Beschlussvorlage - VO/16/018-4
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau der Kindertagesstätte "Seepferdchen" im B-Plan 98;
Sachstand und Freigabe der Ausführungsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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20.03.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Antrag auf Förderung liegt seit 13.05.2017 dem Fachdienst Jugend und Bildung – Team Kindertagesbeteuung vor. Nach zwei Vorgesprächen mit VertreterInnen des Amtes für Zuwendungsbau des Kreises Pinneberg wurden die Planunterlagen mit den gewünschten Änderungen am 20.12.2017 zur Prüfung und Bestätigung der Förderfähigkeit vorgelegt. Zwischenzeitlich hatte der Fachdienst Jugend und Bildung am 21.10.2016 mitgeteilt, dass zur Förderung dieses Projektes Fördermittel in Höhe von 153.400,-- € in den Haushalt des Kreises Pinneberg aufgenommen wurden. In regelmäßigen zeitlichen Abständen wird der Stand des Verfahrens abgefragt, zuletzt am 22.02.2017. In der Rückmeldung am 01.03.2017 wurde darüber informiert, dass die Prüfung für März 2017 projektiert ist. Leider blieben die Fragen zum voraussichtlichen Abschluss der Prüfung und zur Höhe der Förderung aus Landesmitteln (beantragt sind 1.760.000,-- €; dem Kreis Pinneberg zugewiesene Fördermittel des Landes im Jahr 2017 insgesamt 2.119.000,-- € und 2018 = 1.495.000,-- €) unbeantwortet.
Das hiesige Planverfahren hat den Stand der Genehmigungsplanung. Um den Verfahrenslauf im Anschluss zu beschleunigen, sollte unabhängig von der Förderzusage die Ausführungsplanung beauftragt werden. Das Risiko ist allerdings, dass seitens des Amtes für Zuwendungsbau noch Änderungen in der Planung mit Erteilung der Förderzusage auferlegt werden. Dann müsste auch die Ausführungsplanung in diesen Bereichen erneut verändert werden, was zusätzliche Kosten auslösen könnte.
Durch die bereits nach den Vorgesprächen mit dem Amt für Zuwendungsbau erforderlichen Änderungen in der Planung ist schon jetzt ein erheblicher Zeitverzug für den Baubeginn entstanden. Bei Beschlussfassung über die Maßnahme war von einem Baubeginn im März 2017 ausgegangen worden.
Nur wenn die Ausführungsplanung parallel zur Prüfung der Förderwürdigkeit in Auftrag gegeben werden kann, wäre noch ein Baubeginn im Herbst 2017 zu halten.
Für die Leistungsphase 5, die Ausführungsplanung, sind seitens des hiesigen Bauamtes Kosten in Höhe von 112.580,40 € ermittelt worden.
Die erforderliche Zeit für eine sorgsame Ausführungsplanung wird mit 3 bis 4 Monaten eingeschätzt. So könnte die Zeit bis zum Vorliegen des Förderbescheides sinnvoll genutzt werden. Für den unglücklichen Fall, dass in 2017 die Mittel erschöpft sind, könnten die Mittel für 2018 beantragt und vorfinanziert werden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| x | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: | X | Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Angesichts laufender anderer Projekte entsteht Personalbedarf. Es wäre zu prüfen, ob mit dieser Aufgabe ein/e Bauleiter/in eines anderen Unternehmens zeitlich befristet beauftagt werden kann. | |||||||||
Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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202,6 kB
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