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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/131

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn

 

  1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

 

  1. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen;

 

  1. Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

oder

  1. Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen sowie auch die daraus resultierende Erhöhung des Kreditrahmens machen den Erlass einer Nachtragssatzung erforderlich.

Gemäß § 8 GemHVO-Doppik muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.

Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.

 

Die im Produkthaushalt veränderten Haushaltsstellen (Produktkonten) werden im Einzelnen im nachfolgenden Nachtragshaushaltsplan dargestellt und erläutert.

 

Zur besseren Übersicht und Papierersparnis wurden die Veränderungen des 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 in Form einer Excel-Tabelle, unterteilt in Ergebnis- und Finanzplan, dargestellt.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Produktkonten wurden in einer separaten Liste zusammengefasst.

Die im Teilhaushalt 3 (Amt für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur – Amt 2) veränderten Haushaltsstellen (Produktkonten) werden im Einzelnen in dem anliegenden Nachtragshaushaltsplan dargestellt und erläutert.

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.
Nachträge

gegenüber bisher

nunmehr         festgesetzt auf

 

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

1.478.200

257.700

29.189.900

30.410.400

Gesamtbetrag der Aufwendungen

809.900

256.300

29.986.000

30.519.800

Jahresüberschuss

 

 

0

0

Jahresfehlbetrag

 

 

796.100

109.400

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit:

 

1.478.200

 

257.700

 

25.968.500

 

27.189.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

759.300

 

225.500

 

26.475.200

 

27.009.000

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

968.800

 

0

 

5.676.900

 

6.645.700

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

968.800

 

0

 

6.375.400

 

7.344.200

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher   1.743.700  EUR

auf  2.341.500  EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher  0  EUR

auf  0  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher  16.000.000 EUR

auf 16.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von bisher  111,63

auf   ??????

 

 

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Den geänderten Ansätzen im Teilhaushalt 3 in der Summe der Erträge  von 30.000,-- € zu 389.000,-- € bei den Auszahlungen wird zugestimmt. Unter Berücksichtigung aller Änderungen in allen Teilhaushalten beträgt das korrigierte Defizit im Ergebnisplan nunmehr 109.400,-- €. Dem Finanzausschuss wird empfohlen, die veränderten Ansätze des Teilhaushaltes 3 für das Haushaltsjahr 2016 in den Gesamtplan zu übernehmen.    

 

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Anlagen

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