Beschlussvorlage - VO/15/164
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau der Straße An der Kirche im Zusammenhang mit Kanalisationsarbeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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07.10.2015
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Neubau der Straße An der Kirche wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 30.03.2015 mit dem Beschluss beraten, den Anliegern in einer Informationsveranstaltung die Entwurfsplanung vorzustellen. Das Wesentliche der Entwurfsplanung soll an dieser Stelle nach mal kurz vorgestellt werden.
Kanalisation
Für den Bereich Schmutzwasser ist der Neubau der Kanalisation geplant.
Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich, da die vorhandene Dimensionierung zu rd. 70% den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt.
Seitens der Verwaltung wird ein Neubau der Straße An der Kirche als Tempo-30-Bereich vorgeschlagen. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,50 m. Die in der Vorlage vom 30.03.2015 dargestellte Breite von 5,25 m ist nicht korrekt. Hierbei handelt es sich um eine Schreibfehler. Seitlich schließen sich Gehwege mit einer Breite 1,50 m an.
Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.
Die Anliegerinformationsveranstaltung fand am 20.05.2015 im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Der Ausführungszeitraum der Maßnahme wird von 2016 auf 2018 verschoben. Hintergrund ist, dass das Bauvorhaben der Firma Adlershorst fertig gestellt sein soll. Somit wäre ein möglicher Baubeginn März 2018. Die Ausschreibung der Maßnahme würde im Hersbt 2017 erfolgen. Im Vorwege wird die Kostenschätzung und die Anliegerbeiträge und an alle Eigentümer versandt. Seitens der Anlieger wurden Fragen u.a. zur Einstufung der Straße als Anliegerstraße und zur Notwendigkeit der Maßnahme gestellt. Fragen die auf der Anliegerinformationsveranstaltung schriftlich übergeben wurden, werden direkt mit den Anliegern geklärt.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Die erforderlichen Mittel für den Neubau der Straße An der Kirche sollen für das Jahr 2018
in dem Haushalt bereitgestellt werden. Nach einer Kostenschätzung wird mit veranlagungsfähigen Kosten (d.h. ohne Sanierung Schmutzwasserkanalisation und Regenwasserhausanschlüsse, da nicht veranlagungsfähig) einschl. Ingenieurhonorar in Höhe von 880.000,- Euro.
Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient die Straße An der Kirche im Wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für den Ausbau 85 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.
Der voraussichtliche Beitragsatz je anrechenbarer Grundstücksfläche beläuft sich auf ca. 9,94 Euro/m².