Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/247

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Im Dezember wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 82 „Östlich Merlinweg“ gefasst. Die Firma Semmelhaack wird hier zwischen Baumschulenweg und Kleinem Moorweg v.a. Doppel- und Reihenhäuser errichten, am Baumschulenweg entstehen zwei kleinere Mehrfamilienhäuser sowie ein weiteres Einfamilienhaus. Die Erschließung der Doppel- und Reihenhäuser erfolgt über einen Erschließungsring mit einer Zufahrt vom Kleinen Moorweg aus. Vom Baumschulenweg aus wird lediglich ein kurzer Stichweg entstehen, für Fußgänger und Radfahrer ist dieser durchgängig bis zu dem o.g. Erschließungsring.

 

Da in diesem Bereich passend zum künftigen See bereits Straßennamen aus dem Bereich Wasserpflanzen gewählt wurden, sollte sich die Namenswahl an diesem Themenfeld orientieren. Für die vom Baumschulenweg aus abzweigende kurze Stichstraße bietet sich ein kurzer Name an: z.B.

  1. Lotosblüte (oder Lotusblüte)
  2. Lotosweg
  3. Binsenstieg

 

Es wird vorgeschlagen, den Straßennamen des Erschließungsrings zwecks besserer Orientierung auf „…ring“, „...schleife“ oder – plattdeutsch „…schleuf“ oder „…kring“ enden zu lassen. Verwaltungsseitig werden folgende Vorschläge unterbreitet: z.B.

  1. Lilienschleife
  2. Schwertlilienring
  3. Nixenkrautring

Um eine aufeinander abgestimmte Straßenbenennung zu erleichtern, wird auf die beiden vsl. letzten im Bereich „Tornesch am See“ zu benennende Straßen hingewiesen: Nördlich an das Gebiet angrenzend werden vsl. zwei weitere Erschließungsstraßen benötigt. Für eine gebogene Stichstraße bietet sich z.B. der Name „Binsenbogen“ an, für einen mit einem Fußweg zum See endenden Stichweg z.B. die Straßenbezeichnung „Froschlöffel“. Da die Beratung zu der städtebaulichen Planung noch nicht abgeschlossen ist, sollte mit der Straßenbenennung bis zum Satzungsbeschluss des B-Plans 98 abgewartet werden.

 

Bebauungs- und Erschließungskonzept (B-Plan 82)

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt
 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen beschließt,

die Stichstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans 82 mit ……….… und den Erschließungsring mit …………..… zu benennen.

 

Loading...