Beschlussvorlage - VO/15/224
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasser
- Bearbeiter:
- Stefan Pummer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
02.12.2015
| |||
●
Gestoppt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Niederschlagwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2015 für die ersten 150 m² Niederschlagsfläche 87,00 € und für jeden weiteren m² 0,58 €. Die von der WIBERA durchgeführte Nach- und Vorkalkulation der Niederschlagwassergebühr hat ergeben, dass diese Gebühr auf 93,00 € für die ersten 150 m² und für jeden weiteren m² auf 0,62 € erhöht werden muss. Hintergrund ist hier u. a. die Entschlammung des Regenrückhaltebeckens. Bei einer entsprechenden Festsetzung der Gebühr werden 164.959,82 € der Überdeckung in 2016 aufgebraucht.
Die Schmutzwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2014 unverändert 2,42 €/m³. Die von der WIBERA durchgeführte Nach- und Vorkalkulation der Schmutzwassergebühr hat ergeben, dass diese Gebühr auf 2,23 €/m³ gesenkt werden kann. Hintergrund ist hier u. a. die Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 331.711,90 €, die in den nächsten Jahren verrechnet werden müssen. Bei einer entsprechenden Festsetzung der Gebühr werden 110.570,63 € der Überdeckung in 2016 aufgebraucht.
Die anliegende 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 enthält die o. g. Veränderung bei der Niederschlags- und Schmutzwassergebühr.
Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 zu erlassen.
Die Stellungnahme der WIBERA über die Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren wird nachgereicht, da diese noch nicht in Papierform vorliegt
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
"1.Die der Vorlage anliegende 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08.12.1999 wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
2.Die Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft."
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
8,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|