Beschlussvorlage - VO/16/085
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbreiterung Geh- und Radweg an der Ahrenloher Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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18.07.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Seitens der Politik wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Verbreiterung des nordwestlichen Geh-und Radweges an der Ahrenloher Straße ab der Kreuzung Wilhelmstraße Richtung Autobahn möglich ist.
Als erster Schritt wurde der Bestand zwischen der Wilhelmstraße bis zum Kreisverkehrsplatz untersucht. Dieser stellt sich folgendermaßen dar:
Kreuzung Wilhelmstraße bis Thujaweg
Ausschilderung als Gehweg- und Radweg
Breite: 2,0 m
Oberfläche: Pflaster
Die Breite der unbefestigten öffentlichen Flächen, Grünfläche mit Bäumen, variiert von 1,0 m bis zu 2,0 m.
Insgesamt befinden sich auf dem Abschnitt 21 Bäume. Die Bäume haben eine Höhe von 8,0 bis 16,0 m und einen Stammumfang von 0,50 m bis zu 1,10 m.
In der Anlage 1 sind die örtlichen Gegebenheiten dokumentiert.
Eine Verbreiterung des Geh-und Radweges ist nur in Richtung der Grundstücke möglich. Um die Verbreiterung zu realisieren sind alle 21 Bäume zu fällen. Die Entwässerung erfolgt in Richtung Straße.
Im Bereich des Regenwasserrückhaltebeckens (vor dem Grundstück Thujaweg 40) ist eine Verbreiterung nur möglich, wenn in die Böschung des Beckens eingegriffen wird und der komplette Bewuchs in diesem Bereich entfernt wird.
Um eine einheitliche Verbreiterung von 0,50m zu erreichen, sind insgesamt 21 Bäume zu fällen und es müsste in das bestehende Regenwasserrückhaltebecken eingegriffen werden.
Dieser Aufwand steht aus Sicht der Verwaltung in keinem Verhältnis zu dem Nutzen.
Thujaweg bis Kreisverkehr
Ausschilderung als Gehweg mit dem Zusatzschild Radfahrer frei
Breite Gehweg: 1,50 m
Oberfläche: Asphalt
Die Breite der unbefestigten öffentlichen Flächen, Grünfläche u.a. mit Bäumen, variiert von 0,80 m bis zu 2,0 m.
Insgesamt befinden sich auf dem Abschnitt 11 Bäume. Die Bäume haben eine Höhe von 9,0 m bis 12,0 m und einen Stammumfang von 0,50 m bis 0,70 m.
In der Anlage 2 sind die örtlichen Gegebenheiten dokumentiert.
Die Entwässerung der Fahrbahnhälfte erfolgt in Richtung der Grundstücke. Die Ableitung des Regenwassers erfolgt über Entwässerungsrinnen, welche sich vor oder hinter dem Gehweg befinden. Dies ist bei einer Verbreiterung zu berücksichtigen und entsprechend zu überplanen.
Eine Verbreiterung in Richtung der Grundstücke ist nicht in allen Bereichen gleich stark möglich. Bei einer Verbreiterung in Richtung Fahrbahn ist ein Sicherheitsraum zu berücksichtigen. Vor dem Grundstück Ahrenloher Straße 89 ist eine Verbreiterung nur möglich, wenn zusätzlich Grunderwerb getätigt wird.
Um eine einheitliche Verbreiterung von 1,0 m zu erreichen, sind insgesamt 11 Bäume zu fällen, es ist Grunderwerb zu tätigen und die bestehende Entwässerung ist zu überplanen.
Dieser Aufwand steht aus Sicht der Verwaltung in keinem Verhältnis zu dem Nutzen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | x | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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