Beschlussvorlage - VO/16/009
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterhaltung der öffentlichen Spielflächen und Freizeitanlagen der Stadt Tornesch sowie Maßnahmeplanung für Ersatzbeschaffungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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23.03.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Im Oktober 2015 ist die Spielplatz- und Spielgeräteinspektion nach den Vorgaben der DIN EN 1176 durch ein Ingenieurbüro erfolgt. Zwischenzeitlich ist verwaltungsseitig unter Berücksichtigung der vorliegenden Inspektionsergebnisse eine vorausschauende Maßnahmeplanung für das laufende Haushaltsjahr mit Ausblick auf die Folgejahre bis einschließlich 2018 erfolgt. Hieraus gehen geschätzte Gesamtkosten für Investitionsmaßnahmen (Ersatzbeschaffungen) in Höhe von rd. 109.000,00 € hervor. Der voraussichtliche Kostenanteil für allemeine Unterhaltung (Materialeinsatz Reparaturen) beträgt 6.500,00 €. Hinzukommen Personalkosten und Fahrzeugeinsatz etc. des Bauhofes, jährliche Sicherheitsprüfunge sowie Kosten der Abschreibung (vgl. Tabelle „Finanzielle Auswirkungen)“.
Maßnahmeplanung 2016 bis 2018:
Die vorliegende Kostenplanung wurde für die Spielflächen „Ortbrookweg“ (Erneuerung Kletterseile), „Rostocker Straße“ (Erneuuerung Dach des Kletterturmes), Spielfläche „Prinzendamm“ (Ersatzbeschaffung Kletterkombination) sowie der öffentlichen Freizeitanlage „Struck’sche Koppel“ erstellt.
Nach Abstimmung mit dem Bauamt, welche Maßnahmen im Rahmen von Ersatzbeschaffungen in diesem Jahr erfolgen sollten, wird verwaltungsseitg eine Ersatzbeschaffung der „Schiffsburg“ (großes Spielschiff) auf der Spiel-und Freizeitfläche im Wohngebiet „Struck’sche Koppel“ vorgeschlagen. Die in diesem Wohngebiet vorhandenen öffentlichen Spielflächen und Freizeitanlagen wurden 1999 hergestellt und sind überwiegend mit qualitativ sehr hochwertigen und ökologisch zertifizierten Spielgeräten der Firma „Kinderland“ eingerichtet worden. Aufgrund festgestellter erheblicher Sicherheitsmängel musste im Herbst 2012 bereits die „Einpunktschaukel“ wegen Verrottung demontiert werden.
Insgesamt stehen auf der Gesamtanlage diverse attraktive Spielgeräte zur Verfügung, sodass das bislang auf eine Ersatzbeschaffung verzichtet werden konnte. Im Anschluss an die Sicherheitsprüfung 2015 musste im November des vergangenen Jahres im „Sofortvollzug“ auch das beliebte Großspielgerät „Schiffsburg“ komplett gesperrt werden. Eine Überprüfung, ob eine Reparatur möglich ist, hat ergeben, dass dies unter Berücksichtigung des Alters, der eingetretenen Abnutzung sowie der festgestellten Reparaturbedarfe nicht zu empfehlen ist. Zudem ist das Spielgerät zwischenzeitlich abgeschrieben (Abschreibung für Spielgeräte lt. GemHVo Schleswig-Holstein: 8 Jahre). Verwaltungsseitig wird daher eine sofortige Ersatzbeschaffung empfohlen, damit diese Spiel- und Freizeitfläche nicht an Attraktivität verliert bzw. Kinder- und Jugendliche den Verlust beklagen. Gemäß der vorliegenden Planung des Spielgeräteherstellers „Kinderland“ wurde für eine vergleichbare Ersatzbeschaffung ein Kostenrahmen incl. Lieferung- und Montage sowie Entsorgung der abgängigen Spielanlage in Höhe von rd. 42.000,00 € ermittelt.
Eine Ersatzbeschaffung der seit mehr als 3 Jahren nicht mehr vorhandenen Einpunktschaukel wird zurzeit nicht empfohlen, da ein Bedarf hierfür nach Einschätzung der Verwaltung weiterhin nicht besteht. Die Investitionskosten für eine Ersatzbeschaffung etwa 10.000,00 € und sind in der vorausschauenden Planung für die Kalenderjahre 2016 bis einschließlich 2018 vorsorglich berücksichtigt.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
Entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
- Für die Ersatzbeschaffung der „Schiffsburg“ auf der Grün- und Ausgleichsfläche „Struck’sche Koppel“ erfolgt keine Kinder- und Jugendbeteiligung.
Für die Planung der Maßnahmen in den Jahren 2017 / 2018 werden die Altersstrukturen im Einzugsgebiet ermittelt und die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in geeigneter Form erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| X | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: 111836 Spielplätze | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen aus Krediten | 42.000 | 27.000 | 40.000 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 42.000 | 27.000 | 40.000 | 0 | 0 | 0 |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: | 32.000 | 17.000 | 30.000 | 0 | 0 | 0 |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungsaufwand | 5.250 | 8.625 | 13.625 | 13.625 | 13.625 | 13.625 |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: | 5.250 | 8.625 | 13.625 | 13.625 | 13.625 | 13.625 |
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Verpflichtungsermächtigungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon noch zu veranschlagen: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen*: | 1.300 | 2.500 | 4.000 | 3.800 | 3.600 | 3.400 |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: | 1.300 | 2.500 | 4.000 | 3.800 | 3.600 | 3.400 |
2016 In den Finanzplan 2016 wurden zunächst Haushaltsmittel für die Ersatz- und Neubeschaffung von Spielgeräten Gesamtmittel in Höhe von 10.000,00 € eingestellt. Bei positiver Beschlussfassung über die vorgeschlagene Ersatzbeschaffung der „Schiffsburg“ wäre eine zusätzliche Mittelbereitstellung im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung 2016 in Höhe von 32.000,00 € erforderlich. Eine Kostendeckung hierfür kann nicht erfolgen erfolgen. Zur Sicherung der Finanzierung wurde eine daher Kreditaufnahme, Zinssatz 2,5%, in den Folgekosten berücksichtigt. |
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Das große Spielschiff auf der Spiel- und Freizeitfläche im Wohngebiet „Struck’sche Koppel“ soll umgehend durch ein vergleichbares Spielgerät ersetzt werden. Die Verwaltung wird gebeten zu dem vorliegenden Angebot zwei weitere Vergleichsangbeote einzuholen. Die für die Ersatzbeschaffung erforderlichen überplanmäßigen Investitionskosten sind bereitzustellen und im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2016 zu berücksichtigen.