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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/259-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Hauptausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung am 07.03.2016 mit dem Thema beschäftigt und eine Beschlussfassung vertagt. Die Verwaltung wurde  beauftragt, für beide Modelle –Sanierung oder Neubau – genauere Kostenaufstellungen vorzulegen.

 

Zur Sanierung:

 

Die Sanierungsplanung für das jetzige Rathaus ist als Anlage 1 beigefügt. Als energetische Maßnahme wurde bislang nur im Jahre 2011 die Heizungsanlage getauscht. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von 75.000 €. Energetische Maßnahmen sind der Priorität 2 zugeordnet. Die Notwendigkeit der Durchführung, insbesondere der komplette Austausch der Fenster (292.000 €) ist noch zu beraten. Die zu erwartenden Einsparungen sind dem Aufwand noch nicht gegenübergestellt. Die dringlichen und notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurden der Priorität 1 zugeordnet. Die Kostengegenüberstellung beinhaltet bei der Sanierung die Gesamtkosten in Höhe von 2.345.000 €.

Für die provisorische Einrichtung von Büros im 2. OG (Sitzungstrakt) werden noch Trennwände benötigt. Hierfür sind zusätzlich 10.000 € einzuplanen.

Die Anlage 3 zeigt die Auswirkungen der Sanierung auf den Ergebnishaushalt der GGT. Außerdem ist die bisherige Mietkalkulation mit Einbeziehung der Sanierungskosten dargestellt. 

 

Zum Neubau:

 

Das jetzige Rathaus hat folgende Flächen:Die Bruttogeschossfläche -BGF -beträgt 3.874,52 m². Diese unterteilt sich wiederum in eine Konstuktionsfläche –KGF - von 923,48 m² und einer Nettogeschossfläche  -NGF- von 2.951,04 m². Die Nettogeschossfläche besteht aus der Nutzfläche (1.757,16 m²), der technische Funktionsfläche (685,96 m²) und der Verkehrsfläche (507,92 m²).Die Untersuchung der PSP Architekten zum Standort hatte eine Zielvorgabe von ca. 3.500 m² BGF.

 

Als Vergleich wird daher die jetzige NGF für einen Neubau auf den Grundstücksvariante 1  herangezogen. Die Grundstücksvariante 2 wurde nicht untersucht, da nicht alle Grundstücke im Besitz der Stadt bzw. der GGT sind und kurzfristig auch nicht erworben werden können Gleichzeitig wurde alternativ noch eine zweite Flächenberechnung für einen Neubau durchgeführt (Anlage 2). Bei einem „optimierten“ Raumbedarf ergibt es eine BGF von 4.900 m² bzw. eine NGF von 3.859 m².

 

Die Kostengegenüberstellung Sanierung/Neubau Rathaus finden Sie in der Anlage 3. Bei der Ermittlung der Baukosten wurde der Baukostenindex von PSP und Knaak & Prell gemittelt.

 

Die Anlage 4 beinhaltet die Mietkosten bei einem Investorenmodell.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

X

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Ohne
 

 

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Anlagen

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