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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/15/236

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Flüchtlingssituation in Tornesch

 

Mit Stand zum 04. Dezember 2015 sind 208 Personen durch die Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg der Stadt Tornesch zur Unterbringung zugewiesen. 157 der Asylbewohner wohnen derzeit noch in städtischen bzw. von der Stadt Tornesch angemieteten Unterkünften, der Rest hat Mietverträge für eigenen Wohnraum abschließen können. Es musste bisher noch keine große Gemeinschaftsunterkunft hergerichtet werden. Bis Ende Dezember kann die Unterbringung von neuen Flüchtlingen sichergestellt werden.

Hauptherkunftsländer der Flüchtlinge sind Syrien, Afghanistan, Iran und Irak. Flüchtlinge aus den Westbalkanstaaten Kosovo, Albanien, und Mazedonien spielen in Tornesch nach wie vor eine untergeordnete Rolle.

Große Unterstützung erfährt die Stadt Tornesch durch das Engagemment der ehrenamtlichen Betreuer und Sprachpaten aus dem Kreis „ComeTOgether“. Auch die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Tornesch und der Volkshochschule Tornesch - Uetersen zeigen in dieser besonderen Situation großen Einsatz. Hiermit nutze ich die Gelegengheit, um mich bei allen Beteiligten herzlich zu bedanken.

 

Erlass einer 5. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Tornesch über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern

 

Die 5. Nachtragssatzung eröffnet die Möglichkeit, kommunalen Flüchtlingsbeauftragten eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit zu gewähren. Die Nachtragssatzung ist in Kraft getreten und wird angewendet.

 

Beratung und Beschlussfassung über den 2. Nachtragshaushalt 2015 der Grundstücksgesellschaft Tornesch – GGT

 

Auch die 2. Nachtragshaushaltssatzung hatte einen Flüchtlingsbezug. Sie diente zur Finanzierung des Ankaufes eines Hauses und zur Wiederherrichtung einer anderen städtischen Immobilie. Das Haus wurde zwischenzeitlich gekauft und das andere Gebäude wird saniert.

 

Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und über den 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2015

 

Die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Pinneberg hat den Nachtrag als genehmigungsfrei eingestuft. Die Veröffentlichung erfolgt in Kürze.

 

Vertrag mit dem Büchereiverein;

Änderung des Vertrages zum Zwecke der Vereinfachung der Zuschussfestsetzuung

 

Der Vertrag wurde von beiden Vertragspartnern unterzeichnet und kann nun so umgesetzt werden.

 

Satzung über das besondere Vorkaufssrecht „Am Schützenplatz“

 

Die Satzung ist seit dem 19.10.2015 in Kraft. Sie ist wie alle anderen Satzungen auch auf der Homepage der Stadt Tornesch unter der Rubrik „Ortsrecht“ zu finden.
 

 

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