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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/223

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Vom Abwasserbetrieb Tornesch ist gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Da seit 2012 die doppische Haushaltsführung angewandt wird, ist dementsprechend gem. §1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ein Haushaltsplan aufzustellen Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht sowie nach der Eigenbetriebsverordnung einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune.

 

Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2016 enthalten. Er schließt bei den Erträgen mit 3.359.100,00 € und bei den Aufwendungen mit 3.767.200,00 € ab. Der Jahresverlust in Höhe von 408.100,00 € kommt dadurch zustande, dass für das Kalenderjahr 2016 die Entschlammung des Regenrückhaltebeckens „Ortbrookgraben“ geplant ist. Kosten die bei einer Entschlammung entstehen, sind als Aufwand zu buchen. Im Kalenderjahr 2012 wurde eine Rücklage für die Entschlammung der Regenrückhaltebecken gebildet und jährlich bespeist. Gemäß § 6 Abs.2 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG) kann für das im Jahr 1989 errichtete Regenrückhaltebecken die Rücklage erst ab dem Jahr 2012 anteilig in Anspruch genommen werden. Die Begründbarkeit liegt in diesem Fall in der Perioden- und Verursachungsgerechtigkeit, das heißt, dass dem Gebührenschuldner nur der Zeitraum seit Beginn der Rückstellungsbildung gebührenrechtlich zugewiesen werden darf. Somit konnte aus der Instandhaltungsrückstellung nur ein anteiliger Betrag in Höhe von 37.100,00 € für die Jahre 2012-2016 entnommen werden. Der Zeitraum von 1989 bis 2012 hätte den Gebührenpflichtigen in diesen Jahren Perioden- und Verursachungsgerecht in Rechnung gestellt werden müssen. Daher sind diese Kosten jetzt vom Abwasserbetrieb Tornesch zu tragen.

 

Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen, die sich auf das Anlagevermögen und seine Finanzierung beziehen. Er schließt bei den Einzahlungen mit 4.940.600,00 € und bei den Auszahlungen mit 4.890.100,00 € ab. Die Finanzierung der vorgesehenen Investitionen erfolgt aus den Ertragszuschüssen, den Abschreibungen und durch die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 1.763.100,00 €.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird weiterhin auf 700.000,00 € festgesetzt.

In der Stellenübersicht ist das im Abwasserbetrieb eingesetzte Personal ausgewiesen.

 

Der Finanzplan enthält ebenfalls die vorgesehene Investitionsplanung und ihre Finanzierung für die nächsten drei Jahre.

 

Der Stand der Gebührenrücklage beträgt zum 31.12.2014 für den Gebührenbereich Niederschlagswasser 591.599,36 €. In dem Bereich Niederschlagswasser werden in 2015 voraussichtlich 96.719,89 € aus der Gebührenrücklage entnommen und 2016 ist eine Entnahme in Höhe von 164.959,82 € geplant.

Der Stand der Gebührenrücklage beträgt zum 31.12.2014 für den Gebührenbereich Schmutzwasser 331.711,90 €.Eine Entnahme aus der Gebührenrückstellung ist in dem 2015 nicht geplant. Im Jahr 2016 ist eine Entnahme in Höhe von 110.570,63 € geplant.

 

Es wird empfohlen, den Haushaltsplan für das Jahr 2016 in der vorliegenden Fassung festzustellen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der vom Abwasserbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2016 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen mit 3.359.100,00 € und bei den Aufwendungen mit 3.767.200,00 € ab. Der Finanzplan schließt bei den Einzahlungen mit 4.940.600,00 € und bei den Auszahlungen mit 4.890.100,00 € ab. Der Gesamtbedarf der Kredite wird auf 1.763.100,00 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 700.000,00 € festgesetzt.


 

 

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Anlagen

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