zu 85 % von den Anliegern zu tragen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Nach einer Kostenschätzung ist für den Ersatz der Straßenbeleuchtung mit Kosten in Höhe von rd. 15.600,-- Euro zu rechnen. Sofern die Maßnahme umgesetzt werden soll, müssen die Mittel zusätzlich bereitgestellt und das Bauprogramm geändert werden, damit die Kosten umgelegt werden können.