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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/16/042

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 23 GemHVO-Doppik sind Haushaltsmittel wie folgt übertragbar:

 

(1) Im Ergebnisplan

 

  1. die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen für die Unterhaltung der Grundstücke, der baulichen Anlagen und des sonstigen unbeweglichen Vermögens übertragbar,
  2. die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen für die Gewerbesteuerumlage übertragbar,
  3. können anderen Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden,
  4. sind andere Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzhalungen finanziert werden, übertragbar, soweit die zweckgebundenen Erträge und die dazugehörigen Einzahlungen noch nicht zweckentsprechened verwendet worden sind.

 

Die Aufwendugnen und die dazugehörigen Auszahlungen bleiben bis zum Ende des folgenden Jahres verfügbar.

 

(2) Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstenens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in in dem der Gegenstand oder der Bau in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.

 

 

Auf Basis dieser gesetzlichen Regelung wurden die in anliegender Liste aufgeführten Haushaltsreste in das neue Haushaltsjahr 2016 übertragen.

 

Nähere Erläuterungen bei Bedarf mündlich im Finanzausschuss.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Anlagen

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