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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/224-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Nach weiterer Rücksprache mit der Firma WIBERA wurde entschieden, die Kosten, welche eine Entschlammung des Regenrückhaltebeckens Ortbrookgraben nach sich zieht, komplett als Aufwand in die Gebührenkalkulation  mit auf zu nehmen. Des Weiteren ist auch eine Höhere Entnahme aus der Instandhaltungsrückstellung möglich, welche jetzt auch so vollzogen wird.

 

Die Niederschlagwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2015 für die ersten 150 m² Niederschlagsfläche 87,00 € und für jeden weiteren m² 0,58 €. Die von der WIBERA durchgeführte Nach- und Vorkalkulation der Niederschlagwassergebühr hat ergeben, dass diese Gebühr auf 112,50 € für die ersten 150 m² und für jeden weiteren m² auf 0,75 € erhöht werden muss. Hintergrund ist hier u. a. die Entschlammung des Regenrückhaltebeckens. Bei einer entsprechenden Festsetzung der Gebühr werden 164.959,82 € der Überdeckung in 2016 aufgebraucht.

 

Die Schmutzwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2014 unverändert 2,42 €/m³. Die von der WIBERA durchgeführte Nach- und Vorkalkulation der Schmutzwassergebühr hat ergeben, dass diese Gebühr auf 2,23 €/m³ gesenkt werden kann. Hintergrund ist hier u. a. die Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 331.711,90 €, die in den nächsten Jahren verrechnet werden müssen. Bei einer entsprechenden Festsetzung der Gebühr werden 110.570,63 € der Überdeckung in 2016 aufgebraucht.

 

Die anliegende 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 enthält die o. g. Veränderung bei der Niederschlags- und Schmutzwassergebühr.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 zu erlassen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

"1.Die der Vorlage anliegende 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08.12.1999 wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

  2.Die Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft."



 

 

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Anlagen

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