Beschlussvorlage - VO/17/109
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterhaltung der Geh und Radwege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Karen Röseke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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12.06.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Am 03.04.2017 hat der Bau- und Planungsausschuss beschlossen (VO/17/031), dass die Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Geh- und Radwege in Höhe von 50.000,- € für punktuelle Unterhaltungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet verwendet werden sollen.
Darüberhinaus stehen für das Haushaltsjahr 2017 für die Wiederherstellung des Geh- und Radweges an der Esinger Straße nach dem Ersatzneubau der Trinkwasserleitung durch die Stadtwerke Mittel in Höhe von 20.500,- € zur Verfügung.
Es hat sich entgegen der ursprünglichen Planung der Stadtwerke inzwischen herausgestellt, dass die Erneuerung der Trinkwasserleitung nicht wie vorgesehen, nur auf der südlichen Seite der Esinger Straße erfolgen kann. Grund hierfür sind die im dortigen Gehweg befindlichen Leitungen, die die Verlegung einer weiteren Leitung nicht zulassen. Die Stadtwerke müssen somit in den Geh- und Radweg auf der Nordostseite ausweichen. Dort beanspruchen sie für ihre Maßnahme einen 1,20 Meter breiten Streifen im Geh- und Radweg, welchen sie nach Abschluss der Maßnahme wieder herstellen. Um den Geh- und Radweg in seiner Gesamtbreite von 2,50 m neu zu errichten müsste die Stadt somit nur noch die Kosten für die verbleibenden 1,30 m tragen. Insofern schlägt die Verwaltung nunmehr vor, im Zuge der Maßnahme der Stadwerke den entsprechenden Abschnitt des Geh- und Radweges komplett zu erneuern und die o.g. 50.000,-€ hierfür zu verwenden. Die Stadt erhält dadurch für ca. 50 % der Gesamtkosten einen neuen Geh- und Radweg ohne erneute Nutzungseinschränkungen bei einer späteren Sanierung hinnehmen zu müssen. Zudem werden Ausbesserungen schadhafter Stellen und Unebeneheiten des jetzigen Zustandes eingespart.
Es liegt ein Angebot vor, wonach für den Abschnitt
- Bockhorn (Süd) - Bockhorn (Nord) ca. 20.000,- Euro
- Bockhorn (Nord) - Beginn Parallelstraße Esinger Straße ca. 50.500,- Euro
an Kosten anfallen werden. (siehe anliegenden Übersichtsplan)
Damit wären die Unterhaltungsmittel für punktuelle Maßnahmen im Stadtgebiet allerdings verbraucht, so dass nur noch unvorhersehbare Unterhaltungsmaßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit aus Mitteln des Deckungskreises finanziert werden können.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| X | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: | 70.500 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Der Bau- und Planungsausschuss hebt seinen Beschluss vom 03.04.2017 auf und beauftragt die Verwaltung den nordöstlichen Geh- und Radweg an der Esinger Straße im Teilbereich Bockhorn (Süd) bis Bockhorn (Nord) sowie Bockhorn (Nord) bis Beginn Parallelstraße zu erneuern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.015,5 kB
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