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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/105

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Für den B-Plan 96 wurde bereits am 09.11.2015 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Zwischenzeitlich wurde von Seiten des Unternehmens der Wunsch an die Stadt herangetragen, eine größere Fläche als bisher vorgesehen, zu überplanen, da hier nun ein entsprechendes Entwicklungspotenzial gesehen wird. Auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) wurde bereits am 06.06.2016 der Aufstellungsbeschluss für eine Erweiterung des Plangebietes der 48.FNP-Änderung gefasst (Vgl. VO/15/109-1).  

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes sieht eine ca. 5,11 ha große gewerbliche Baufläche vor (hiervon sind bereits heute ca. 0,95 ha als gewerbliche Baufläche rechtskräftig ausgewiesen (B-Plan 80, Stellplatzanlage). Die Erschließung des Gewerbegebietes soll über den Großen Moorweg (Kreisstraße K22) erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass die Kreisstraße das zusätzliche Verkehrsaufkommen der Unternehmenserweiterung (einschl. Mitarbeiterparkhaus) aufnehmen kann. Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung wird ein Verkehrsgutachten beauftragt, um Anbindungsmöglichkeiten an den Großen Moorweg zu prüfen (ggfls. Erforderlichkeit einer Lichtsignalanlage). Die zulässige Firsthöhe soll auf dem Großteil der Fläche künftig 21 m betragen, im nördlichen und westlichen Randbereich soll sie nur 12 m betragen, um zum Großen Moorweg und zum Schäferweg hin eine stadtbildverträglichere Abstaffelung zu erreichen. Auf diese Weise wird auch eine Beeinträchtigung der Wohnbebauung nördlich des Schäferwegs durch Schattenwurf ausgeschlossen. Wie in der 48. Flächennutzungsplanänderung bereits vorgesehen, soll die gewerbliche Baufläche durch Grünflächen zu angrenzenden Knicks und der offenen Landschaft hin eingebettet werden. Im Osten schließt sich eine größere Grünfläche an, die nicht durch vorhandene Knicks eingerahmt wird und die der Regenrückhaltung und für Maßnahmen des naturschutzrechtlichen Ausgleich dienen soll. Die landschaftsbildverträgliche Einbindung in die Landschaft soll durch Festsetzungen zur Fassaden- und Dachbegründung unterstützt werden, ergänzend werden Festsetzungen zur Nutzung regenerativer Energien getroffen.   

 

Die Ausweisung des Gewerbegebietes einschließlich des weit gefassten Baufensters gibt dem Unternehmen die Planungssicherheit, den Standort mit der erforderlichen Flexibilität erweitern zu können. Eine Ansiedlung weiterer (anderer) Unternehmen an diesem Standort ist nicht beabsichtigt, da für diesen Zweck das Sondergebiet in Tornesch-Oha geeigneter ist.

 

Mit der laufenden 1. Änderung des B-Plans 80 wird der Bau einer Parkgarage auf der Fläche der jetzigen Stellplatzanlage östlich des Großen Moorwegs kurzfristig ermöglicht. Wird der nun angestoßene B-Plan 96 (vsl. 2017) rechtskräftig, wird er die 1. Änderung des B-Plans 80 ersetzen. 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet. Umweltprüfung und Umweltbericht werden von einem externen Planungsbüro erstellt. Ggf. werden darüber hinaus Kosten für Gutachten (Verkehr, Lärm) anfallen.

 

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

x

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

x

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

x

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

15.000

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

15.000

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 96 vom 09.11.2015 wird aufgehoben.

 

  1. Für das Gebiet östlich des Großen Moorweges in einer Tiefe von ca. 290 m zwischen Schäferweg und Brandskamp wird, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der B-Plan 96 aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von gewerblichen Bauflächen sowie von Grünflächen zur landschaftlichen Einbindung.

 

  1. Die vorliegende Entwurfsplanung zum B-Plan 96 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.


 

 

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Anlagen

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