Beschlussvorlage - VO/16/109
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Kanalisation in der Friedlandstraße zwischen der Esinger Straße und der Friedensallee
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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05.09.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Abwasserbetreib plant im Jahr 2017 die Erneuerung der Kanalisation in der Friedlandstraße zwischen der Esinger Straße und der Friedensallee.
In der Friedlandstraße befinden sich zwei parallel verlaufende Schmutzwasserkanäle. Der Schmutzwasserkanal, DN 300, Baujahr 1962, führt neben einem Teil der Haushalte in der Friedlandstraße auch das anfallendes Schmutzwasser aus der Esinger Straße (Einzugsgebiet Bereich PW Pastorendamm und PW Hamburger Straße) ab. Zusätzlich leiten der Alte Sportplatz (B-Plan Nr.81) und die Willy-Meyer-Straße in diesen Kanal ein.
Der Schmutzwasserkanal, DN 400, Baujahr 1972, ist vorrangig als Industriewassersammler für die Papierfabrik Meldorf gebaut worden. Zusätzlich sind an diesem Kanal die südlichen Wohngebiete (Sompweg, Noldering, Kokoschkaweg) sowie einen Teil der Haushalte in der Friedlandstraße angeschlossen.
Der bauliche Zustand ist als schlecht einzustufen. Alle Haltungen weisen Infiltrationen (fließend und tropfend), verschobene Verbindungen, Unterbögen und Risse auf. Das Gefälle ist größtenteils zu gering. Zwei Haltungen weisen sogar Gegengefälle auf. In einem Großteil der beiden Leitungen, wurde ein ständiger Wasserspiegel in einer Höhe von 10 bis überwiegend 20 % festgestellt. Dies erklärt u.a. die vermehrt auftretenden Geruchsbelästigungen. Aus diesem Grund werden beide Leitungen seit 2015 zwei Mal jährlich gereinigt.
Aufgrund des baulichen Zustandes und der nicht ausreichenden Hydraulik ist zwingend ein Neubau erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Bodenverhältnisse und des Alters der Kanalisation weitere Setzungen erfolgen. Ein Einbruch der Leitung kann nicht ausgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Kanalisation im Gesamtnetz hat sich der Abwasserbetrieb entschlossen, beide Schmutzwasserkanäle zu erneuern.
Im Rahmen dieser Maßnahme wird die vorhandene Regenwasserkanalisation erneuert, da die vorhandene Dimensionierung mit DN 200 – DN 250 zu klein ist. Der neu verlegte Regenwasserkanal wird in die Fahrbahn verlegt.
Die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt seitens des Abwasserbetriebes in Rohrgrabenbreite.
Aufgrund der o.g. Maßnahmen bleibt von der vorhandenen Fahrbahn nichts erhalten. Seitens des Abwasserbetriebes ist die Fahrbahn komplett zu erneuern.
Um die Entwässerung der Fahrbahn zu gewährleisten, ist der vorhandenen Wasserlauf zwingend zu erneuern. Kostenträger für diese Maßnahme ist die Stadt Tornesch.
Nach einer Kostenschätzung ist für die Erneuerung des Wasserlaufes mit Kosten einschl. Ingenieurhonorar in Höhe von rd. 29.00,00 Euro brutto zu rechnen. Hierbei handelt es sich um beitragsfähige Kosten.
Für den Gehweg auf der Südseite zwischen Friedensallee und Sompweg erfolgt die Wiederherstellung der Oberflächen durch den Abwasserbetrieb, aufgrund Rückbau der Regenwasserkanalisation. Gemäß Vereinbarung mit der Stadt Tornesch sollen die vorhandenen Gehwegplatten gegen Rechteckpflaster getauscht werden. Es wird empfohlen die Bordsteine zu erneuern.
Für den Gehweg auf der Nordseite empfiehlt die Verwaltung die Oberflächen sowie die Bordsteine im Rahmen der Straßenunterhaltung zu erneuern.
Nach einer Kostenschätzung ist für die Erneuerung der Bordsteine und der Oberflächen (Austausch Gehwegplatten gegen Rechteckpflaster) mit Kosten einschl. Ingenieurhonorar in Höhe von rd. 93.000,00 Euro zu rechnen. Hierbei handelt es sich um beitragsfähige Kosten.
In den Baukosten für die Erneuerung der Regenwasserkanalisation sind auch Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerung enthalten. Die Kosten für die Erneuerung der Stra-ßenentwässerung sowie 50 % der Kosten für die Erneuerung der Regenwasserkanalisation sind von der Stadt Tornesch zu tragen. Nach einer Kostenschätzung ist mit Kosten einschl. Ingenieurhonorar in Höhe von 241.000,00. Euro zu rechnen. Hierbei handelt es sich um beitragsfähige Kosten
Gemäß Straßenbaubeitragsatzung ist die Friedlandstraße als Haupterschließungsstraßen eingestuft. Der Beitragsanteil beträgt hier 55 %. Somit ergeben sich beitragsfähige Kosten in Höhe von 199.650,00 Euro.
In der Friedlandstraße zwischen Friedensallee und Esinger Weg erfolgten bereits im Rahmen der Straßenunterhaltung die Sanierung der Gehwege und die Sanierung der Asphaltdeckschicht.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| x | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
| 363.000 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
| 363.000 |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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