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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/06/143

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der letzten Sitzung der Ratsversammlung wurde im Zusammenhang mit der sogenannten Funktionalreform (Top 8) nach der Funktion des Umweltschutzbeauftragten gefragt. Bürgermeister Krügel erklärte, daß diese Position seit dem Weggang von Wolfgang Neumann vakant ist.

Wolfgang Neumann hatte bis 2001 sowohl die Position des Umweltschutzbeauftragten als auch des Ortsbeauftragten nach § 49 Abs.2 Landesnaturschutzgesetz inne.

Durch die Neuregelung der Zuständigkeit im Rahmen der Funktionalreform fällt die Bestellung von Ortsbeauftragten für Naturschutz nach dem Landesnaturschutsgesetz nun auch auf die Tornescher Stadtverwaltung.

Das Thema wurde zuletzt im Okt. 2001 behandelt, seit dem gibt es keinen neuen Sachbestand. 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Sowohl der Ortsbeauftragte als auch der Umweltschutzbeauftragte haben eine vermittelnde Tätigkeit zwischen  Behörden und Bürgerinnen und Bürgern und können somit den Umweltschutzgedanken positiv befördern.

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Sowohl für die Positionen des Umweltschutzbeauftragten als auch des Ortsbeauftragten nach LNatSchG müßte eine Haushaltsstelle eingerichtet werden für Sitzungsgeld, Fahrgeld und Sachmittel.

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