Beschlussvorlage - VO/15/259-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergleichsstudie Sanierung des Rathauses vs. Neubau eines Rathauses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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09.05.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Hauptausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung am 07.03.2016 mit dem Thema beschäftigt und eine Beschlussfassung vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für beide Modelle –Sanierung oder Neubau – genauere Kostenaufstellungen vorzulegen.
Zur Sanierung:
Die Sanierungsplanung für das jetzige Rathaus ist als Anlage 1 beigefügt. Als energetische Maßnahme wurde bislang nur im Jahre 2011 die Heizungsanlage getauscht. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von 75.000 €. Energetische Maßnahmen sind der Priorität 2 zugeordnet. Die Notwendigkeit der Durchführung, insbesondere der komplette Austausch der Fenster (292.000 €) ist noch zu beraten. Die zu erwartenden Einsparungen sind dem Aufwand noch nicht gegenübergestellt. Die dringlichen und notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurden der Priorität 1 zugeordnet. Die Kostengegenüberstellung beinhaltet bei der Sanierung die Gesamtkosten in Höhe von 2.345.000 €.
Für die provisorische Einrichtung von Büros im 2. OG (Sitzungstrakt) werden noch Trennwände benötigt. Hierfür sind zusätzlich 10.000 € einzuplanen.
Die Anlage 3 zeigt die Auswirkungen der Sanierung auf den Ergebnishaushalt der GGT. Außerdem ist die bisherige Mietkalkulation mit Einbeziehung der Sanierungskosten dargestellt.
Zum Neubau:
Das jetzige Rathaus hat folgende Flächen:Die Bruttogeschossfläche -BGF -beträgt 3.874,52 m². Diese unterteilt sich wiederum in eine Konstuktionsfläche –KGF - von 923,48 m² und einer Nettogeschossfläche -NGF- von 2.951,04 m². Die Nettogeschossfläche besteht aus der Nutzfläche (1.757,16 m²), der technische Funktionsfläche (685,96 m²) und der Verkehrsfläche (507,92 m²).Die Untersuchung der PSP Architekten zum Standort hatte eine Zielvorgabe von ca. 3.500 m² BGF.
Als Vergleich wird daher die jetzige NGF für einen Neubau auf den Grundstücksvariante 1 herangezogen. Die Grundstücksvariante 2 wurde nicht untersucht, da nicht alle Grundstücke im Besitz der Stadt bzw. der GGT sind und kurzfristig auch nicht erworben werden können Gleichzeitig wurde alternativ noch eine zweite Flächenberechnung für einen Neubau durchgeführt (Anlage 2). Bei einem „optimierten“ Raumbedarf ergibt es eine BGF von 4.900 m² bzw. eine NGF von 3.859 m².
Die Kostengegenüberstellung Sanierung/Neubau Rathaus finden Sie in der Anlage 3. Bei der Ermittlung der Baukosten wurde der Baukostenindex von PSP und Knaak & Prell gemittelt.
Die Anlage 4 beinhaltet die Mietkosten bei einem Investorenmodell.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| X | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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896,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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111,7 kB
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3
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öffentlich
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208,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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74,2 kB
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