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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/224

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Niederschlagwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2015 für die ersten 150 m² Niederschlagsfläche 87,00 € und für jeden weiteren m² 0,58 €. Die von der WIBERA durchgeführte Nach- und Vorkalkulation der Niederschlagwassergebühr hat ergeben, dass diese Gebühr auf 93,00 € für die ersten 150 m² und für jeden weiteren m² auf 0,62 € erhöht werden muss. Hintergrund ist hier u. a. die Entschlammung des Regenrückhaltebeckens. Bei einer entsprechenden Festsetzung der Gebühr werden 164.959,82 € der Überdeckung in 2016 aufgebraucht.

 

Die Schmutzwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2014 unverändert 2,42 €/m³. Die von der WIBERA durchgeführte Nach- und Vorkalkulation der Schmutzwassergebühr hat ergeben, dass diese Gebühr auf 2,23 €/m³ gesenkt werden kann. Hintergrund ist hier u. a. die Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 331.711,90 €, die in den nächsten Jahren verrechnet werden müssen. Bei einer entsprechenden Festsetzung der Gebühr werden 110.570,63 € der Überdeckung in 2016 aufgebraucht.

 

Die anliegende 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 enthält die o. g. Veränderung bei der Niederschlags- und Schmutzwassergebühr.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 zu erlassen.

 

Die Stellungnahme der WIBERA über die Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren wird nachgereicht, da diese noch nicht in Papierform vorliegt

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


"1.Die der Vorlage anliegende 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08.12.1999 wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

  2.Die Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft."


 

 

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Anlagen

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