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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/163

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Für das Jahr 2017 plant die Stadt Tornesch den Neubau der Straße Am Moor zwischen

Thujaweg und Brookkamp.

Der Abschnitt zwischen Thujaweg und Brookkamp hat eine Gesamtlänge von rd. 620,00m und eine Fahrbahnbreite von rd. 3,0 m. Beidseitig schließen sich Bankette in unterschiedlicher Breite und teilweise Gräben an. Gehwege sind nicht vorhanden.

 

Zustandserfassung

 

Die Fahrbahn ist sehr uneben und weist netzartige Rissbildungen auf.

 

Die Untersuchung der bituminösen Fahrbahnbefestigung erfolgte anhand von  2 Bohrkernen.

Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

 

Der gebundene Oberbau besteht aus einer 2,5 -3,0 cm  dicken Asphaltdeckschicht, einer 3,0-5,0 cm dicken Asphaltbinderschicht und einer 4,0-5,5 cm dicken Asphalttragschicht besteht.

 

Für die Belastungsklasse 1,0 (neue Bezeichnung, vormals Bauklasse IV) ist laut der RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für den Asphaltoberbau eine Gesamtstärke von 12 cm erforderlich. Somit ist der vorhandene Asphaltoberbau etwas unterdimensioniert.

 

Unterhalb der Asphaltschichten ist eine 0,25 m bis 0,30 m starke Kiestragschicht  vorhanden. Die ungebundene Kiestragschicht weist einen hohen Bauschuttanteil auf und eignet sich aufgrund der stofflichen Zusammensetzung generell  nicht als ungebundene Tragschicht.

 

Der festgestellte Oberbau stellt einen Aufbau dar, der am Ehesten einer Bauweise mit Asphalttragschicht und Kiestragschicht auf Frostschutzschicht entspricht. Hinsichtlich der Tragfähigkeit wird in der RStO  ein  Verformungsmodul von EV2 = 150,0 MN/m² gefordert. Die Untersuchung der Tragfähigkeit auf der Kiestragschicht ergab ein Verformungsmodul von EV2 = 48,7 MN/m² und EV2 = 52,1 MN/m². Dieser Wert wird bei beiden Bohrkernen sehr deutlich unterschritten.

 

Als weiteres Kriterium für die Beurteilung des vorhandenen Oberbaus ist die Frostempfindlichkeit der im Untergrund der Straße anstehenden Böden zu beachten. Es handelt sich um aufgefüllte, schwach bindige Sande, Geschiebelehm und organische Bodenbildung, die als sehr frostempfindliche Böden (Frostempfindlichkeitsklasse F 3) zuzuordnen sind.

 

Aufgrund der sehr geringen Tragfähigkeit wird seitens der Verwaltung ein Neubau der Straße Am Moor vorgeschlagen.

 

Die Fahrbahn erhält eine Breite von 3,50 m. Seitlich schließt sich ein Gehweg mit einer Breite 1,50 m an. Aufgrund der begrenzten Flächen wird der Gehweg überfahrbar sein. Als optische Trennung wird zwischen Fahrbahn und Gehweg ein Rundbord gesetzt.

 

Als Oberflächenbefestigung wird eine Bauweise in rotem Pflaster (analog Hasweg) vorgeschlagen. Der Tempo-30 - Bereich bleibt erhalten.

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die vorhandenen Gräben und über die in Teilbereichen neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.

 

 

Kanalisation

 

Für den Bereich Schmutzwasser sind kleinere Sanierungsarbeiten erforderlich, die im Zuge der Maßnahme durchgeführt werden.

 

Für den Bereich Regenwasser ist die Erneuerung aller vorhandenen Verrohrungen geplant.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die erforderlichen Mittel für den Neubau der Straße Am Moor zwischen Thuajweg und Brookkamp sollen für das Jahr 2017 in dem Haushalt bereitgestellt werden. Nach einer Kostenschätzung wird mit veranlagungsfähigen Kosten (d.h. ohne Sanierung Schmutzwasserkanalisation und Regenwasserhausanschlüsse, da nicht veranlagungsfähig) einschl. Ingenieurhonorar in Höhe von 1.120.000,00 Euro gerechnet.

 

Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient die Straße Am Moor im Wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für den Ausbau 85 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

 

In der Anliegerinformationsveranstaltung werden die voraussichtlichen Anliegerbeiträge (Euro/m² anrechenbare Grundstücksfläche) dargestellt werden.


 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung in die Anliegerinformation zu gehen.


 

 

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