Beschlussvorlage - VO/06/135
Grunddaten
- Betreff:
-
Buslinie Nord-Süd
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Rainer Lutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
01.11.2006
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung im Mai d. J. ein Gutachten zur Einrichtung einer neuen Buslinie beauftragt. Die Südholsteinische Verkehrsgesellschaft m bH hat die Arbeit im Oktober fristgerecht bei der Stadt eingereicht. Sie ist als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt (ohne Anhang).
Die zentrale Überlegung ist, den vorhandenen städtischen Schulbus ( Typ Sprinter - 8 Jahre alt) durch einen auf der aufgezeigten Linie von Norden nach Süden fahrenden Midi Bus zu ersetzen. Dazu hat die SVG drei Varianten gerechnet, die mit unterschiedlichen jährlichen Zuzahlungen enden Dass die Einrichtung einer neuen Buslinie nicht ohne Kostenbeteiligung durch die Stadt möglich wird, mußte allen Beteiligten klar gewesen sein. Auf der anderen Seite würden die Kosten für den Schulbus inkl. Ersatzbeschaffung wegfallen. Es würde Sinn machen die neue Linie zum Fahrplanwechsel 2007 /2008
etwa Mitte Dezember 2007 zu starten. Bis dahin sollte die Brücke über die Bahn ebenso fertiggestellt sein wie die Heimstättenstraße. Ein Beschluß durch die Stadt sollte bis Mai (Fachausschuss) bzw. Juni 2007 (Ratsversammlung) gefaßt sein.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
Ziel des ÖPNV ist es Fahrten des Individualverkehrs zu ersetzen. Damit wird ein Beitrag zur Luftreinhaltung geleistet.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die Errichtung einer neuen Buslinie ist regelmäßig mit Zuzahlungen verbunden, die je nach Fahrtenhäufigkeit einen Zuschußbedarf zwischen 116 Tsd / 64 Tsd / 30 Tsd Euro pro Jahr bedeuten. Die Kosten für den nicht mehr fahrenden Schulbussind bereits gegengerechnet.