Beschlussvorlage - VO/16/153
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Tornesch über die äußere Gestaltung von Werbeanlagen
- Vorberatung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
07.11.2016
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In der Stadt Tornesch gab es zuletzt von 1994 bis 2006 eine „Satzung der Gemeinde Tornesch über die äußere Gestaltung von Werbeanlagen (Werbesatzung)“, welche differenziert für drei verschiedene Teilbereiche des Gemeindegebiets Regelungen zu der Gestaltung von Werbeanlagen beinhaltete. Die Ratsversammlung hat die Satzung 2006 aufgehoben, folgende Begründung wurde damals genannt (Vgl. Vorlage VO/05/132):
„Anlass der Aufstellung war damals in erster Linie der Versuch, im Bereich der Läden in der Friedrichstraße sowie in der Esinger Straße die beginnende Vielzahl von Werbeanlagen zu ordnen und den Wildwuchs zu begrenzen.
Im Laufe der Zeit wurde jedoch mehrfach von den Festlegungen der Satzung abgewichen, zusätzlich begann die Aufstellung zahlreicher Fahnenmasten mit entsprechender Werbebeflaggung.
Heute ist eine Situation erreicht, die eine komplette Überarbeitung der Satzung erfordern würde oder aber die Aufhebung. Einerseits sind nämlich große gewerbliche Veränderungen im damals festgelegten Außenbereich eingetreten wie die Ansiedlung der Firmen Hawesko und Hellermann sowie der gesamte B-Planbereich 47 in Oha. Andererseits ist in heutiger Zeit schwierigster wirtschaftlicher Verhältnisse kaum noch zu rechtfertigen, dass Gewerbe und Handel nicht nach eigenem Ermessen werben dürfen.
Da Werbeanlagen mit einer Größe über 1 m² baugenehmigungspflichtig sind, bleibt auch bei einer Aufhebung der Satzung der Einfluss auf überzogene Maßnahmen erhalten.“
Anlass zur Wiederbelebung des Themas „Werbeanlagensatzung“ ist der Umstand, dass in jüngster Zeit in anderen Gemeinden großformatige Plakattafeln mit Fremdwerbung nach gerichtlichen Entscheidungen zugelassen werden mussten (z.B. Rellingen, Eichenstraße), obwohl aus Sicht von Selbstverwaltung und Verwaltung sich die Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügten. Durch eine Werbeanlagensatzung kann die Stadt hier Rechtssicherheit schaffen.
Im Bereich der Ortsgestaltungssatzung für den Ortsteil Esingen wurde mit der Neufassung bereits ein entsprechender Passus eingefügt:
„§ 38 Selbständige Werbeanlagen
Selbständige Werbeanlagen (…) mit einer Ansichtsfläche von >1 m² sind nicht zulässig.“
Es stellt sich nun die Frage, ob eine Satzung, die lediglich großformatige Werbetafeln in bestimmten Stadtbereichen verbietet, aufgestellt werden soll, oder wieder eine Werbeanlagensatzung mit umfassenderen Regelungsinhalt angestrebt wird.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | x | nein | |||||
| |||||||||
Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
|
| vollständig eigenfinanziert | ||||||
|
|
|
| teilweise gegenfinanziert | |||||
|
|
|
| vollständig gegenfinanziert | |||||
| |||||||||
Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
|
|
|
| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
|
|
|
| Keine Auswirkungen |
|
| |||
| |||||||||
Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
|
|
|
| |||||
Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
| ||||||
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
|
|
|
|
|
|
Abschreibungsaufwand |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungsermächtigungen |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|