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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/191

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Über die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans 101 wurde im Bau- und Planungsausschuss bereits am 05.09.2016 (VO/16/106), über das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Ärztehauses an diesem Standort am 07.11.2016 (VO/16/164) beraten, Beschlüsse wurden nicht gefasst, das Thema auf den Beirat zur Ortskernplanung verwiesen.

 

Im Rahmen der Beratung im Beirat zur Ortskernplanung am 09.11.2016 wurde der Weg für eine Entscheidung zum Thema „vorhabenbezogener B-Plan 101“ bereitet:

 

Der Ortskernbeirat ist gemeinsam mit dem mit dem Ortskernentwicklungskonzept beauftragtem Planungsbüro (AC Planergruppe) und der Verwaltung der Ansicht, dass ein Ärztehaus mit bis zu vier Geschossen im Eckbereich Willy-Meyer-Str./Uetersener Str. städtebaulich eine Bereicherung für den Ortskern darstellt, auch wenn ein Teil der Besucherparkplätze nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden kann und im öffentlichen Straßenraum bereitgestellt werden muss. Des Weiteren wird empfohlen, dass das oberste Geschoss als Staffelgeschoss errichtet wird und der Eckbereich eine größere Gebäudehöhe aufweisen soll, um die städtebauliche Bedeutung als Abschluss des gegenüberliegenden Platzbereiches (Vorplatz des ehemaligen Pennymarktes) zu betonen.  Zudem soll  die künftige Fassadengestaltung des bestehenden ehemaligen Sparkassengebäudes gestalterisch an die des künftigen Neubaus auf dem Grundstück der früheren Postamtes angeglichen werden.

Es wird als wichtig erachtet, dass planungsrechtlich gesichert wird, dass die inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben der Stadt umgesetzt werden. Geeignetes Instrument hierfür ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan. In diesem Fall verpflichtet sich der Vorhabenträger in einem Durchführungsvertrag (städtebaulicher Vertrag zwischen Vorhabenträger und Stadt), einen mit der Stadt abgestimmten Plan (Vorhaben- und Erschließungsplan) innerhalb einer angemessenen Frist umzusetzen. Parallel dazu wird ein Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) aufgestellt, wobei der Satzungsbeschluss zum B-Plan erst nach Unterzeichnung des Durchführungsvertrags erfolgen darf. Ein Durchführungsvertrag kann auch, wie in diesem Fall, mit mehreren Vorhabenträgern, abgeschlossenen werden, wenn sich die Vorhabenträger zu einer GbR zusammenschließen.

 

Diese Vorlage beinhaltet nur den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan. Auf dieser Basis kann der Vorhabenträger in detaillierte Planungen einsteigen. Diese werden dem Ortskernbeirat und dem Bau- und Planungsausschuss vorgelegt, bevor vsl. im Februar 2017 der Beschluss zur Freigabe der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gefasst werden kann.

 

(Anmerkung zur Geltungsbereichsdarstellung: Der Geltungsbereich des B-Plans ist etwas größer als die Flächen, die dem Vorhabenträger zur Verfügung stehen werden; konkret geht es um die westlich an das Grundstück der ehemaligen Postfiliale angrenzende Fläche, auf der Abstellflächen bzw. eine Stellplatzanlage vorhanden ist, die voraussichtlich zu einem Teil für das Vorhaben des Ärztehauses genutzt werden kann; im B-Plan könnte diese Fläche bestandsorientiert als Stellplatzanlage ausgewiesen werden, der Vorhaben- und Erschließungsplan dagegen stellt ausschließlich Flächen dar, die dem Vorhabenträger zur Verfügung stehen!)

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Für das Gebiet südlich der Uetersener Straße in einer Tiefe von ca. 55 m und westlich der Willy-Meyer-Str. in einer Tiefe von ca. 40 m wird, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der B-Plan 101 aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines 3-4 geschossigen Ärztehauses im Ortskern Tornesch. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) aufgestellt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB  aufgestellt werden soll.

 

  1. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden



 

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Anlagen

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