Beschlussvorlage - VO/16/201
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan der Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch GGS für das Wirtschaftsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.11.2016
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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13.12.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Das Torneum wurde zu Beginn des Jahres 2015 in Betrieb genommen. Zurzeit ist für die Errichtung der Sportanlage eine Schlussrechnung ausstehend, so dass eine korrekte Zuordnung der Baukosten zu den einzelnen Wirtschaftsgütern (Soccerhalle, Gastro-/Umkleidetrakt, Parkplatz, Parkplatzbeleuchtung, Mittelspannungsstation, Grünanlagen sowie Fahrradständer) noch nicht möglich ist. Demzufolge konnten die Abschreibungen für 2015 noch nicht gebucht werden und somit wird in der Bilanz 2015 ein falsches Jahresergebnis ausgewiesen. Die ausstehende Schlussrechnung wurde bereits beim Fachplaner mehrfach angemahnt.
Im Jahr 2016 wurde die Lüftungsanlage umfassend für rund 100 T€ investiv überarbeitet.
Für das Wirtschaftsjahr 2017 ist erstmals eine vollständige Kalkulation aufgestellt worden, nachdem schwerpunktmäßig die bauliche Unterhaltung vom Bauamt der Stadt Tornesch wahrgenommen wurde. Gemäß Pachtvertrag ist jedoch der Pächter für die Instandhaltung und Instandsetzung des Torneums verantwortlich. Der Ansatz hierfür beträgt 50 T€, über die tatsächlich angefallenen Kosten wird gegenüber dem Pächter ein Erstattungsanspruch geltend gemacht. Ferner ist die seit dem Ursprungspachtvertrag vereinbarte Verwaltungspauschale nicht kostendeckend, der Personalaufwand für die bauliche Unterhaltung wird ebenfalls dem Pächter auferlegt. Unter Berücksichtigung dieser wesentlichen Veränderungen wird zusätzlich zur vereinbarten Pacht in Höhe von 142 T€ eine Erstattung in Höhe von 81 T€ geltend gemacht. Nur durch die strikte Durchsetzung des Pachtvertrages ist eine ausgeglichene Haushaltsführung bei der GGS gewährleistet.
Kreditaufnahmen sind für 2017 nicht geplant, der Kassenkredit sollte aus Risikogründen weiterhin 1 M€ betragen, eine Verringerung würde die Liquidität der GGS gefährden.
Investive Maßnahmen sind, evtl. Restarbeiten zur Lüftungsanlage ausgenommen, nicht geplant.
Der Ergebnisplan schließt mit Erträgen in Höhe von 246.600 Euro sowie mit Aufwendungen in Höhe von 225.400 Euro ab, es wird ein Jahresgewinn von 21.200 Euro erwartet.
Der Finanzplan schließt mit Einzahlungen in Höhe von 251.800 Euro sowie mit Auszahlungen in Höhe von 249.900 Euro ab, es wird ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 1.900 Euro erwartet.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der von der GGS für das Wirtschaftsjahr 2017 vorgelegte Haushaltsplan wird mit folgenden Beträgen festgestellt:
Im Ergebnisplan werden die Erträge mit 246.600 Euro und die Aufwendungen mit 225.400 Euro festgestellt. Es wird ein Jahresgewinn von 21.200 Euro erwartet. Im Finanzplan werden die Einzahlungen mit 251.800 Euro sowie die Auszahlungen mit 249.900 Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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178,6 kB
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