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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der SPD - VO/17/254

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Begründung:

Die vorgestellten Entwürfe der Büros Dr. Wagner und Zumholz & Partner stehen von der Konzeption her diametral zueinander und sind gegeneinander abzuwägen.

Das Seegebiet benötigt als Naherholungsgebiet für die Tornescher Einwohner aus unserer Sicht einen eigenständigen Charakter, der unser Stadtbild nachhaltig prägt.

Das Seeprojekt muss ökologisch nachhaltig gestaltet und ökonomisch darstellbar sein.

Grundsätzlich bevorzugen wir eine durchgehende Anlage von Fußwegen am Ufer.

Auf der Homepage der Stadt werben wir damit, dass Tornesch „mitten im Grünen“ liegt und das das Kernelement des  Gebiets „Tornesch am See“  ein zentraler See mit einem angrenzenden "urbanen" Platzbereich und einer großzügigen Grünanlage sei.

Die Grundzüge der weiteren Planung sollten daher den Tornesch und Umgebung prägenden ländlichen Charakter aufnehmen.

 

Zum einen soll der Seebereich daher eine naturnahe Konzeption erhalten, die durch eine landschaftliche Weite ohne dunkle, nicht einsehbare Bereiche geprägt sein soll.

Dem stünde ein künstlich angelegter Berg nach den Vorstellungen von Herrn Dr. Wagner kontraproduktiv gegenüber. Dieser würde die Sichtachsen einengen und den Seebereich unnötig beschränken. Zudem sind die zu erwartenden Folgekosten eines künstlich angelegten Bergs bisher völlig unklar.

Wichtig ist uns, dass im angrenzenden Bereich der Schilfflächen ein besonderer Kinderspielplatz, ggf. in Kombination mit Trimm-Dich Geräten entsteht. Man könnte diesbezüglich auch die Grundidee des Schilfbereichs aufnehmen und einen Kinder-Erlebnis-Wasser-Spielplatz (vgl. Planten un Blomen) schaffen.

 

Zur Finanzierung des Seeprojektes wird es erforderlich sein, am Nordufer im Baufeld B eine lockere, hochwertige Bebauung zu schaffen.

Exklusives Wohnen in Seenähe verträgt sich u.E. nicht mit der gleichzeitigen Unterbringung eines Gastronomiebetriebes, welcher Emissionen, Anlieferverkehr und bei Außenbestuhlung im Sommer auch einen über den ganzen Tag andauernden konstanten Lärmpegel mit sich bringen würde.

Eine gewerbliche Nutzung durch einen Gastronomiebetrieb sollte aus diesem Grund im städtisch gestalteten Platzbereich im Baufeld A am westlichen Ufer des Sees nahe dem Wasserspiel erfolgen. Zudem würde eine Erdgeschossnutzung, z.B. durch ein Café, einen Eisladen und/oder anderen gastronomischen Betrieb zur Belebung des urbanen Platzes rund um das Wasserspiel beitragen und einen besonderen Erlebnis- und Freizeitwert schaffen.

 

Wie von Herrn Schubert erläutert, wären verkehrstechnisch sowohl eine Querung des Platzbereichs durch den Baumschulenweg, als auch der Ausbau des Ohlenhoff als Umgehung des Gebietes denkbar. Die SPD favorisiert aus planerischen und letztendlich auch finanziellen Erwägungen den Ausbau des Platzbereichs als sog. „Shared Space“.

Shared Space (gemeinsam genutzter Raum) bezeichnet eine Planungsphilosophie, nach der vom Verkehr dominierter öffentlicher Straßenraum lebenswerter, sicherer sowie im Verkehrsfluss verbessert werden soll. Charakteristisch ist dabei das Fehlen von Verkehrszeichen, Signalanlagen und Fahrbahnmarkierungen und die gleichberechtigte Stellung aller Verkehrsteilnehmer, wie z.B. bereits im Barmstedter Innenstadtbereich erfolgreich umgesetzt.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt, im Shared Space die Belastungsgrenze von 8.000 Kfz/Tag nicht zu überschreiten, um eine Dominanz des Kfz Verkehrs zu vermeiden.

 

Der prognostizierte Verkehrsfluss durch den Baumschulenweg  von 1600 Kfz/Tag liegt also ganz erheblich unter dieser Grenze und würde keineswegs, wie behauptet, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährden! (vgl. Shared Space, Eine neue Gestaltungsphilosophie für Innenstädte? Beispiele und Empfehlungen für die Praxis, GDV, S.24 f.)

 

Shared Space setzt hervorragende Sichtbeziehungen voraus, um gegenseitige Rücksichtnahme und Kommunikation der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Der ruhende Verkehr ist daher aus ausgewählten Abschnitten weitgehend zu verlagern und die Parkraumnachfrage ist durch Angebote im nahen Umfeld zu befriedigen. (S.31)

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung der Stadt, die am 6.11.2017 im Bauausschuss vorgestellte Expertise des Büros Zumholz und Partner in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Polyplan als Grundlage für die weitere Planung des Sees und dessen angrenzende Bebauung zu verwenden.



 

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