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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/16/152

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung der Buslinie 6664

 

Die neue Buslinie vom Bahnhof in das Gewerbegebiet „Business-Park“ nimmt zum Winterfahrplanwechsel am 11.12.2016 seinen Betrieb auf. Die KViP hat einen entsprechenden Bus bestellt. Die Haltestellenschilder werden noch aufgestellt. Der HVV wird noch über eine Flyeraktion die Tornescher Gewerbebetriebe über die neue Buslinie informieren.

 

Abschluss von Konzessionsverträgen für Gas und Strom mit den Stadtwerken Tornesch

 

Die Verträge wurden seitens der Stadt und seitens der Stadtwerke unterzeichnet.Sie gelten vom 01.01.2016 bis 31.12.2035.

 

Feststellung der Jahresergebnisse 2014 für die Eigenbetriebe Grundstücksgesellschaft Sportpark und Abwasserbetrieb Tornesch

 

Die Bekanntmachung des Abwasserbetriebes erfolgte am 05.07.2016. Die GGS steht im Moment noch aus.

 

Bau einer Kindertagesstätte im Neubaugebiet „Tornesch – Am See“, B-Plan 98 in Trägerschaft der AWO gGmbH

Vorstellung des gegenwärtigen Planungsstandes und Kostenschätzung

 

Nach dem Termin bei dem Amt für Zuwendungsbau des Kreises Pinneberg am 15.07.2016 wurden die Pläne nochmals auf Kosteneinsparungspotential hin überarbeitet. Sämtliche Änderungen wurden mit Vertreterinnen des Trägers abgestimmt und eingearbeitet. Die derzeitige Kostenschätzung beläuft sich auf 3.091.456,31 €. Durch weitere Einsparungen soll versucht werden die Kosten auf knapp unter 3 Mio € zu senken. Die Planung läuft zügig weiter. Leider sind die Fördermittel erschöpft. Es wurde jedoch in Erfahrung gebracht, dass im November 2016 mit einer weiteren Fördertranche des Landes ggfs. auch des Bundes zu rechnen ist. Bis dahin sollen die Planung und die Beteiligung des Amtes für Zuwendungsbau soweit abgeschlossen sein, das Fördermittel auch bewilligt werden können. Leider können Aussagen über die Höhe der möglichen Förderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, weil die Kriterien noch nicht bekannt sind. Die Anträge sind jedoch bereits gestellt. Nach dem gegenwärtigen Stand wird mit der Baumaßnahme voraussichtlich im Frühjahr 2017 begonnen werden können.

 

Änderung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Offene Ganztagsschule an der Johannes-Schwennesen-Schule

 

Die Satzung ist in Kraft getreten und wird angewendet. Die Anpassung der Haushaltsmittel erfolgt zum Haushaltsjahr 2017.

 

B-Plan 88 „Nördlich Lindenweg – südlich Hexenkoppel und Feenstieg ( § 13 a BauGB)

Abwägung zur erneuten Auslegung, Satzungsbeschluss

 

Die Plangrundlage muss noch angepasst werden, dann kann der katastermäßige Bestand durch den Vermesser bestätigt werden und die abschließende Bekanntmachung erfolgen.

 

Erlass einer Veränderungssperre im B-Plan 97 „Nördlich Baumschulenweg, südlich Schäferweg“

 

Die Satzung über die Veränderungssperre ist am 01.07.2016 in Kraft getreten nachdem die öffentliche Bekanntmachung erfolgte.

 

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