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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/109

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Abwasserbetreib plant im Jahr 2017 die Erneuerung der Kanalisation in der Friedlandstraße zwischen der Esinger Straße und der Friedensallee.

In der Friedlandstraße befinden sich zwei parallel verlaufende Schmutzwasserkanäle. Der Schmutzwasserkanal, DN 300, Baujahr 1962, führt neben einem Teil der Haushalte in der Friedlandstraße auch das anfallendes Schmutzwasser aus der Esinger Straße (Einzugsgebiet Bereich PW Pastorendamm und PW Hamburger Straße) ab. Zusätzlich leiten der Alte Sportplatz (B-Plan Nr.81) und die Willy-Meyer-Straße in diesen Kanal ein.

Der Schmutzwasserkanal, DN 400, Baujahr 1972, ist vorrangig als Industriewassersammler für die Papierfabrik Meldorf gebaut worden. Zusätzlich sind an diesem Kanal die südlichen Wohngebiete (Sompweg, Noldering, Kokoschkaweg) sowie einen Teil der Haushalte in der Friedlandstraße angeschlossen.

Der bauliche Zustand ist als schlecht einzustufen. Alle Haltungen weisen Infiltrationen (fließend und tropfend), verschobene Verbindungen, Unterbögen und Risse auf. Das Gefälle ist größtenteils zu gering. Zwei Haltungen weisen sogar Gegengefälle auf. In einem Großteil der beiden Leitungen, wurde ein ständiger Wasserspiegel in einer Höhe von 10 bis überwiegend 20 % festgestellt. Dies erklärt u.a. die vermehrt auftretenden Geruchsbelästigungen. Aus diesem Grund werden beide Leitungen seit 2015 zwei Mal jährlich gereinigt.

Aufgrund des baulichen Zustandes und der nicht ausreichenden Hydraulik ist zwingend ein Neubau erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Bodenverhältnisse und des Alters der Kanalisation weitere Setzungen erfolgen. Ein Einbruch der Leitung kann nicht ausgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Kanalisation im Gesamtnetz hat sich der Abwasserbetrieb entschlossen, beide Schmutzwasserkanäle zu erneuern.

Im Rahmen dieser Maßnahme wird die vorhandene Regenwasserkanalisation erneuert, da die vorhandene Dimensionierung mit DN 200 – DN 250 zu klein ist. Der neu verlegte Regenwasserkanal wird in die Fahrbahn verlegt.

 

Die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt seitens des Abwasserbetriebes in Rohrgrabenbreite.

Aufgrund der o.g. Maßnahmen bleibt von der vorhandenen Fahrbahn nichts erhalten. Seitens des Abwasserbetriebes ist die Fahrbahn komplett zu erneuern.

 

Um die Entwässerung der Fahrbahn zu gewährleisten, ist der vorhandenen Wasserlauf zwingend zu erneuern. Kostenträger für diese Maßnahme ist die Stadt Tornesch.

 

Nach einer Kostenschätzung ist für die Erneuerung des Wasserlaufes mit Kosten einschl. Ingenieurhonorar in Höhe von rd. 29.00,00 Euro brutto zu rechnen. Hierbei handelt es sich um beitragsfähige Kosten.

 

Für den Gehweg auf der Südseite zwischen Friedensallee und Sompweg erfolgt die Wiederherstellung der Oberflächen durch den Abwasserbetrieb, aufgrund Rückbau der Regenwasserkanalisation. Gemäß Vereinbarung mit der Stadt Tornesch sollen die vorhandenen Gehwegplatten gegen Rechteckpflaster getauscht werden. Es wird empfohlen die Bordsteine zu erneuern.

 

Für den Gehweg auf der Nordseite empfiehlt die Verwaltung die Oberflächen sowie die Bordsteine im Rahmen der Straßenunterhaltung zu erneuern.

 

Nach einer Kostenschätzung ist für die Erneuerung der Bordsteine und der Oberflächen (Austausch Gehwegplatten gegen Rechteckpflaster) mit Kosten einschl. Ingenieurhonorar in Höhe von rd. 93.000,00 Euro zu rechnen. Hierbei handelt es sich um beitragsfähige Kosten.

 

In den Baukosten für die Erneuerung der Regenwasserkanalisation sind auch Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerung enthalten. Die Kosten für die Erneuerung der Stra-ßenentwässerung sowie 50 % der Kosten für die Erneuerung der Regenwasserkanalisation sind von der Stadt Tornesch zu tragen. Nach einer Kostenschätzung ist mit Kosten einschl. Ingenieurhonorar in Höhe von 241.000,00. Euro zu rechnen. Hierbei handelt es sich um beitragsfähige Kosten

 

Gemäß Straßenbaubeitragsatzung ist die Friedlandstraße als Haupterschließungsstraßen eingestuft. Der Beitragsanteil beträgt hier 55 %. Somit ergeben sich beitragsfähige Kosten in Höhe von 199.650,00 Euro.

 

In der Friedlandstraße zwischen Friedensallee und Esinger Weg erfolgten bereits im Rahmen der Straßenunterhaltung die Sanierung der Gehwege und die Sanierung der Asphaltdeckschicht.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

x

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

363.000

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

363.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Maßnahmen im Rahmen der Straßenunterhaltung zu. Die Mittel werden im Haushalt 2017 bereitgestellt.
 

 

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Anlagen

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