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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/085

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Seitens der Politik wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Verbreiterung des nordwestlichen Geh-und Radweges an der Ahrenloher Straße ab der Kreuzung Wilhelmstraße Richtung Autobahn möglich ist.

Als erster Schritt wurde der Bestand zwischen der Wilhelmstraße bis zum Kreisverkehrsplatz untersucht. Dieser stellt sich folgendermaßen dar:

 

Kreuzung Wilhelmstraße bis Thujaweg

 

Ausschilderung als Gehweg- und Radweg

Breite: 2,0 m

Oberfläche: Pflaster

Die Breite der unbefestigten öffentlichen Flächen, Grünfläche mit Bäumen, variiert von 1,0 m bis zu 2,0 m.

 

Insgesamt befinden sich auf dem Abschnitt 21 Bäume. Die Bäume haben eine Höhe von 8,0 bis 16,0 m und einen Stammumfang von 0,50 m bis zu 1,10 m.

 

In der Anlage 1 sind die örtlichen Gegebenheiten dokumentiert.

 

Eine Verbreiterung des Geh-und Radweges ist nur in Richtung der Grundstücke möglich. Um die Verbreiterung zu realisieren sind alle 21 Bäume zu fällen. Die Entwässerung erfolgt in Richtung Straße.

 

Im Bereich des Regenwasserrückhaltebeckens (vor dem Grundstück Thujaweg 40) ist eine Verbreiterung nur möglich, wenn in die Böschung des Beckens eingegriffen wird und der komplette Bewuchs in diesem Bereich entfernt wird.

Um eine einheitliche Verbreiterung von 0,50m zu erreichen, sind insgesamt 21 Bäume zu fällen und es müsste in das bestehende Regenwasserrückhaltebecken eingegriffen werden.

Dieser Aufwand steht aus Sicht der Verwaltung in keinem Verhältnis zu dem Nutzen.

 

Thujaweg bis Kreisverkehr

 

Ausschilderung als Gehweg mit dem Zusatzschild Radfahrer frei

Breite Gehweg: 1,50 m

Oberfläche: Asphalt

 

Die Breite der unbefestigten öffentlichen Flächen, Grünfläche u.a. mit Bäumen, variiert von 0,80 m bis zu 2,0 m.

 

Insgesamt befinden sich auf dem Abschnitt 11 Bäume. Die Bäume haben eine Höhe von 9,0 m bis 12,0 m und einen Stammumfang von 0,50 m bis 0,70 m.

 

In der Anlage 2 sind die örtlichen Gegebenheiten dokumentiert.

 

Die Entwässerung der Fahrbahnhälfte erfolgt in Richtung der Grundstücke. Die Ableitung des Regenwassers erfolgt über Entwässerungsrinnen, welche sich vor oder hinter dem Gehweg befinden. Dies ist bei einer Verbreiterung zu berücksichtigen und entsprechend zu überplanen.

 

Eine Verbreiterung in Richtung der Grundstücke ist nicht in allen Bereichen gleich stark möglich. Bei einer Verbreiterung in Richtung Fahrbahn ist ein Sicherheitsraum zu berücksichtigen. Vor dem Grundstück Ahrenloher Straße 89 ist eine Verbreiterung nur möglich, wenn zusätzlich Grunderwerb getätigt wird.

 

Um eine einheitliche Verbreiterung von 1,0 m zu erreichen, sind insgesamt 11 Bäume zu fällen, es ist Grunderwerb zu tätigen und die bestehende Entwässerung ist zu überplanen.

Dieser Aufwand steht aus Sicht der Verwaltung in keinem Verhältnis zu dem Nutzen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der Bau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Maßnahme nicht weiter zu verfolgen.
 

 

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Anlagen

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