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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/06/098

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Auf die beigefügte tabellarische Aufstellung nach Kostenarten wird verwiesen.

Das erste Halbjahr 2006 war sozialhilferechtlich gekennzeichnet von einem Anstieg bez. einer Veränderung  der Kosten  in folgenden Bereichen:

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII

Im Vergleich zum 2. Halbjahr 2005 ist wiederum ein Fallzuwachs feststellbar. Dieser wird sich vermutlich kontinuierlich fortsetzen, da sämtliche Rentenbezieher mit einer Rentenhöhe  von 866,-- € automatisch einen Antrag für Grundsicherungsleistungen vom Renten-versicherungsträger zugesendet erhalten. In manchen Fällen kommt die Leistungs-gewährung nicht in Betracht, weil möglicherweise noch weitere Einkünfte zur Verfügung stehen. Es liegen jedoch viele Anträge zur Bearbeitung vor, weil die Rentenbezieher zumindest die Anspruchsprüfung durchführen lassen.

Auch in diesem ersten Halbjahr lässt sich feststellen, dass weitere Fälle von Altersarmut vorhanden sind.

 

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Es war damit zu rechnen, dass die Arge nach Durchführung der ärztlichen Untersuchungen in einigen Fällen die Rückführung in das Leistungsnetz des SGB XII vornehmen würde. Diese Annahme fand sich bereits im ersten Halbjahr des Jahres 2006 bestätigt, so dass hier mehr Fälle als im vergangenen Jahr zu verzeichnen sind. Wie bereits ausgeführt, sind die Hilfeempfänger nur unterhalb von 3 Stunden wöchentlich in der Lage einer üblichen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nachzugehen. Die Betreuung dieses Klientel ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, weil Hilfepläne zu erstellen und Eingliederungs-vereinbarungen zu schließen sind. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den Sozialdaten des Jahres 2005 (Vorlage zur Sitzung am 20.02.2006) verwiesen.

 

Hilfe zur Pflege

A.     Ambulante Pflege:

Die Anzahl der Leistungsbezieher ist von 18 auf 13 gesunken und entsprechend weniger Sozialhilfeaufwand ist zu verzeichnen.

 

B.     Stationäre Pflege:

Die Anzahl der Heimbewohner ist ebenfalls von 22 auf 20 Fälle gesunken. Dennoch ist ein Kostenanstieg zu verzeichnen. Dieser ist darauf zurückzuführen, dass eine höhere Pflegebedürftigkeit bei den verbliebenen Bewohnern gegeben ist und damit die Heimkosten steigen.  Der Verwaltungsaufwand ist trotz des Fallrückganges gestiegen, weil unterjährig Antragsteller versterben, jedoch im Gegenzug zeitgleich neue Heimfälle zu verzeichnen sind. In der Aufstellung werden die zusätzlichen Bearbeitungen jedoch nicht nachgewiesen. Die Anzahl der Antragstellungen ist steigend.

 

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Weiter zunehmend ( von 6 auf 8 Fälle) sind die Hilfeleistungen zur Abwendung oder aber Sicherung des Behandlungserfolges von stationärer Krankenhilfe im psychiatrischen Bereich. Es handelt sich in den meisten Fällen um Personen mit Suchterkrankungen, die nachgehenden ambulanten Betreuungsbedarf haben. Die Betreuungen werden von anerkannten Trägern nach Ermittlung des Hilfebedarfes durch die Abteilung Eingliederungshilfe unter Beteiligung des sozialpsychiatrischen Dienstes des Kreises Pinneberg für zunächst 6 Monate festgelegt. Sollte über diesen Zeitrahmen hinaus Hilfe notwendig sein, werden Weiterbewilligungsanträge unter Beifügung eines neuen Entwicklungsberichtes und Hilfeplanes von Seiten des Trägers gestellt. In fast allen Fällen werden neben diesen Leistungen Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erbracht.

 

Krankenhilfe

In zwei Fällen wird ergänzend Krankenhilfe nach dem SGB XII gewährt, weil eine Abwicklung über einen Krankenversicherungsträger nach § 264 SGB V nicht möglich ist.

In diesen Fällen ist eine minimale Grundversicherung über einen privaten Versicherungsträger vorgenommen worden, die jedoch den tatsächlichen Bedarf nicht deckt. Es ist zwischenzeitlich gesichert worden, dass ausschließlich Kosten auf der Grundlage eines gesetzliche Versicherten zur Abrechnung gebracht werden. Bislang hatte sich der private Krankenversicherungsträger auf den Standpunkt gestellt, dass die behandelnden Ärzte ein Anrecht auf Abrechnung ihrer Leistungen auf Basis eines Privatpatienten hätten. Erfreulicherweise ist eine Regelung auf der vorgenannten Basis gefunden worden.

 

In 16 Fällen wird Krankenhilfe nach § 264 SGB V über Krankenversicherungsträger gewährt. Der Träger wickelt über die Kassenärztliche Vereinigung die Leistungen der Ärzte und Apotheken ab und stellt diese Kosten den Sozialämtern gegen eine Verwaltungspauschale in Rechnung. Hier stiegen die Kosten von 20.140,44 € im letzten Halbjahr auf 21.531,99 €. Es handelt sich größtenteils um die erbrachten Krankenhilfeleistungen aus dem letzten Halbjahr 2005, weil die Abrechnung immer im Nachhinein erfolgt.

 

Krankenhilfe innerhalb von Einrichtung

In den zwei Fällen in denen ergänzend Krankenhilfe nach dem SGB XII gewährt wird, waren im ersten Halbjahr 2006 keine Krankenhausaufenthalte zu verzeichnen gewesen.

In den übrigen Fällen nach § 264 SGB V sind diese über die Krankenversicherungsträger abgerechnet worden.

 

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Bislang wurden 9 Personen mit verschiedenen Bedarfen mit Leistungen unterstützt. Den wesentlichen Anteil machen die Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten aus. Hier ist ein erheblicher Kostenanstieg zu verzeichnen. Aus dem kleinen Arbeitskreis der Sozialamtsleitungen im Kreis Pinneberg wurde bestätigt, dass immer mehr Angehörige von Verstorbenen nicht mehr in der Lage sind für die Bestattungskosten aufzukommen. Derzeit werden in Absprache mit den Bestattern aus Uetersen Festbeträge für eine sozialhilferechtlich angemessene Beisetzung unter Berücksichtigung der vorliegenden sozialhilferechtlichen Entscheidungen  ausgehandelt. 

 

 

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

In der Stadt Tornesch werden 15 Fälle nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betreut.

Dementsprechend geringere Kosten sind zu verzeichnen.

 

Einnahmen

 

Übergeleitete Unterhaltsansprüche

Trotz regelmäßiger Überprüfung ergab sich lediglich ein Fall, in dem ein Unterhaltsanspruch übergeleitet  und regelmäßig vereinnahmt wurde.

 

Erstattungsforderungen gegen ehemalige Leistungsbezieher

Die Anzahl der Fälle ist steigend. Es handelt sich überwiegend um den Ausgleich von Miet- und Stromrückständen. In diesen Fällen wird mit der Darlehensgewährung bereits eine Erstattungsvereinbarung geschlossen. In den Einnahmen sind einmalig auch Erstattungszahlungen aus dem Bereich Hilfe zur Pflege in Höhe von 9.751,52 € enthalten; deshalb beläuft sich die Gesamteinnahme auf 14.447,54 €.

 

Anmerkungen zu den Altforderungen aus der Zeit der Gewährung nach Bundessozialhilfegesetz

Auf die Ausführungen zum Bericht vom 20.02.2006 wird Bezug genommen.

Ungeregelt ist die Einnahmeverteilung ab 01.01.2007. Der Kreis Pinneberg beabsichtigt, die Aufgabenübertragung an ausgewählte Kommunen, so auch an die Stadt Tornesch für die Stadt Uetersen, die Gemeinden der Ämter Haseldorf und Moorrege. Übertragen werden soll auch die Restabwicklung der Altforderung nach dem BSHG für diese Kommunen. Die Stadt Tornesch soll für die Verwaltungsarbeit mit 30 % der Einnahmen als Provision entschädigt werden. Es wird jedoch angenommen, dass die abgebenden Kommunen mit dieser Regelung nicht einverstanden sein werden, weil sie seinerzeit tatsächlich 30 % der Kosten im Rahmen des quotialen System erbracht haben. Die Stadt Tornesch möchte ebenfalls 30% der bereits geleisteten Zahlungen nebst einer Personalkostenerstattung im Verhältnis 30 : 70 aushandeln.

Die Verhandlungen mit dem Kreis Pinneberg sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

Kommunale Beteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II 

Die Abrechnung der Unterkunftskosten für die Stadt Tornesch hat die BA zwischenzeitlich über den Kreis Pinneberg vorgenommen. Für das Jahr 2005 hat die BA ermittelt, dass für 340 Bedarfsgemeinschaften Kosten der Unterkunft in der Stadt Tornesch erbracht werden. Die Gesamtkosten betragen 1.236.357,51 €, wovon die Stadt Tornesch nach Abzug des Bundes- und Landeszuschusses  23 % zu tragen hat. Dieser Anteil beträgt danach 179.091,43 €. Gezahlt wurde bereits 151.828,51 €, so dass noch eine Nachzahlung in Höhe von 27.262,92 € für 2005 zu leisten war. Für das Jahr 2006 wurde eine Abschlagszahlung auf dieser Grundlage in Höhe von 173.550,--€ festgesetzt.

 

Arbeitslosenquote / Tornesch ( Vergleich Kreis Pinneberg und Uetersen)

Stand Juni 2006

Die Arbeitslosenquote im Bezirk der Agentur für Arbeit Elmshorn reduzierte sich von 8,4 Prozent im Mai auf 8,1  im Juni 2006 und  entspricht 21.588 Arbeitslosen im Elmshorner Bezirk der Agentur für Arbeit ( Auszug aus dem Arbeitsmarktbericht vom 29.06.2006).

Nach der Mitteilung der Agentur für Arbeit Elmshorn war in der Stadt Tornesch eine Arbeitslosenquote von 8,9 % (434 Arbeitslose) im Vergleich zu Uetersen von 15,4 % ( 1.052 Arbeitslose) Ende März 2006 zu verzeichnen. Aktuellere Angaben lagen zum Zeitpunkt der Fertigung dieses Berichtes noch nicht vor.

Zukünftige Delegation der Aufgaben nach dem SGB XII

 

Mit Schreiben vom 06.07.2006 teilte der Kreis Pinneberg mit, dass er beabsichtigt öffentlich-rechtliche Verträge zwischen dem Kreis und den nachfolgend genannten Kooperationskommunen gem. § 19 a GKZ  zu schließen. Die Kooperationskommunen sind:

·         Stadt Barmstedt (für Barmstedt, Gemeinden der Ämter Hörnerkirchen und Rantzau)

·         Stadt Elmshorn ( für Elmshorn, Gemeinden des Amtes Elmshorn-Land)

·         Stadt Tornesch ( Tornesch, Uetersen, Gemeinden Amt Moorrege, Gemeinde Appen sowie Gemeinden Haseldorf)

·         Stadt Pinneberg ( Pinneberg, Halstenbek, Rellingen, Schenefeld, Gemeinden Amt Pinneberg-Land)

·         Stadt Quickborn ( Quickborn, Gemeinden Amt Bönningstedt)

·         Stadt Wedel

·         Gemeinde Helgoland

 

Über den ersten Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde zwischenzeitlich verhandelt und Änderungen aufgenommen. Unterschiedliche Meinungen bestehen noch im Hinblick auf die Kostenerstattung zwischen Kreis Pinneberg und der Stadt Tornesch. Die vorgegebenen Fallzahlen für die Ermittlung der Kostenerstattung von Kreis an Kooperationskommune sind noch nach unten zu korrigieren.

Zur Refinanzierung plant der Kreis eine Kreisumlagenerhöhung von ca. 0,8 %-Punkten, was für die Stadt Tornesch  eine Mehrbelastung in Höhe von ca. 60.000,-- € ausmachen könnte.

Im Gegenzug würden die Personalkosten für die mit der Sozialhilfesachbearbeitung betrauten Personen auf der Grundlage einer geeinigten Fallkostenpauschale vorgenommen werden. Seitens der Verwaltung wird das Ziel angestrebt, einen Kostenausgleich für Personal und Sachkosten (incl. Mietanteil) zu erreichen.

Bis zum Ende des Monats September 2006 wird noch mit den übrigen Kooperationskommunen verhandelt, bevor eine endgültige Kostenerstattungsvereinbarung in Form gegossen werden kann, da der Kreis Pinneberg beabsichtigt möglichst einheitliche Verträge mit allen Kommunen zu schließen.

Ziel ist es, die Aufgabendelegation zum 01.01.2007 in oben genannter Weise neu zu ordnen. Vorher sind die Zustimmungen des Kreistages und der Selbstverwaltungsgremien der jeweiligen Kooperationskommunen einzuholen. Über den aktuellen Sachstand wird mündlich in der Sitzung berichtet werden. 

 

Information zum Bereich Kindertagesstätten

 

DRK-Kindertagesstätte Ortbrookweg

Die Kindertagesstätte wurde zwischenzeitlich geräumt und ohne Beanstandungen am 14.08.2006 an den Vermieter zurückgegeben. Für den Monat August 2006 hat der Vermieter keine Miete mehr gefordert.

Die Abrechnung des Bauhofes über die entstandenen Kosten für die Räumung liegt noch nicht vor, so dass die Schlussrechnung noch nicht erstellt werden kann.

Die abgebauten Außenspielgeräte können nur noch als Ersatzteillieferant verwendet werden. Aufgrund schadhafter Einzelteile kommt der Wiederaufbau an anderer Stelle laut Mitteilung des Bauamtes nicht mehr in Betracht.

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