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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In der Zeit von Anfang Januar bis zum 05.02.2016 lagen die Unterlagen zur K 22 u.a. im Rathaus Tornesch aus. Sollten Bürger und Bürgerrinnen Anregungen in diesem Zusammenhang vorzubringen haben, so bleibt Ihnen dafür noch eine Frist bis zum 04.03.2016. Ob sich daran ein weiterer Erörterungstermin vor Ort anschließen wird, ist davon abhängig, welche neuen Einwendungen gemacht werden.

Parallel dazu hat die Planfeststellungsbehörde den Kreis Pinneberg am 08. 02. 2016 über die aktuellen Probleme des Verfahrens in Kenntnis gesetzt. Die Stadt Tornesch durfte an diesem Gespräch teilnehmen. Dabei ging es vor dem Hintergrund der Probleme bei der A 20 vor allem mit den Fledermäusen auch hier um das Thema Artenschutz. Die Bestandsaufnahmen von Fledermaus, Kiebitz und Fischotter – um nur die wesentlichen zu nennen – sind nicht nur über 10 Jahre alt sondern auch qualitativ als eher dünn zu bewerten.  Bislang haben weder der Kreis noch das Planungsbüro die Unterlagen von sich aus nachgebessert. Sie sollen jetzt überprüft und eventuell aktualisiert werden.

In der Runde der Beteiligten war man sich einig, nicht das Risiko einzugehen, mit so alten Unterlagen in die Beschlussfassung zu gehen. Sollte es ausreichend sein, mit fundierten plausiblen Annahmen zu einem verwertbaren Ergebnis zu kommen, würde sich das Verfahren um ca. ein halbes Jahr verlängern. Wäre dagegen eine volle Vegetationsperiode zu kartieren, würde sich das Verfahren um ein ganzes Jahr verlängern. Der Planfeststellungsbeschluss käme dann etwa im Sommer 2017.

Parallel dazu wird am Abschluss der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung  weiter gearbeitet, bei der sich ein durchaus gangbarer Kompromiss abzeichnet. Ohne die Aufnahme des Dritten Gleises in den Bundesverkehrswegeplan, geht die Bahn lediglich von den zwei auf Höhe des Troges vorhandenen Gleisen aus und wird auch nur diesen Trog mitfinanzieren – Drittelung der Kosten zwischen Bahn, Bund und Straßenbaulastträger.

Das Land Schleswig-Holstein, der Kreis Pinneberg und die Stadt Tornesch gehen jedoch bei der gleichzeitigen Anmeldung des dritten Gleises für den Bundesverkehrswegeplan  von einer längeren Trogstrecke, die es zu realisieren gilt, aus, wobei auf den Deckel bei dem entsprechenden Ausbau vorläufig verzichtet werden kann. Man differenziert zwischen unstrittigen Kosten der Bahnquerung von über 19 Mio. € und strittigen Kosten bei entsprechender Trogverlängerung von ca. 1,2 Mio. €. Das Verkehrsministerium des Landes hat die Übernahme der Hälfte der Kosten bereits avisiert. Zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Tornesch werden die verbleibenden Mehrkosten ebenfalls geteilt.

Hierbei kommt derselbe Schlüssel zur Anwendung wie für das gesamte Vorhaben. Dabei geht man von einem Kostenvolumen von insgesamt 30 Mio. € aus und drittelt diese zwischen Bahn, Bund und Straßenbaulastträger. Am Ende bleiben ca. 10 Mio. €, die zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Tornesch geteilt werden. Es ergibt sich rechnerisch ein Betrag von rund 5 Mio. €, der wiederum mit 75% aus GVFG-Mitteln gefördert wird. Am Ende bleibt für den Haushalt der Stadt Tornesch ein Betrag von ca. 1,5 Mio. € übrig für sämtliche Bauabschnitte inclusive Trogverlängerung.

Auch beim Abschluss der sogenannten Eisenbahnkreuzungsvereinbarung sind bei möglichen weiteren Verzögerungen für den Planfeststellungsbeschluss weitere Probleme zu erwarten. Denn für die zweite Jahreshälfte 2018 ist bereits eine Sperrpause angemeldet worden. Gäbe man diesen Termin zurück, wäre die nächste Sperrpause 2021 – Aussage der Bahn.

Andernfalls würde sich der Bau der K 22 trotz Planfeststellungsbeschluss um Jahre verzögern. In der Zwischenzeit würden aber die Rufe nach einer baulichen Sanierung des Straßenkörpers Richtung Uetersen immer lauter werden. Als Alternative könnte eine verkehrsrechtliche Anordnung, die die Benutzung der K 22 einschränkt, angeordnet werden, wenn der Straßenzustand nicht erheblich verbessert würde.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Beschlussvorschlag: (auch als Stellungnahme zum Verfahren Nr. 2-4)

1.)

Der Bauausschuss nimmt die Aussagen zum Fortgang des Planfeststellungsverfahrens zur K 22 zur Kenntnis. Ebenso werden die Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wird die Verwaltung aufgefordert, alles zu unternehmen, was zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens wie auch zu einer späteren Baudurchführung beitragen kann. Dazu gehört u.a. die Bereitstellung von Ausgleichsflächen oder Einzelhabitaten.

2.)

Die Stadt Tornesch fordert den Bau der K 22 zur Entlastung des innerstädtischen Straßennetzes vor allem vom Schwerverkehr so schnell wie möglich.

3.)

Die Stadt Tornesch fordert den zügigen Ausbau auch deshalb, weil der Straßenkörper der K 22 (2. Bauabschnitt) im Prinzip abgängig ist und die vorhandenen Bahnübergänge nicht mehr zeitgemäß sind.

4.)

Ein zweiter höhenfreier Bahnübergang ist außerdem zwingend notwendig, da  bei dem gewachsenen Verkehrsaufkommen in Tornesch, Uetersen und Umgebung aus Sicherheitsgründen die Feuerwehr, die Polizei und der Rettungsdienst jederzeit ungehindert die Bahnlinie queren können müssen.

 

 

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