Beschlussvorlage - VO/17/081
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresergebnis 2015 des Abwasserbetriebes Tornesch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasser
- Bearbeiter:
- Stefan Pummer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.04.2017
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Geplant
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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27.06.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Jahresabschluss des Abwasserbetriebes Tornesch für das Haushaltsjahr 2015 ist von der Wirtschaftsrat GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft geprüft worden.
Die Schlussbesprechung hat am 07. März 2017 stattgefunden.
Für den Jahresabschluss wurde folgender uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt:
" Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserbetriebes Tornesch für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Schleswig-Holstein liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 95n GO und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Der Jahresabschluss ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 Eig. VO für das Land Schleswig-Holstein vom 15.08.2007, geändert durch Verordnung vom 07.12.2012 in der geprüften Fassung unverändert von der Ratsversammlung festzustellen. Er ist mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers, der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Ratsversammlung und der Behandlung des Jahresergebnisses gem. § 14 Abs. 5 KPG bekannt zu machen. Die Bilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 21.653.836,75 € ab. In der Ergebnisrechnung sind die Erträge mit 3.739.220,04 € und die Aufwendungen mit 3.753.884,04 € ermittelt worden. Der Jahresverlust beträgt 14.664,00 €.
Der Eigenkapitalanteil beträgt ohne Berücksichtigung der empfangenen Ertragszuschüsse 17,7 % (Vj. 19,0 %) Die Eigenkapitalausstattung ist unter Berücksichtigung der Ertragszuschüsse - bezogen auf die Bilanzsumme - angemessen.
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg hat zu dem Prüfbericht des Abwasserbetriebes Tornesch folgende ergänzende Feststellung getroffen:
„Im Jahr 2015 wurde eine Zuführung zur Rückstellung für später entstehende Kosten (Entschlammung Regenrückhaltebecken (RRB)) i.H.v. 439 TEUR gebucht. Dies ist abgabenrechtlich zu beanstanden, da diese Zuführung rechnerisch nicht dem Anteil der Entschlammungskosten des betreffenden Jahres entspricht, Unterlassene Zuführungen zur Entschlammungsrücklage (erste Zuführung wurde im Jahr 2012 gebucht, ein RRB ist seit 1989 in Betrieb) dürfen nicht „nachgeholt“ werden, da dies die aktuellen Gebührenzahler zu stark belasten würde. Die Kosten der anstehenden Entschlammung, die nicht durch den Rücklagenbestand gedeckt werden, sind größtenteils aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt Tornesch zu finanzieren.“
Diese Sichtweise des Gemeindeprüfungsamtes wird weder von den Wirtschaftsprüfern der Wirtschaftsrat GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft noch von der Verwaltung geteilt. Auch die K+W Wirtschaftsrat GmbH, die die Vorkalkulation der Benutzungsgebühren 2017 für die Schmutz- und Niederschlagwasserbeseitigung durchgeführt hat, ist nicht dieser Auffassung. Die Diskussion hierüber wurde bereits in den Vorjahren bei der Festlegung der Niederschlagwassergebührten im Finanzausschuss geführt. Es sind zu dieser Fragestellung bisher keine Urteile in Schleswig-Holstein bekannt. Es kann aus Sicht der Verwaltung nicht richtig sein, dass der allgemeine Haushalt der Stadt Tornesch zum Teil für die Entschlammungskosten aufzukommen hat.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form zu beschließen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
„Der Jahresabschluss 2015 des Abwasserbetriebes Tornesch wird in der vorgelegten, von der Wirtschaftsrat GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüften Fassung mit einer Bilanzsumme von 21.653.836,75 € festgestellt. In der Ergebnisrechnung sind die Erträge mit 3.739.220,04 € und die Aufwendungen mit 3.753.884,04 € ermittelt worden. Der Jahresverlust beträgt 14.664,00 €. Es wird vorgeschlagen den Betrag der Ergebnisrücklage zu entnehmen.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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