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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/144-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2015 über den 1. Nachtragsstellenplan beraten und den Beschluss gefasst, dem Finanzausschuss die Übernahme des Stellenplans zu empfehlen.

 

In der Ursprungsvorlage wies die Verwaltung darauf hin, dass geplant ist,  für die Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz voraussichtlich zum Stellenplan 2016 eine weitere Stelle einzuwerben. Diese Aussage muss nach den neusten Prognosen insofern korrigert werden, dass diese Stelle alsbald möglich besetzt werden sollte.

 

Es wird eine Vollzeitstelle, Vergütungsgruppe EG 8, beantragt. Eine sachgrundlose Befristung ist bis zu 2 Jahren möglich, daher sollte die Stelle auf 2 Jahre befristet werden. 

 

Wie bekannt ist, ist die Stadt Tornesch im Rahmen ihrer Verwaltungsgemeinschaft mit dem Kreis Pinneberg für Sozialhilfeangelegenheiten einschl. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  für die Städte Tornesch und Uetersen, sowie für die Gemeinden Moorrege, Haseldorf und Haselau zuständig. Nach dem Fallzahlenschlüssel des Kreises Pinneberg erfolgt die Refinanzierung dieser Stelle komplett durch den Kreis Pinneberg als Zuständigkeitsträger.

 

Da es termlich bis zur Ratsversammlung nicht möglich ist, einen Beschluss des Finanzausschusses herbeizuholen, erfolgt die Beschlussempfehlung ausnahmsweise direkt an die Ratsversammlung.

 

Haushaltsmittel werden für 2015 nicht mehr benötigt, da mit einer Stellenbesetzung aufgrund des Ausschreibungs- und Auswahlverfahren nicht mehr im Jahr 2015 gerechnet werden kann. 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten


Es fallen jährliche Arbeitgeberkosten in Höhe von 50.000 €  (EG 8 Stufe 2 -3 ) an. Es erfolgt eine Erstattung durch den Kreis Pinneberg.
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung im 1. Nachtragstellenplan 2015 eine zusätzliche Stelle für die Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Tornesch mit dem Kreis Pinneberg für die Sachbearbeituing nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu bereit zu stellen.
 

 

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