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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/16/035

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Seniorenbeirat:

 

Wie bereits bekannt ist, besteht der Seniorenbeirat aufgrund von Rücktritten aktuell nur noch aus 4 Mitgliedern. Ersatzmitglieder sind nicht mehr vorhanden. Die Wahlzeit dauert noch bis 2018. Laut Satzung der Stadt Tornesch  über die Bildung eines Seniorenbeirates besteht er aus mindestens 5 bis 9 gewählten Mitgliedern. Er hat keine Organstellung! Eine Rechtsfolge, wenn die Mindestmitgliederzahl nicht  erreicht wird, regelt weder die Satzung noch die Ermächtigungsgrundlage über die Bildung von Beiräten (§§ 47d und e GO). Insofern tritt auch keine Rechtsfolge ein, wenn der Seniorenbeirat weniger als 5 Mitglieder hat. Es liegt an der Ratsversammlung evtl. die Satzung anzupassen und  eine Rechtsfolge bei Unterschreiten der Mindestmitglieder einzuarbeiten. Im Runderlass des Innenministers über die Einrichtung und Beteiligung von Seniorenbeiräten im Lande Schleswig-Holstein (Amtsblatt 1994, S. 446) heißt es zu der Mitgliederzahl „Die Mitgliederzahl des Seniorenbeirats sollte so bemessen sein, dass einerseits eine ausreichende Legitimation zur Wahrnehmung der Seniorenprobleme vorhanden ist, anderseits die Arbeitsfähigkeit des Gremiums nicht durch eine zu hohe Mitgliederzahl beeinträchtigt wird.“

 

Feuerwehr:

 

Die öffentliche Ausschreibung für die Anschaffung des ELW-1 wurde durchgeführt. Das wirtschaftlichste Angbot liegt bei 180.997,22 € und somit knapp über den veranschlagten 180.000 €.

 

Die Feuerwehr Tornesch wird im Juni 2016 mit den Digitalfunkkompenenten beliefert. Die Umstellung soll bis September 2016 erfolgt sein.
 

 

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Anlagen

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