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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/269

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Ursprünglich war vorgesehen, mit der 46. Flächennutzungsplanänderung zwei Teilbereiche nördlich der Pinneberger Straße zu erfassen: den Bereich um das ehemalige Sägewerk Hülsemann zwecks einer Umnutzungserleichterung und den Bereich um das kommunale Grundstück Pinneberger Str. 41 zwecks der Anlage einer Unterkunft für Flüchtlinge. Eine solche Unterkunft an diesem Standort war vor einem Jahr politisch nicht mehrheitsfähig, die Vorlagen (VO/15/007 und VO/14/987) wurden aus dem Grunde zurückgezogen.

 

Der Geltungsbereich wurde um den Teilbereich 2 reduziert, es verbleibt Teilbereich 1 mit dem ehemaligen Sägewerk Hülsemann (Pinneberger Straße 29). Dieses liegt am südöstlichen Ortsrand des Ortsteils Esingen und ist planungsrechtlich derzeit als „Außenbereich“ (§ 35 BauGB) eingestuft. Dies ist mit Nutzungseinschränkungen verbunden, die eine Folgenutzung – z.B. durch einen Handwerksbetrieb erschweren.

 

Einige angrenzende Grundstücke wurden in den Geltungsbereich mit aufgenommen. Durch die Anpassung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplanes kann eine gemischte Nutzung („Dorfgebiet“) in diesem Bereich ermöglicht werden.

 

Für den an der Pinneberger Str. gelegenen Bereich wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 90 aufgestellt.

 

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet, das Landschaftsarchitekturbüro Zumholz erstellt Umweltprüfung und Umweltbericht. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

x

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

x

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

x

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

5.000

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

5.000

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 46. Änderung aufgestellt, der Geltungsbereich umfasst das Gebiet nordöstlich der Pinneberger Straße ab einer Tiefe von ca. 30 m bis zu einer Tiefe von ca. 85 m auf einer Länge von ca. 90 m sowie nördlich der Straße Kreyhorn in einer Tiefe von ca. 40 m auf einer Länge von ca. 95 m, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich; die Änderung sieht folgende Planung vor: „Dorfgebiet“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.



 

 

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Anlagen

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