Beschlussvorlage - VO/16/131
Grunddaten
- Betreff:
-
Doppischer Haushalt der Stadt Tornesch für 2016;
Beratung über den Nachtragshaushalt 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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26.09.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn
- sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
- bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen;
- Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen
oder
- Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen sowie auch die daraus resultierende Erhöhung des Kreditrahmens machen den Erlass einer Nachtragssatzung erforderlich.
Gemäß § 8 GemHVO-Doppik muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.
Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.
Die im Produkthaushalt veränderten Haushaltsstellen (Produktkonten) werden im Einzelnen im nachfolgenden Nachtragshaushaltsplan dargestellt und erläutert.
Zur besseren Übersicht und Papierersparnis wurden die Veränderungen des 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 in Form einer Excel-Tabelle, unterteilt in Ergebnis- und Finanzplan, dargestellt.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Produktkonten wurden in einer separaten Liste zusammengefasst.
Die im Teilhaushalt 3 (Amt für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur – Amt 2) veränderten Haushaltsstellen (Produktkonten) werden im Einzelnen in dem anliegenden Nachtragshaushaltsplan dargestellt und erläutert.
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. | |||
gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | |||||
| EUR | |||||
1. im Ergebnisplan der |
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Gesamtbetrag der Erträge | 1.478.200 | 257.700 | 29.189.900 | 30.410.400 | ||
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 809.900 | 256.300 | 29.986.000 | 30.519.800 | ||
Jahresüberschuss |
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| 0 | 0 | ||
Jahresfehlbetrag |
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| 796.100 | 109.400 | ||
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2. im Finanzplan der |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit: |
1.478.200 |
257.700 |
25.968.500 |
27.189.000 | ||
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
759.300 |
225.500 |
26.475.200 |
27.009.000 | ||
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
968.800 |
0 |
5.676.900 |
6.645.700 | ||
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
968.800 |
0 |
6.375.400 |
7.344.200 | ||
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und | von bisher 1.743.700 EUR | auf 2.341.500 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | von bisher 0 EUR | auf 0 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite | von bisher 16.000.000 EUR | auf 16.000.000 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen | von bisher 111,63 | auf ?????? |
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Den geänderten Ansätzen im Teilhaushalt 3 in der Summe der Erträge von 30.000,-- € zu 389.000,-- € bei den Auszahlungen wird zugestimmt. Unter Berücksichtigung aller Änderungen in allen Teilhaushalten beträgt das korrigierte Defizit im Ergebnisplan nunmehr 109.400,-- €. Dem Finanzausschuss wird empfohlen, die veränderten Ansätze des Teilhaushaltes 3 für das Haushaltsjahr 2016 in den Gesamtplan zu übernehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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86,3 kB
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2
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117,4 kB
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3
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120,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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73,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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114 kB
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