Schulverband Beschlussvorlage - VO/06/130
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststelllung der Jahresrechnung 2005 für den Schulverband Tornesch-Uetersen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Gunnar Seiler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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30.10.2006
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Zu A:
Gemäß § 93 (2) der Gemeindeordnung (GO) ist nach Abschluss des Haushaltsjahres eine Jahresrechnung aufzustellen. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgt in Gemeinden in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, durch einen durch die Gemeindevertretung gewählten Ausschuss (§ 94 Abs. 4 GO). Der Schulverband Tornesch-Uetersen hat entsprechend dieser Bestimmung ein Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung bestellt.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung prüft die Jahresrechnung mit allen Unterlagen dahingehend, ob
- der Haushalt eingehalten ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
- bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
- die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.
Die Prüfung kann nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Ausschuss beschränkt und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichtet werden (§ 94 Abs. 1 GO).
Zu B:
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung hat in seiner Sitzung am 27.06.06 die vorgenannte Prüfung vorgenommen und der Verbandsversammlung empfohlen, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 festzustellen.
Das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2005 wurde in einer Sitzungsniederschrift festgehalten. Die Sitzungsniederschrift des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung sowie die von der Verwaltung gefertigte und gem. § 93 Abs. 1 GO vorgeschriebene Erläuterung zur Jahresrechnung sind als Anlage beigefügt.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
"1. Das Ergebnis der Jahresrechnung für das HH-Jahr 2005 im Verwaltungshaushalt
wird in der Einnahme auf 954.189,88 (bereinigtes Soll)
und in der Ausgabe auf 954.189,88 (bereinigtes Soll) festgestellt.
Somit ist der Verwaltungshaushalt ausgeglichen.
2. Das Ergebnis der Jahresrechnung für das HH-Jahr 2005 im Vermögenshaushalt
wird in der Einnahme auf 4.029.200,00 (bereinigtes Soll)
und in der Ausgabe auf 5.116.087,22 (bereinigtes Soll) festgestellt.
Mithin ergibt sich ein Defizit von 1.086.887,22 "