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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/137

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Entwurf des Schulentwicklungsplans (SEP) des Kreises Pinneberg wurde vor den Sommerferien bereits per Email versandt. Bei Bedarf kann dieser gerne noch einmal zugesendet werden. Zeitgleich wurden die Schulen gebeten Stellungnahmen abzugeben. Da die gemeldeten Texte aber mit den Schulen abgestimmt waren, wurde nur ein aktuelleres Foto von der Fritz-Reuter-Schule geschickt.

 

Der Kreis Pinneberg hat eine Einsendefrist bis zum 22.09.2016 gesetzt. Im Vorwege wurde bereits mit dem Kreis Pinneberg besprochen, dass diese Beschlussvorlage für den JSSKB schon vorab übersandt wird und am 27.09.2016, am Tag nach der Sitzung des JSSKB, noch eine Rückmeldung gegeben wird, ob bzw. welche Änderungswünsche vom Ausschuss beschlossen wurden.

 

Es wird zu folgenden Punkten Stellung genommen:

 

Zeitfolge:

Der Zeitplan für eine ernst gemeinte Beteiligung der Schulträger ist viel zu eng gesteckt. Durch die Sommerpause und die Ferienzeit in den Schulen fällt diese Zeit für die Prüfung des SEPs raus. Gerade aufgrund der vielen Seiten wäre eine längere Frist zur Einarbeitung und Beratung wünschenswert gewesen.

 

Zu Seite 7 SEP:

1.5. Jugendhilfe

Nach § 51 SchulG hat der Kreis die Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung aufzustellen und fortzuschreiben. Eine Grundlage für eine eigenverantwortliche Lebensführung als gemeinschaftsfähige Persönlichkeit ist ein erfolgreicher Schulabschluss. Einzelne Zielgruppen, die mit Angeboten der Jugendhilfe versorgt werden, sind gleichzeitig auch Schülerinnen und Schüler im Kreis, für die die Schulen ihren inklusiven Bildungsauftrag wahrnehmen. Insofern haben Schule und Jugendhilfe in der Praxis zahlreiche Berührungspunkte, wenn es um die Förderung der Entwicklung junger Menschen geht. Damit diese bestmöglich gelingt, müssen beide Systeme gemeinsam und systematisch an dieser wichtigen Schnittstelle agieren.

Die seit Jahren steigenden Fallzahlen und Kosten im Bereich der Schulbegleitungen nach § 35a SGB VIII deuten darauf hin, dass Schulen bei der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedarfen verschiedensten Gründen an Grenzen stoßen und Jugendhilfemaßnahmen teilweise kompensatorisch eingesetzt werden.

 

Diese Verallgemeinerung ist falsch und hier nicht zielführend. Sowohl in der Fritz-Reuter-Schule, Johannes-Schwennesen-Schule und in der Klaus-Groth-Schule wird sorgsam abgewogen, ob den Eltern geraten werden sollte eine Schulbegleitung zu beantragen. Eine Antragstellung erfolgt in der Regel, wenn die Kinder diese Unterstützung auch benötigen und dies mit den Mitteln der Schule nicht leistbar ist.

Vielmehr ist es so, dass die Schüler und Schülerinnen heutzutage stärkeren Unterstützungsbedarf haben. Die Stadt Tornesch und der Schulverband Tornesch-Uetersen tragen dem Rechnung und haben alle Schulstandorte sehr gut mit Schulsozialarbeiterstellen ausgestattet und diese sind dort auch dringend erforderlich. Auch der Kreis Pinneberg und das Land Schleswig-Holstein beteiligen sich an den Kosten.

Weiter stellt das Land in den Grundschulen die Schulassistenten. Jedoch betragen die zugewiesenen Stunden der jeweiligen Kräfte ein Bruchteil dessen, was aktuell in den Grundschulen an Schulbegleitungen genehmigt ist. Mit Sorge werden die Überlegungen beobachtet, nach denen die Schulassistenzen zukünftig die Kinder mit Unterstützungsbedarf im sozial-emotionalen Bereich übernehmen sollen. Aufgrund der Vielzahl und der Besonderheiten der Fälle wäre dies von einer Person nicht leistbar. Langfristig wäre zu erwarten, dass die Schulsozialarbeit die Schulassistenz unterstützen muss. Dies ginge zu Lasten des gesamten Systems.

 

Zu Seite 9 SEP:

2.2. Qualitätsmerkmale Offener Ganztag an Schulen

An den Schulen des Kreises Pinneberg besteht ein sehr heterogenes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten. Die offenen bzw. gebundenen Ganztagsangebote werden teilweise durch die Schulträger selber, durch Schulvereine aber auch zunehmend durch freie Träger organisiert und umgesetzt. Parallel zu den Betreuungsangeboten der Schulen besteht zudem weiterhin ein umfangreiches Angebot an Hortplätzen.

 

Die Betreuungsklassen nach Schulgesetz fehlen. Diese Angebote sind mit der offenen Ganztagsschule vergleichbar.

 

Zu Seite 10 SEP:

Ein für die Familien sehr bedeutender Aspekt bezieht sich auf die Anerkennung der Schulbetreuungskosten bei der Sozialstaffel wie auch der Geschwisterermäßigung. Während dieser Bereich umfassend während der Kindergartenzeit greift, fehlt eine Berücksichtigung der Schulbetreuungskosten nahezu umfassend.

 

Die Stadt Tornesch hat seit 2005 eine Betreuungsklasse an der Fritz-Reuter-Schule und seitdem wird eine freiwillige Regelung zur Geschwisterermäßigung angewandt. Seit 2013 wurde diese Regelung auch auf soziale Härtefälle ausgeweitet und nach Einführung des Ganztages an der Johannes-Schwennesen-Schule wurde auch diese Schule mit einbezogen. Dies sind erhebliche Mittel, die die Stadt jedes Jahr bereitstellt. Dadurch sollte eine Ungleichbehandlung mit Horten vermieden werden, in denen weiter eine Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung über die Mittel des Kreises gewährt wird.

 

Zu Seite 10 SEP:

Die Schwierigkeiten der Kommunen, die teilweise umfangreichen Anforderungen die Barrierefreiheit von Schulen umzusetzen, führt zu ersten Gedankenspielen, sogenannte Schwerpunktschulen einzurichten. Das Einrichten von derartigen Schwerpunktschulen steht jedoch im Widerspruch zu den bestehenden Grundsätzen der Teilhabe behinderter Menschen.

 

Auch in Tornescher Schulen werden fortlaufend Maßnahmen durchgeführt, so dass die Schulen langfristig barrierefrei werden. Dabei sollte immer beachtet werden, dass einzelne Schüler und Schülerinnen besondere Unterstützungen benötigen, die man nicht generell vorhalten kann oder die z.B. aufgrund denkmalschutzbedingter Vorgaben nicht so leicht durchzuführen sind. Dies führt zwangsläufig zu Unterschieden in den Ausstattungen.

Anders verhält es sich jedoch, wenn Kommunen aufgrund ihrer besseren Finanzsituation die Maßnahmen zur Barrierefreiheit umsetzten und die Schüler und Schülerinnen aus angrenzenden Gemeinden oder Städten im Rahmen der freien Schulwahl diese Schulen wegen der besseren Ausstattung auswählen und die Heimatgemeinden auf die Maßnahmen verzichten. Hier müssten besondere finanzielle Entlastungen oder zusätzliche Anreize für die Schulträger geschaffen werden, denn gerade diese Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind investiv und daher über die Investitionspauschale in den Schulkostenbeiträgen gedeckelt. Hinzu kommen zumeist auch zusätzliche Kosten für Schülerbeförderung und besondere Ausstattungen für die jeweiligen Schüler und Schülerinnen, die in den allgemeinen Schulkostenbeitrag einfließen.

 

Seite 10 SEP:

In den Regionen, wo die Schülerinnen und Schüler als Gastschüler die Schulen naheliegender anderer Kommunen besuchen, entstehenden den entsendenden Kommunen in einem nicht unerheblichen Maße Schulbeitragsgebühren. Diese stellen für die erhaltenden Kommunen eine reale und attraktive Einnahmequelle dar, mit der sich ihre getätigten Investitionen anteilig refinanzieren lassen. Für die Wohnsitzgemeinden der Schülerinnen und Schüler stellen sie hingegen einen nur bedingt vorhersehbaren jedoch in Teilen nicht unerheblichen Aufwand dar, der die möglicherweise bereits schlechte finanzielle Lage weiter verschärft.

 

Die Aussage ist falsch. Die Kommunen, die eine Schule vorhalten, tragen das alleinige Risiko der Finanzierung. Der Bau, die Unterhaltung und die Modernisierung werden aus städtischen Mitteln bestritten. Die entsendenden Gemeinden haben keine zusätzliche Belastung in ihren Haushalten, sondern zahlen nur einen jährlichen Schulkostenbeitrag pro Schüler und Schülerin und eine gedeckelte Investitionskostenpauschale.

Die Schulen werden in einem eigenen Budget geführt und in dieses führt die Stadt Tornesch für jeden Schüler und jede Schülerin aus Tornesch einen Schulkostenbeitrag ab.

Die Belastung ist also bei entsendenden Gemeinden und Heimatgemeinden gleich.

 

Vielmehr ist es so, dass die Schulkostenbeiträge immer auf Basis des vorvergangenen Jahres berechnet werden und daher nie die aktuellen Kosten decken können, da die Kosten für den Betrieb schon durch gestiegenen Lohnkosten oder Kosten für Versorger (Strom, Gas, Wasser, pp.) über die Jahre erheblich steigen. Bei sinkenden Schülerzahlen vergrößert sich das Einnahmedefizit sogar erheblich. Nur bei steigenden Schülerzahlen würde der Unterschuss entfallen, aber dieser ist auch irgendwann durch die Aufnahmekapazitäten der Schule begrenzt. Die Schulträger müssen also immer das Delta zwischen Einnahmen aus Schulkostenbeiträgen und tatsächlichen Kosten ergänzen.

Kritisch ist auch die gedeckelte Investitionskostenpauschale zu sehen, denn die Gemeinden, die fortlaufend in ihre Schulen investieren, werden quasi bestraft. Die tatsächlichen Kosten können nicht voll einbezogen werden. Nur die Schulträger, die nicht in ihre Schulen investieren, können Gewinn erzielen. Der Schulverband Tornesch-Uetersen benötigt eine nicht unerhebliche Verbandsumlage von seinen Mitgliedskommunen Tornesch und Uetersen, an denen sich die übrigen entsendenden Gemeinden nicht beteiligen.

 

Sonstige Ergänzungen:

  • Gerade in den an Hamburg angrenzenden Städten und Gemeinden ist zu beachten, dass zukünftig ein Schulbesuch in Hamburg erleichtert werden soll (Gastschulabkommen zwischen den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg), so dass es hier auch zu Verschiebung von Schülerströmen kommen kann.

Für Tornescher Schulen werden allerdings nur geringe Veränderungen erwartet.

 

  • Bei den Beschreibungen der Schulen ist aufgefallen, dass häufig noch die Adressdaten unvollständig waren und Angaben zur Barrierefreiheit und Betreuung fehlten. Außerdem muss sichergestellt werden, dass hier einheitliche Maßstäbe angesetzt werden. Eine Barrierefreiheit sollte erst dann mit ja beantwortet werden, wenn die einschlägigen Normen und Vorgaben erfüllt sind. Auch eine kurze Beschreibung der Abkürzungen z.B. TGT, GGT und OGT wäre hilfreich. Die Texte der Privatschulen fehlen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

Der Ausschuss nimmt den Entwurf zur Kenntnis und stimmt der Stellungnahme zu.
 

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