Beschlussvorlage - VO/17/056
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Rechtsabbiegerspur an der Esinger Straße, L 107
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.04.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Stadt plant den Umbau des Knotenpunktes Esinger Straße / Ahrenloher Straße. Verkehrliche Untersuchungen im Zuge der Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes haben gezeigt, dass der Knotenpunkt eine unzureichende Leistungsfähigkeit aufweist. Ziel ist es den Knotenpunkt zu optimieren und somit die Wartezeiten und den Rückstau zu Spitzenverkehrszeiten zu verringern.
Hierzu soll ein eigenständiger Rechtsabbiegerstreifen in der Esinger Straße errichtet werden. Dieser soll durch einen zusätzlichen zweifeldrigen Signalgeber (gelb+grün) mit Pfeilsymbol ausgestattet werden, um hierüber eine alleinige Freigabe ohne die Fahrtrichtung geradeaus + links zu ermöglichen.
Durch den eigenständig geführten und signalisierten Rechtsabbieger kann die Fahrtrichtung aus der Ahrenloher Straße einen Nachlauf bekommen, zu dem zeitgleich der Linksabbieger in die Esinger Straße sowie der Rechtseinbieger aus der Esinger Straße eine Grünfreigabe mit Pfeilsymbol erhält. Dies führt dazu, dass der stärkste Verkehrsstrom der Esinger Straße länger abfließen kann. Durch die dann mögliche Einrichtung eines Nachlaufes für den Mischverkehrstreifen aus der Friedrichstraße kann hier ebenfalls ein deutlich verbesserter Abfluss erreicht werden.
Für die Wirksamkeit des Rechtsabbiegerstreifens ist ein ausreichender Aufstellbereich erforderlich. Es bietet sich an die Aufstelllänge mit 42 m (7 PKW-Einheiten) in gleicher Größe wie bei der bestehenden Linksabbiegespur zu wählen.
Zur Anordnung des Rechtsabbiegers wird die vorhandene Fahrbahn um 2,50 m in Richtung Osten verbreitert. Dadurch sind Anpassungsarbeiten Im Bereich des vorhandenen Geh- und Radweges bzw. Bahnhofsvorplatz erforderlich. Um eine ausreichende Breite für den Geh- und Radweg zu erreichen, sind das Fällen von insgesamt 7 Bäumen und der Rückbau der vorhandenen Beete erforderlich. Einer der vorhandenen Parkstreifen mit 3 öffentlichen Parkplätzen muss ebenfalls entfallen.
Der Radweg aus dem Tunnel kommend erhält eine Breite von rd. 3,0 m und der Gehweg eine Breite von rd. 2,30 m. In dem Gehweg werden taktile Leiteinrichtungen für Sehbehinderte vorgesehen.
In der Anlage 1 ist die Entwurfsplanung dargestellt.
Nach einer Kostenberechnung wird mit Gesamtkosten in Höhe von 285.000,00 Euro gerechnet. Hiervon sind vom Land rd. 52,6%, vom Kreis rd. 15% und von der Stadt Tornesch rd. 32,4 % zu tragen.
Der Kostenanteil der Stadt an der Gesamtmaßnahme beträgt demnach rd. 92.400,00 Euro und beinhaltet im Wesentlichen alle erforderlichen Anpassungsarbeiten im Bereich des Geh- und Radweges sowie anteilig Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung. Für die Durchführung der Maßnahme ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen Land, Kreis und Stadt erforderlich. Die Stadt Tornesch wäre demnach Bauherr der Maßnahme. Die Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme.
Im Haushalt 2017 sind für diese Maßnahme 233.000,00 Euro vorgesehen. Somit ist ein Fehlbetrag in Höhe von 52.000,00 Euro vorhanden. Damit die Maßnahme beauftragt und durchgeführt werden kann, ist der Fehlbetrag im Nachtragshaushalt bereitzustellen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| x | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: | X | ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: | 192.600 |
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Aufwendungen*: | 285.000 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: | 52.000 |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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