Beschlussvorlage - VO/06/099
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussgewährung bei Betreuung von Tornescher Kindern durch Tagesmütter ab 01.01.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Vorberatung
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18.09.2006
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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12.12.2006
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Zur Sitzung des Fachausschusses am 14.06.2006 hatte die CDU-Fraktion bereits den Antrag gestellt, für jedes Kind, das mindestens 20 Stunden wöchentlich betreut wird, einen Zuschuss von 50,-- zu den nachgewiesenen Betreuungskosten zu gewähren. Da die Familienbildung Wedel leider nicht so kurzfristig valides Datenmaterial liefern konnte, wurde die Beratung auf die Sitzung des Fachausschusses am 18.09.2006 vertragt. Zugleich wurde beschlossen, eine mögliche Förderung erst ab 01.01.2007 vorzunehmen.
Zwischenzeitlich hat die Familienbildung Wedel die von der Stadt Tornesch erstellten Fragebögen über die Tagesmütter an die betreffenden Eltern, mit der Bitte, diese auszufüllen und zurückzusenden, weitergeleitet.
11 Eltern schickten die mehr oder weniger genau ausgefüllten Fragebogen zurück.
Danach ergab sich folgendes Bild:
1. Alter der betreuten Kinder (jeweils bis 12/ 2006)
1 Jahr alt = 5 Kinder ( davon neu ab 08/2006 = 1 Kind)
2 Jahre alt = 2 Kinder ( davon neu ab 08/2006 = 1 Kind)
3 Jahre alt = 3 Kinder ( davon ab 08/2006 in Kita = 1 Kind)
4 Jahre alt = 1 Kind
2. Betreuungszeiten
Die mitgeteilten Betreuungszeiten beziehen sich auf einen Zeitrahmen von frühestens 7.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr und werden teilweise nur an 1 3 Wochentagen erforderlich.
Die wöchentlichen Betreuungszeiten wurden wie folgt gemeldet:
3 Kinder jeweils 8 Stunden,
3 Kinder jeweils 6 Stunden, jew. 1 Kind mit 24, 22, 15, 12, 11, 9,5 bzw. 5 Betreuungsstunden wöchentlich.
3. Betreuungskosten
Laut Mitteilung der Eltern sind die Betreuungsgebühren individuell ausgehandelt und betragen zwischen 3,00 und 4,50 (Höchstsatz) pro Betreuungsstunde. Wie oben ersichtlich wird derzeit kein einziges Kind an 5 Tagen pro Woche betreut. Der bislang mitgeteilte höchste Elternbeitrag belief sich auf mtl. 128,-- . Aus den übermittelten Daten lässt sich entnehmen, dass die Eltern diese Betreuungsform wählen, weil nicht an jedem Wochentag die Betreuung gewünscht wird. Sobald dieser Bedarf entsteht, wird in aller Regel die Betreuung in einer Kindertagesstätte angestrebt. Nachdem in der Stadt Tornesch nunmehr auf Krippenplätze angeboten werden können, werden auch diese bei einem regelmäßigen Betreuungsbedarf nachgefragt.
4. Förderungsvarianten
a.) In ihrem Antrag hatte die CDU-Fraktion eine pauschale Förderung in Höhe von 50,-- pro Monat vorgeschlagen. Damit wäre eine gleichmäßige Subvention aller Kinderbetreuungskosten für Tagesmütter erreicht, aber dieser Zuschuss würde die Eltern mit einer kurzen Betreuungszeit begünstigen und eine benötigte längere Betreuungszeit nicht in gleichem Maße berücksichtigen.
b.) Denkbar wäre auch einen Zuschuss pro Betreuungsstunde zu gewähren. So wäre gewährleistet, dass Eltern, die einen höheren Betreuungsbedarf haben, einen höheren Zuschuss gemessen an ihren Kosten erhalten. Für die Bemessung eines angemessenen Zuschusses wurden die Personalkosten der Kindertageseinrichtung der ev. Kirche im Wachsbleicher Weg zuzüglich der Kosten für Spiel- und Beschäftigungsmaterial auf der Grundlage der Haushaltszahlen 2005 (Jahresrechnung) zugrunde gelegt. Danach ergibt sich unter Anrechnung von 81.120 Betreuungsstunden (im Jahr 2005) ein Zuschuss in dieser Einrichtung in Höhe von 0,82 pro Betreuungsstunde. Abgerundet sollte nach dieser Variante ein Zuschuss in Höhe von 0,80 pro Betreuungsstunde bei einer ausgebildeten Tagesmutter gewährt werden.
c.) Bei beiden möglichen Varianten sollten an die Gewährung des Zuschusses folgende Bedingung geknüpft werden:
1. Eine Förderung durch die wirtschaftliche Jugendhilfe des Kreises Pinneberg ist nicht möglich, das heißt der Zuschuss wird grundsätzlich nachrangig gewährt.
2. Die Betreuungszeit sollte mindestens 20 Stunden/ Woche betragen, da ansonsten der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu dem gewährten Zuschuss steht.
3. Der Zuschuss wird jeweils halbjährlich auf Antragstellung und Kostennachweis im Nachhinein gewährt.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt