Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/164

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Neubau der Straße An der Kirche wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  am 30.03.2015 mit dem Beschluss beraten, den Anliegern in einer Informationsveranstaltung die Entwurfsplanung vorzustellen. Das Wesentliche der Entwurfsplanung soll an dieser Stelle nach mal kurz vorgestellt werden.

 

Kanalisation

 

Für den Bereich Schmutzwasser ist der Neubau der Kanalisation geplant.

 

Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich, da die vorhandene Dimensionierung zu rd. 70% den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt.

 

Seitens der Verwaltung wird ein Neubau der Straße An der Kirche als Tempo-30-Bereich vorgeschlagen. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,50 m. Die in der Vorlage vom 30.03.2015 dargestellte Breite von 5,25 m ist nicht korrekt. Hierbei handelt es sich um eine Schreibfehler. Seitlich schließen sich Gehwege mit einer Breite 1,50 m an.

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.

 

 

 

 

 

Die Anliegerinformationsveranstaltung fand am 20.05.2015 im Sitzungssaal des Rathauses statt.

 

Der Ausführungszeitraum der Maßnahme wird von 2016 auf 2018 verschoben. Hintergrund ist, dass das Bauvorhaben der Firma Adlershorst fertig gestellt sein soll. Somit wäre  ein möglicher Baubeginn März 2018. Die Ausschreibung der Maßnahme würde im Hersbt 2017 erfolgen. Im Vorwege wird die Kostenschätzung und die Anliegerbeiträge und an alle Eigentümer versandt. Seitens der Anlieger wurden Fragen u.a. zur Einstufung der Straße als Anliegerstraße und zur Notwendigkeit der Maßnahme gestellt. Fragen die auf der Anliegerinformationsveranstaltung schriftlich übergeben wurden, werden direkt mit den Anliegern geklärt.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten


Die erforderlichen Mittel für den Neubau der Straße An der Kirche sollen für das Jahr 2018

in dem Haushalt bereitgestellt werden. Nach einer Kostenschätzung wird mit veranlagungsfähigen Kosten (d.h. ohne Sanierung Schmutzwasserkanalisation und Regenwasserhausanschlüsse, da nicht veranlagungsfähig) einschl. Ingenieurhonorar in Höhe von 880.000,- Euro.

 

Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient die Straße An der Kirche im Wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für den Ausbau 85 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

 

Der voraussichtliche Beitragsatz je anrechenbarer Grundstücksfläche beläuft sich auf ca. 9,94 Euro/m².


 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme umzusetzen.
 

 

Loading...