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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/16/129

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Arbeitslosenquote

Dezember 2015

Juni 2016

im Kreis Pinneberg

5,0 %

5,0 %

 

Erläuterungen zur Arbeitsmarktlage am 30.Juni 2016:

 

Die Arbeitslosenquote ist im Kreis Pinneberg von 5,2 % (Mai 2016) auf 5,0 % (Juni 2016) zurückgegangen. Vor einem Jahr hatte sie ebenfalls 5,0 % betragen.

 

Die Zahl der Arbeitslosen im Kreis Pinneberg ging um 252 Personen oder 2,9 % zum Vormonat zurück. Damit waren 8.573 Männer und Frauen arbeitslos. Gegenüber dem Vorjahr hat die Zahl um 71 Personen zugenommen.

 

Von den insgesamt 8.573 Arbeitslosen betreute die Agentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) im Juni 2.983 Personen.

Beim Jobcenter (ALG II) waren 5.590 arbeitslose Männer und Frauen registriert.

Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Zahl um 58 Personen gestiegen.

 

Zu den 8.573 Arbeitslosen kamen im Juni 2.711 weitere Menschen, die ohne Arbeit waren, z. B. weil sie sich derzeit qualifizieren oder vorübergehend arbeitsunfähig sind. Insgesamt befanden sich damit 11.284 Personen im Kreis Pinneberg in Unterbeschäftigung.

Die Unterbeschäftigung ist in den letzten 12 Monaten um 608 Personen gestiegen.

 

Im Geschäftsstellenbezirk der Agentur für Arbeit in Uetersen lag die Arbeitslosenquote im Juni bei 4,7 %; sie war damit genau so hoch, wie im Vorjahresmonat.

 

Seit Jahresbeginn gab es insgesamt 1.747 Arbeitslosenmeldungen, das ist ein Plus von 70 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum; demgegenüber stehen 1.753 Abmeldungen von Arbeitslosen (+50).

 

Der Bestand an Arbeitsstellen ist im Juni um 30 Stellen auf 249 gestiegen; im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es 39 Arbeitsstellen mehr.

 

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.jobcenter-kreis-pinneberg.de)

 

 

 

Übersicht über Sozialhilfeleistungen des I. Halbjahres 2016 ( auszugsweise)

  

Sozialleistung/ Hilfeart

Fallzahlen (Vorjahr) 31.12.15

Fallzahlen

30.06.2016

 

Personen

30.06.2016

 

Männl.

Weibl.

Kosten ((Vorjahr) 01.01.-31.12.15

Kosten

30.06.2016

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

90

89

104

54

50

438.540,10

228.763,15

Hilfe zur Pflege außer- halb von Einrichtungen

11

10

10

4

6

87.617,70

38.378,29

Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen

40

36

36

14

22

651.704,89

290.946,96

Wohngeld/ Lastenzuschuss

11

15

 ---------

---------

--------

 27.737,00

 20.814,00

Wohngeld/ Mietzuschuss

72

88

 ---------

---------

--------

 138.942,00

 113.075,00

 

 

 

Erläuterungen:

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Im Bereich der Grundsicherung sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben.

Die leichte Kostensteigerung ist auf die jährliche Anpassung der Regelsätze zurückzuführen. So wurde z. B. der Regelsatz für einen Haushaltsvorstand wurde zum 01.01.2016 von 399,00 € auf 404,00 € mtl. angehoben.

 

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Zum Stichtag 30.06.2016 wurden in Tornesch 24 Fälle (25 Personen) betreut, die einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hatten.

Dies sind 6 Fälle weniger als im Vorjahr (Stand 31.12.2015).

 

Die Kosten für das 1. Halbjahr 2016 betrugen für die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt insgesamt 91.274,26 €.

Dies sind ca. 23.000,00 € weniger als zum Vergleichsmonat des Vorjahres. Die geringeren Kosten sind ebenfalls auf die gesunkenen Fallzahlen zurückzuführen.

 

  

 

 

 

Betreuung von Asylbewerbern 

 

Nach Information des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages wurden im Juli 2016 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 74.454 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) gestellt (Vormonat: 74.637). Für die ersten sieben Monate des Jahres 2016 ergibt sich damit eine Gesamtzahl von 479.620 Asylanträgen.

 

41,8 % der Erstantragsteller im Berichtsjahr 2016 stammen aus Syrien. Die Schutzquote für diese Antragsteller liegt bei 98,1 %.

125.249 (77,8 %) der Syrer wurden in den ersten sieben Monaten als Flüchtling anerkannt.

 

Weitere Herkunftsländer waren Afghanistan (16.188) und Irak (9.128). Von den Balkanstaaten gehörte im Juli nur Albanien mit 1.389 Erstanträgen zu den Hauptherkunftsländern.

Mit Nigeria ist neben Eritrea ein weiteres afrikanisches Land in der Liste der zehn wichtigsten Herkunftsstaaten vertreten.

 

Insgesamt liegen dem BAMF derzeit 526.276 unerledigte Anträge vor.

 

Zum 30.06.2016 waren der Stadt Tornesch insgesamt 195 Asylbewerber (davon 118 männlich und 77 weiblich) zugewiesen (83 Fälle), welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben.

Das ist ein Leistungsfall weniger, jedoch 28 Personen mehr als im Dezember 2015.

 

Lt. Mitteilung des der Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg liegt Tornesch zum 01.07.2016 mit 8 Personen über der Verteilungsquote nach dem Königsteiner Schlüssel.

 

Insgesamt wurden im I. Halbjahr 2016 für die Tornescher Asylbewerber Leistungen in Höhe von 500.555,39 € (zuzüglich Krankenhilfekosten) erbracht.

 

Für den Bereich Tornesch, Uetersen, Moorrege und Haseldorf wurden bis zum Stichtag 30.06.2016 insgesamt 382 Asylfälle (717 Personen, davon 465 männlich und 252 weiblich) betreut.

Dies sind 14 Fälle und 80 Personen mehr als beim letzten Sozialdatenbericht zum 31.12.2016.

 

Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten teilte in seinem Bericht vom 16.08.2016 mit, dass die Zugangszahlen im 2. Halbjahr 2015 dramatisch angestiegen waren und dass sich diese Entwicklung auch noch in den ersten beiden Monaten im Jahr 2016 fortsetzte (Januar 2.155 Personen, Februar 2.060 Personen). Seit März 2016 sind die Zugangszahlen gegenüber den Vergleichsmonaten 2015 jedoch deutlich gesunken (zwischen 500 und 660 Personen).

 

In den ersten 7 Monaten wurden 7.109 Asylsuchende in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein registriert.

Im Jahr 2015 waren es insgesamt 35.076 Asylbewerber.

 

Es wurden bis zum 31.07.2016 insgesamt 11.039 Asylbewerber in die Kreise und kreisfreien Städte verteilt.

Im Vergleichsmonat des Vorjahres waren es 8.591 Asylbewerber. Im gesamten Jahr 2015 waren es 28.849 Personen, die an die Kreise und kreisfreien Städte verteilt wurden.

 

Zum Stand 16.08.2016 werden vom Land noch 6 Erstaufnahmeeinrichtungen mit ca. 6.500 Plätzen vorgehalten, von denen ca. 1.100 Plätze belegt sind. Dies entspricht einer Auslastung von ca. 17 %.

Die leer stehenden Einrichtungen in Itzehoe, Kellinghusen und Husum werden geschlossen. Ebenso sollen die Einrichtungen in Lübeck, Albersdorf und zwei in Kiel nach und nach nicht mehr für die Unterbringung von Asylsuchenden genutzt und bis Ende des Jahres dicht gemacht werden.

 

Aus dem am 16.06.16 vorgestellten Bericht „Bildung in Deutschland 2016“ (erstellt von einer Gruppe unabhängiger Wissenschaftler für das Bundesbildungsministerium und die Kultusministerkonferenz) geht hervor, dass die zusätzlichen Kosten für die Ausbildung und Erziehung der im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommenen Asylbewerber und Flüchtlinge bis zu 3 Mrd. € jährlich betragen werden.

Wenn rund 80% der 2015 nach Deutschland Gekommenen bliebe, werden für deren Ausbildung 44.000 zusätzliche Erzieher, Lehrer und Sozialarbeiter gebraucht.

In den Kitas sind nach diesem Bericht bis zu 58.000 geflüchtete Kinder aufzunehmen, in den Grundschulen knapp 53.000 und im dualen System zwischen 72.000 und 96.000 junge Menschen.

 

Aus den zurzeit rückläufigen Flüchtlingszahlen kann jedoch noch nicht auf eine Trendwende bei der Zuwanderung von Asylsuchenden geschlossen werden. Entscheidend wird sein, wie die Verhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei ausgehen und sich die Grenzschließungen entlang der sogenannten „Balkanroute“ weiterentwickeln werden.

 

Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

 

Bei der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen sind keine ungewöhnlichen Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Die Fallzahlen haben sich um einen Fall reduziert ebenso sind die Kosten etwas gesunken.

 

Auch bei der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen haben sich die Fallzahlen sowie die für die Heimunterbringung aufzuwendenden Kosten reduziert.

 

Im Bereich der Hilfe zur Pflege ist aufgrund der Pflegereform 2016/2017 mit wesentlichen Änderungen zu rechnen.

 

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden ab dem 01.01.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung- unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Damit einher geht ein neues Begutachtungsverfahren, das den Grad der Selbständigkeit ermittelt und auf dieser Grundlage fünf Pflegegrade bestimmt (anstatt der 3 Pflegestufen).

Wer bereits pflegebedürftig ist, erhält Vertrauensschutz.

Insgesamt erhöhen sich die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung damit um 20 Prozent.

 

Des Weiteren hat das Bundeskabinett am 28.06.2016 den Entwurf eines Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem die Pflegeberatung in den Kommunen verbessert und die Kontrollen von Pflegediensten verschärft werden, um Abrechnungsbetrug zu verhindern.

Die Regelungen des PSG III sollen überwiegend – parallel mit den umfassenden Neuerungen des PSG II – zum 01.01.2017 in Kraft treten.

 

Wesentliche Themenbereiche des PSG III sind:

  • Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege durch bessere Steuerungsmöglichkeiten, Kooperations- und Koordinationsstrukturen sowie einer besseren Verzahnung der kommunalen Beratung und Beteiligung am Auf- und Ausbau niederschwelliger Angebote
  • Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in den sozialhilferechtlichen Vorschriften (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII) sowie im sozialen Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz, BVG) und damit Herstellung einer weitgehenden Begriffsidentität zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zum neuen Begutachtungsinstrument (NBA, Neues Begutachtungsassessment)
  • Erweiterung bzw. Neufassung des Leistungskatalogs der Hilfe zur Pflege
  • Auflösung von Schnittstellenproblematiken in den sozialen Leistungssystemen, insbesondere Abgrenzung der Leistungen der Pflegeversicherung zur Hilfe zur Pflege sowie bei Teilhabe-Elementen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sieht erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten auf die Kommunen zukommen, da vorgesehen ist, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bereits zum 01.01.2017 in Kraft treten soll.

Die Regelung zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege betreffen nur marginale Bereiche und bleiben weit hinter den kommunalen Erwartungen zurück.

Die im Gesetzesentwurf enthaltene Ausgestaltung der 60 Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen sind nach Meinung des DStGB weder kommunalfreundlich noch praktikabel.

Die Schnittstellen zwischen Pflege und Behinderung sind nach wie vor nicht gelöst.

 

Insgesamt ist mit dem Gesetzesentwurf mit erheblichen Mehrbelastungen der Sozialhilfeträger zu rechnen.

 

 

Wohngeld

 

  

 

Wohngeldzahlungen 01.01. – 30.06.2016 für die Stadt Tornesch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Monat

    Kosten

 

Fälle

 

      Kosten

 

Fälle

 

   Gesamt

Fälle

 

Mietzuschuss

 

 

Lastenzuschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar

13.345,00 €

 

59

 

2.657,00 €

 

11

 

16.002,00 €

70

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Februar

15.827,00 €

 

68

 

3.232,00 €

 

13

 

19.059,00 €

81

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

März

21.357,00 €

 

80

 

4.290,00 €

 

14

 

25.647,00 €

94

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April

22.491,00 €

 

85

 

3.156,00 €

 

15

 

25.647,00 €

100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mai

19.022,00 €

 

84

 

3.888,00 €

 

14

 

22.910,00 €

98

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juni

21.033,00 €

 

88

 

3.591,00 €

 

15

 

24.624,00 €

103

 

Gesamt

113.075,00

78

 

20.814,00 €

14

 

133.889,00

91

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Trotz der Wohngeldreform zum 01.01.2016 ist es in Tornesch nicht, wie erwartet, zu einer Erhöhung der Wohngeldfallzahlen gekommen.

Die Ausgaben haben sich durch die Anpassung der Miet- und Einkommensgrenzen im Vergleich zum Vorjahr um 39.757,00 € (42,24 %) erhöht.

 

Die Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt), welche seit dem 01.01.2016 einen höheren Anspruch auf Wohngeld haben, wurden bereits in den Wohngeldbezug übergeleitet.

 

Diese Überleitung ist bei den Empfängern von Arbeitslosengeld II seitens des Jobcenters noch nicht erfolgt. Hier ist noch mit einigen Neufällen im Wohngeldbereich zu rechnen.


 

 

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