Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/134

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In der Ev.-Luth. Kindertagesstätte Tornesch erfolgt die Betreuung der Krippenkinder bis 14.00 Uhr. Bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres werden 6 Kinder das 3. Lebensjahr vollenden und sollen einrichtungsintern ab 01.08.2017 in  die 14-Uhr-Elementarbetreuung wechseln. Darüber hinaus besteht für zurzeit 4 Kinder aus den beiden Vormittagsgruppen bis 12.00 bzw. 13.00 Uhr der Wunsch zur Verlängerung der Betreuungszeit bis 14.00 Uhr. Wegen Einschulung werden im Sommer 2017 voraussichtlich nur 7 Kinder aus der 14-Uhr-Betreuung ausscheiden. Damit für alle Kinder aus der Krippengruppe ein Aufstieg in die Elementarbetreuung möglich ist und in der Ev.-Luth. Kindertagesstätte zusätzlich auch den mitgeteilten Bedarfen über die Erweiterung der Betreuungszeit begegnet werden kann, ist es erforderlich, dass ab 01.08.2017 die Betreuungszeit der 13-Uhr-Elementargruppe  auf 14.00 Uhr verlängert wird.  Der Antrag der Kirchengemeinde Tornesch vom 30.08.2016 ist dieser Vorlage in der Anlage beigefügt. 

Um die pädagogische Betreuung in dieser zusätzlichen Stunde für mindestens 20 Kinder leisten zu können, müsste eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit für zwei Mitarbeiterinnen erfolgen. Lt. Stellungnahme des Kirchlichen Verwaltungszentrums  würden durch die gewünschte  Erweiterung der Öffnungszeit ggfs. zusätzliche Personalkosten in Höhe von  rd. 700,00 € mtl. entstehen. Die zusätzlichen Elternbeiträge für eine Std. Mehrbetreuung bei einer Gruppenbelegung mit 20 Elementarkindern würden 720,00 €  pro Monat betragen. Tatsächliche „Überschüsse“ können allerdings  nicht prognostiziert werden, da aufgrund der Vor- und Nachbereitung des Mittagstischangebotes für 20 Kinder zusätzliche Kosten für hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie Lebensmitteleinkauf und Energiekosten etc. entstehen werden.

Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage für zeitlich erweiterten Betreuungsangeboten in den Kindertagesstätten und einer bedarfsorientierten Vorhaltung der vorhandenen Betreuungsangebote in den einzelnen Gruppen aller Kindertagesstätten wird verwaltungsseitig eine Umsetzung der Maßnahme ab 01.08.2017  befürwortet.

 

Ferner ist beantragt per Einzelabrechnung zusätzliche Betreuungsbedarfe abdecken zu dürfen. Verwaltungsseitig werden dagegen unter Einhaltung der Betriebserlaubnis keine Bedenken erhoben, sofern durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Personalkosten entstehen.

Die Dokumentation des Ausmaßes der Bedarfe durch Verbuchung der dargestellten Einnahmen wird Aufschluss über zusätzlichen Betreuungsbedarf liefern.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

X

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

X

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e: 365000 / Kindertageseinrichtungen  -Ev.-luth. KiTa Tornesch-

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Damit in der Ev.-Luth. Kindertagesstätte in Tornesch im Kindergartenjahr 2017/2018  einrichtungsinterner  Aufstieg aller Kinder, die das 3. Lebensjahr bis zum 31.07.2017 vollendet haben, aus der Krippenbetreuung möglich ist  und zusätzlich Neuaufnahmen aufgrund der bestehenden Warteliste für diese Betreuungszeit erfolgen können, wird dem Antrag der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch auf die Erweiterung die Öffnungszeit in der Blümchengruppe von derzeit 13.00 Uhr auf künftig 14.00 Uhr ab 01.08.2017 zugestimmt.

Gegen die Absicherung von temporären Betreuungsbedarfen gegen Erhebung einer Betreuungsgebühr werden keine Bedenken erhoben, solange die Bestimmungen der Betriebserlaubnis eingehalten und keine Mehrkosten entstehen.

 

 

 


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...