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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/111

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Jahre 2001 wurde der Ökofonds der Stadt Tornesch zum ersten Mal aufgelegt. Ziel war es vor allem, einen finanziellen Anreiz zu geben, damit Bürger/innen die Sonnenenergie nutzen. Gleichzeitig sollten aus dem Topf private Baumsanierungen gefördert werden. Beide Ziele wurden in dem vergangen Jahr voll erreicht.

 

Seit 2004 werden auch Regenwassernutzungsanlagen aus den Ökofonds gefördert.

Grund für die Aufnahme auch dieser Anlage war die weggefallene Förderung durch das Land. Wegen der guten Nachfrage wurde mit den Haushaltsberatungen für das Jahr 2006 der Titel von ehemals 15.300 Euro auf 20.000 Euro angehoben.

 

Dennoch war der Fördertopf schon im Mai  bis auf einen Rest von gut 1000 Euro aufgebraucht. Deshalb hatte die Verwaltung angeregt künftig Regenwassernutzungsanlagen nicht mehr zu fördern, um sich mehr auf das Hauptziel - die Solarenergienutzung - zu konzentrieren.

 

Die Fraktionen sehen gerade bei Regenwassernutzungsanlagen, die im Zuge eines Neubauvorhabens realisiert werden, einen Mitnahmeeffekt der Fördergelder. Deshalb soll diese Förderung auslaufen. Anders ist der Aufwand zu bewerten, wenn in ein bestehendes Gebäude eine solche Anlage eingebaut wird. Deshalb soll die Förderung für bestehende Gebäude ( mindestens 5 Jahre nach Fertigstellung) fortgesetzt werden.

Der Beschluss der neuen Förderrichtlinie soll auf der Ratsversammlung  am 12.12.2006 

entsprechend der Empfehlung des  Umweltausschusses vom 1.11.2006  gefasst werden.

 

Die Verwaltung macht nunmehr den Vorschlag die ohnehin zu ändernden Förderrichtlinien noch in einem weiteren Punkt neu zu fassen. Denn für die Förderung scheinen sich im kommenden Jahr auch Betriebe zu interessieren. Dabei geht es allerdings um Größenordnungen von denen schon eine Anlage den städtischen Fördertopf sprengen würde. Deshalb sollten die Betriebe aus den Förderrichtlinien herausfallen, um sich zukünftig auf die Privathaushalte zu konzentrieren. Eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Förderrichtlinien liegt als Anlage bei.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Durch den Ökofonds wird auf freiwilliger Basis ein ganz erheblicher Beitrag zum

Umweltschutz geleistet.

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die gut nachgefragten Mittel werden so auf das Hauptziel (Solarenergienutzung bei Privathaushalten zu fördern) gebündelt.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die der Vorlage anliegenden Förderrichtlinien zum Ökofonds werden beschlossen.

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