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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/106

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Im Bereich Uetersener Str./Willy-Meyer-Str. stehen Veränderungen an. Das Gebäude Willy-Meyer-Str. 3-5 (eh. Sparkassenfiliale) soll zu einem Ärztehaus umgebaut und um ein Staffelgeschoss aufgestockt werden. Für das benachbarte Gebäude Willy-Meyer-Str. 1 (eh. Postfiliale, derzeit noch im Eigentum der Stadt Tornesch) besteht ein Kaufinteresse eines Investors, der das Gebäude abreißen und durch einen Neubau eines Ärztehauses ersetzen möchte. Ggfls. wird ein gemeinsamer Eingangsbereich von der Willy-Meyer-Str. aus entstehen. Die erforderlichen Stellplätze sind auf Freiflächen im rückwärtigen Bereich geplant.  

 

Der Bebauungsplan kann als B-Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§13a BauGB) aufgestellt werden. Daneben ist dieser Bebauungsplan, der im Wesentlichen ein Vorhaben beinhaltet, geeignet, als sogenannter „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ aufgestellt zu werden.

 

Die Aufstellung als vorhabenbezogener B-Plan ermöglicht es, über die in §9 BauGB aufgezählten Festsetzungsmöglichkeiten hinaus Einfluss auf das Vorhaben (Erschließung, Gebäudegestaltung) zu nehmen. Bei einem vorhabenbezogenen B-Plan wird ein zwischen Investor und Stadt abgestimmter sog. „Vorhaben- und Erschließungsplan“ (VEP) erstellt, der Investor verpflichtet sich dabei in einem „Durchführungsvertrag“ zur entsprechenden Umsetzung. Diese Verpflichtung (im Durchführungsvertrag) muss vor dem Satzungsbeschluss erfolgen.

 

Soweit ist es jedoch noch nicht: Bisher liegt nur ein Vorentwurf für eine Planung vor; der Vorentwurf sieht einen L-förmigen Anbau an das Bestandsgebäude vor, die Stellplätze sind auf dem Grundstück Willy-Meyer-Str. 1, 3-5 selbst, sowie auf weiteren noch durch den Investor zu erwerbenden benachbarten Grundstücksteilen vorgesehen.

 

In Vorgesprächen mit den Investoren wurde die Errichtung einer Tiefgarage und/oder einer Parkpalette gefordert, um die Stellplätze – auch in Hinblick auf eine weitere Nutzungsintensivierung im Ortskern – flächensparsam und stadtbildverträglich unterzubringen. Von Seiten der Investoren konnte glaubhaft dargelegt werden, dass dies in diesem Fall wirtschaftlich nicht vertretbar sei: Der geplante Neubau des Ärztehauses hat ein Grundmaß von 12,5 x 25 m, so dass max. 10 Tiefgaragenstellplätze entstehen könnten, zudem würden Stellplätze im Hofbereich für die erforderlich werdende Rampe entfallen. Eine Parkpalette wird aus Sicht der Investoren auf Grund der Kosten (ca. 500.000 €), der ungünstigen Zufahrtsmöglichkeit und des nicht barrierefreien Zuganges abgelehnt.   

 

Aus Sicht der Verwaltung stellt die dargestellte Anordnung der Stellplätze nur eine Lösung für einen zeitlichen Übergangsbereich dar. Sollte der angrenzende Bereich (Uetersener Str. 29) in der Zukunft für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung stehen, wäre im Rahmen des dortigen Vorhabens eine gemeinsame Stellplatzlösung (in Form einer Tiefgarage oder Parkpalette) sinnvoll. Dies kann im Rahmen des heutigen Vorhabens jedoch nicht berücksichtigt werden, die dargestellte Stellplatzlösung wird daher akzeptiert.  

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

Entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet. Ggfls. fallen Kosten für externe Gutachten an.

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

x

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

x

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

x

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

5.000

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

5.000

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Zu E: Beschlussempfehlung

 

  1. Für das Gebiet südlich der Uetersener Straße in einer Tiefe von ca. 55 bis ca. 85 m und westlich der Willy-Meyer-Str. in einer Tiefe von ca. 35 bis ca. 65 m wird, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der B-Plan 101 aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines 3-4 geschossigen Ärztehauses im Ortskern Tornesch. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) aufgestellt werden.

 

  1. Die vorliegende Entwurfsplanung zum B-Plan 101 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB  aufgestellt werden soll.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.

 

  1.  Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

 


 

 

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Anlagen

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