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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/140-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn

 

  1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

 

  1. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen;

 

  1. Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

oder

  1. Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen sowie auch die daraus resultierende Erhöhung des Kreditrahmens machen den Erlass einer Nachtragssatzung erforderlich.

Gemäß § 8 GemHVO-Doppik muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.

Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.

 

Die im Produkthaushalt veränderten Haushaltsstellen (Produktkonten) werden im Einzelnen im nachfolgenden Nachtragshaushaltsplan dargestellt und erläutert.

 

Zur besseren Übersicht und Papierersparnis wurden die Veränderungen des 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 in Form einer Excel-Tabelle, unterteilt in Ergebnis- und Finanzplan, dargestellt.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Produktkonten wurden in einer separaten Liste zusammengefasst.

 

 

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

 

erhöht um

 

 

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. Nachträge

gegenüber      bisher

nunmehr         festgesetzt auf

 

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

1.838.400

257.700

29.189.900

30.770.600

Gesamtbetrag der Aufwendungen

790.100

256.300

29.986.000

30.519.800

Jahresüberschuss

 

 

0

250.800

Jahresfehlbetrag

 

 

796.100

0

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit:

 

1.838.400

 

257.700

 

25.968.500

 

27.549.200

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

759.300

 

225.500

 

26.475.200

 

27.009.000

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

1.071.400

 

0

 

5.676.900

 

6.748.300

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

1.071.400

 

0

 

6.375.400

 

7.446.800

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher    1.743.700  EUR

auf   2.436.600  EUR

2. der Gesamtbetrag der

    Verpflichtungsermächtigungen

von bisher                   0  EUR

auf                  0  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher   16.000.000 EUR

auf    8.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan                 ausgewiesenen Stellen

von bisher                  113,26

auf                 109,84

 

§ 3

 

Bleibt unverändert

 

 

25436 Tornesch,Roland Krügel

Bürgermeister

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Siehe A+B sowie Anlagen

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, die Nachtragssatzung 2016 und stimmt den Änderungen des Haushaltsplans durch den 1. Nachtrag 2016

in der vorgelegten Form zu.


 

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Anlagen

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