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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/067-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Beratung und Beschlussfassung über die Fortsetzung der freiwilligen Förderung durch die Stadt Tornesch im Kindergartenjahr 2016/2017 ist am 20.06.2016 erfolgt. Aufgrund der Einführung des Gesetzes zur Stärkung von Familien und der daraus hervorgehenden landeseinheitlichen Förderung von Personensorgeberechtigten, denen Betreuungskosten für unter Dreijährige in einer Kindertagesstätte oder aber einer öffentlich geförderten Tagespflegestelle entstehen, soll ab 01.01.2017 eine Zahlung der freiwilligen „KiTa-Taler“-Leistungen durch die Stadt Tornesch für diese Altersgruppe nicht mehr erfolgen. Die Verwaltung wurde mit der Vorbereitung der Änderung der zurzeit gültigen freiwilligen Richtlinien der Stadt Tornesch zur Gewährung des KiTa-Talers und  eines  freiwilligen Sozialtarifes ab 01.01.2017 beauftragt.

 

Der verwaltungsseitig vorgeschlagene Entwurf über die notwendige Anpassung der gültigen Richtlinien  -zuletzt geändert zum 01.08.2013- ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Anmerkung für die Anlage:  Die alte Fassung ist in Klammern gesetzt, neue Passagen sind entweder mit –NEU-  gekennzeichnet,  sofern ein gesamter Absatz eingefügt wurde bzw. unterstrichen, wenn nur Worte geändert oder eingefügt wurden.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Kommunen im Kreis Pinneberg ein Schreiben des Landrats des Kreises Pinneberg Herrn Oliver Stolz erreichte, in dem unter anderem darüber informiert wurde, dass im Kreis Pinneberg verstärkt über die Finanzierung von Kindertagesstätten beraten und in diesem Zusammenhang eine unterschiedliche Belastung der Eltern festgestellt wurde. Aus Gründen der Vereinheitlichung richtet er deshalb den Appell an die Kommunen, von weitergehenden Ermäßigungen über die Kreissozialstaffel hinaus Abstand zu nehmen. Es ist bislang Konsens in der Stadt Tornesch, dass nur 55% eines nach Kreissozialstaffel ermittelten Einkommensüberhanges als Beitrag erhoben wird. Die Kreisrichtlinie sieht eigentlich eine Festsetzung in Höhe von 80% vor.

Darüber hinaus wird bekanntermaßen der Kita-Taler an alle Vollzahler gewährt, die dem Träger eine Einzugsermächtigung erteilen. 

Die Entscheidung über Fortsetzung dieser Vergünstigung in der Stadt Tornesch obliegt dem zuständigen Fachausschuss und wird durch die Mittelbereitstellung in den jeweiligen Haushaltsbudgets untermauert.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

X

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e: 365000 / Kindertageseinrichtungen

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

151.000,-€  151.000,-€    151.000,-€    151.000,-€   151.000,-€   151.000,-€

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

0,-                40.000,-€      40.000,-€     40.000,-€      40.000,-€    40.000,-€

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Die Folgeeinsparungen lassen sich nur schwer einschätzen. Diese sind insbesondere davon abhängig, wie hoch künftig der Anteil der Personensorgeberechtigten ist, die zur Zahlung des Höchstbeitrages herangezogen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

  1. Mit Einführung des „KiTa-Geldes“ ab 01.01.2017 wird der Kita-Taler, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in einer Kindertagesstätte bzw. in einer Kindertagespflegestelle betreut werden, eingestellt.

 

  1. Für den Fall, dass Personensorgeberechtigte von Kindern  unter drei Jahren ab 01.01.2017 aufgrund der Änderung der zurzeit  gültigen freiwilligen Richtlinien der Stadt Tornesch im Vergleich zur Gewährung des KiTa-Geldes bei unveränderter Betreuung finanziell  benachteiligt werden und dies per Leistungsbescheid des Landesamtes für soziale Dienste nachweisen,  sind im Kindergartenjahr besondere Einzelfallentscheidungen zu prüfen und dem Ausschuss zu berichten.

 

  1. Die Übernahme der zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel (Ermäßigung des lt. Kreislinie anzusetzenden Anteiles von 80% des Einkommensüberhanges auf 55%) für unter 3-jährige Kinder bei Betreuung in einer Kindertagesstätte bleibt von einer Einstellung des Kita-Talers für diesen Personenkreis ab 01.01.2017 unberührt.

 

  1. Der Anpassung der Richtlinien der Stadt Tornesch zur freiwilligen Bezuschussung der Betreuung von Tornescher Kindern in einer Kindertagesstätte oder aber in einer öffentlich geförderten Tagespflegestelle ab 01.01.2017 gemäß dem vorgelegten Entwurf der Verwaltung wird zugestimmt.



 

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Anlagen

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