Beschlussvorlage - VO/15/269
Grunddaten
- Betreff:
-
46. F-Planänderung "Nördlich Pinneberger Straße"
- Aufstellungsbeschluss, Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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05.09.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Ursprünglich war vorgesehen, mit der 46. Flächennutzungsplanänderung zwei Teilbereiche nördlich der Pinneberger Straße zu erfassen: den Bereich um das ehemalige Sägewerk Hülsemann zwecks einer Umnutzungserleichterung und den Bereich um das kommunale Grundstück Pinneberger Str. 41 zwecks der Anlage einer Unterkunft für Flüchtlinge. Eine solche Unterkunft an diesem Standort war vor einem Jahr politisch nicht mehrheitsfähig, die Vorlagen (VO/15/007 und VO/14/987) wurden aus dem Grunde zurückgezogen.
Der Geltungsbereich wurde um den Teilbereich 2 reduziert, es verbleibt Teilbereich 1 mit dem ehemaligen Sägewerk Hülsemann (Pinneberger Straße 29). Dieses liegt am südöstlichen Ortsrand des Ortsteils Esingen und ist planungsrechtlich derzeit als „Außenbereich“ (§ 35 BauGB) eingestuft. Dies ist mit Nutzungseinschränkungen verbunden, die eine Folgenutzung – z.B. durch einen Handwerksbetrieb erschweren.
Einige angrenzende Grundstücke wurden in den Geltungsbereich mit aufgenommen. Durch die Anpassung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplanes kann eine gemischte Nutzung („Dorfgebiet“) in diesem Bereich ermöglicht werden.
Für den an der Pinneberger Str. gelegenen Bereich wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 90 aufgestellt.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Die Planung wird vom FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet, das Landschaftsarchitekturbüro Zumholz erstellt Umweltprüfung und Umweltbericht. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| x | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | x | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: | 5.000 |
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Saldo (E-A) | 5.000 |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Zu dem bestehenden F-Plan wird die 46. Änderung aufgestellt, der Geltungsbereich umfasst das Gebiet nordöstlich der Pinneberger Straße ab einer Tiefe von ca. 30 m bis zu einer Tiefe von ca. 85 m auf einer Länge von ca. 90 m sowie nördlich der Straße Kreyhorn in einer Tiefe von ca. 40 m auf einer Länge von ca. 95 m, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich; die Änderung sieht folgende Planung vor: „Dorfgebiet“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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192,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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142,6 kB
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