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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/214

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Das Planungsziel der 5. Änderung des B-Plans 47 beinhaltet das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum einen für den Bau höherer Gebäude und zum anderen für die bauliche Erweiterung eines ansässigen Betriebes. In diesem Bauleitplanverfahren erfolgte am 07.09.15 der Beschluss zur erneuten frühzeitigen Beteiligung, welche im September und Oktober durchgeführt wurde. Parallel dazu wurde auf Grund der Inanspruchnahme der vorhandenen Grünfläche auf Empfehlung der unteren Naturschutzbehörde ein umfangreicher Artenschutzfachbeitrag einschl. faunistischer Potenzialanalyse und Biotoptypenkartierung erstellt. Dieser kann bei Interesse zur Verfügung gestellt werden, wird jedoch dieser Vorlage nicht beigefügt, da die Ergebnisse auch in den Umweltbericht eingeflossen sind.

Es erfolgten keine wesentlichen Änderungen des Planentwurfes.

 

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird durch den FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet, die Mittel für Gutachten stehen zur Verfügung.
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Die während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 12.11.2015 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 12.11.2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf und die Begründung der 5. Änderung des Bebauungsplans 47 für das Gebiet zwischen Lise-Meitner-Allee und BAB 23 südöstlich des Asperhorner Wegs in einer Tiefe von ca. 260 bis 290 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 


 

 

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Anlagen

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